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NEI LEIT - NEI LÉISUNGEN

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wie den luxemburgischen Staatsangehörigen; ihnen wurden jedoch nicht dieselben<br />

Rechte zuerkannt. Der europäische Integrationsprozess hat die Lage der hier ansässigen<br />

EU-Ausländer und -Ausländerinnen zwar spürbar entspannt, faktisch bleibt ihre Lage<br />

aber sehr oft wenig zufriedenstellend. Zudem bleiben die Staatsangehörigen aus Drittländern<br />

weiterhin von diesen Verbesserungen ausgeschlossen.<br />

DÉI GRÉNG setzen sich für eine Integrationspolitik ein, die auf einer gegenseitigen, dynamischen<br />

und voluntaristischen Anerkennung gründet. Eine Politik, die auf das Verbleiben<br />

in Luxemburg ausgerichtet ist und nicht auf die Rückkehr in das Herkunftsland. Gleiche<br />

Pflichten – gleiche Rechte. Dies muss für alle Einwohner und Einwohnerinnen des Großherzogtums<br />

gelten, ob sie aus einem Mitgliedstaat der EU stammen oder aus einem<br />

Drittland. Dieser leitende Gedanke darf nicht nur seinen Niederschlag in den Gesetzen<br />

finden. Die Gesetze müssen auch den Test der Realität bestehen.<br />

Politische Beteiligung<br />

DÉI GRÉNG sind für die Ausdehnung des aktiven und passiven Wahlrechts auf kommunaler<br />

Ebene auf Nicht-EU-Bürger und -Bürgerinnen, dies ab den nächsten Kommunalwahlen<br />

im Jahre 2005. Wir möchten die Fristen zur Erhaltung des aktiven und passiven<br />

Wahlrechts auf 3, bzw. 5 Jahre herabsetzen. Wir setzen uns ein für die Abschaffung des<br />

nicht-luxemburgischen Gemeinderatsmitgliedern auferlegten Verbots, eine Verantwortung<br />

in den Schöffenräten übernehmen zu dürfen. Die Eintragung in die Wählerlisten<br />

muss ohne bürokratische Hürden abgewickelt werden dürfen.<br />

Da wir der Auffassung sind, dass die Rechte der Person an den Wohnsitz gebunden sein<br />

sollten, nicht aber von der jeweiligen Staatsbürgerschaft abhängen dürfen, denken wir,<br />

dass die Debatte über die Ausdehnung des nationalen Wahlrechts, unter bestimmten<br />

Bedingungen (z.B. Wohnfrist, ...) auf die hier wohnhafte, nicht luxemburgische Bevölkerung<br />

sofort eingeleitet werden soll. Diese wichtige Frage erlaubt es das Zusammengehörigkeitsgefühl<br />

und das Gefühl eines gemeinsamen Schicksals noch stärker unter allen im<br />

Großherzogtum ansässigen Personen zu zementieren.<br />

Die luxemburgische<br />

Staatsbürgerschaft<br />

Die gegenwärtig erforderliche 10-jährige Aufenthaltsdauer zum Erhalt der luxemburgischen<br />

Staatsbürgerschaft sehen wir als zu lang an. Eine dynamische Integrationspolitik<br />

muss auch den Willen des Aufnahmelandes deutlich machen sich den ansässigen Ausländern<br />

zu öffnen. Deshalb verlangen wir eine Senkung der Aufenthaltsdauer auf 5 Jahre<br />

und gleichzeitig eine merkliche Erleichterung der Einbürgerungsprozedur insbesondere<br />

durch Verzicht auf das Votum durch die Abgeordnetenkammer. Wir plädieren für eine<br />

nur 3-jährige Aufenthaltsdauer im Falle von Flüchtlingen im Sinne der Genfer Konvention<br />

und im Falle von Staatenlosen, da diese keine Zugehörigkeit zu einem anderen Land<br />

mehr haben oder keine Beziehungen zu ihrem Herkunftsland herstellen<br />

können.

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