NEI LEIT - NEI LÉISUNGEN
NEI LEIT - NEI LÉISUNGEN
NEI LEIT - NEI LÉISUNGEN
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
68<br />
wie den luxemburgischen Staatsangehörigen; ihnen wurden jedoch nicht dieselben<br />
Rechte zuerkannt. Der europäische Integrationsprozess hat die Lage der hier ansässigen<br />
EU-Ausländer und -Ausländerinnen zwar spürbar entspannt, faktisch bleibt ihre Lage<br />
aber sehr oft wenig zufriedenstellend. Zudem bleiben die Staatsangehörigen aus Drittländern<br />
weiterhin von diesen Verbesserungen ausgeschlossen.<br />
DÉI GRÉNG setzen sich für eine Integrationspolitik ein, die auf einer gegenseitigen, dynamischen<br />
und voluntaristischen Anerkennung gründet. Eine Politik, die auf das Verbleiben<br />
in Luxemburg ausgerichtet ist und nicht auf die Rückkehr in das Herkunftsland. Gleiche<br />
Pflichten – gleiche Rechte. Dies muss für alle Einwohner und Einwohnerinnen des Großherzogtums<br />
gelten, ob sie aus einem Mitgliedstaat der EU stammen oder aus einem<br />
Drittland. Dieser leitende Gedanke darf nicht nur seinen Niederschlag in den Gesetzen<br />
finden. Die Gesetze müssen auch den Test der Realität bestehen.<br />
Politische Beteiligung<br />
DÉI GRÉNG sind für die Ausdehnung des aktiven und passiven Wahlrechts auf kommunaler<br />
Ebene auf Nicht-EU-Bürger und -Bürgerinnen, dies ab den nächsten Kommunalwahlen<br />
im Jahre 2005. Wir möchten die Fristen zur Erhaltung des aktiven und passiven<br />
Wahlrechts auf 3, bzw. 5 Jahre herabsetzen. Wir setzen uns ein für die Abschaffung des<br />
nicht-luxemburgischen Gemeinderatsmitgliedern auferlegten Verbots, eine Verantwortung<br />
in den Schöffenräten übernehmen zu dürfen. Die Eintragung in die Wählerlisten<br />
muss ohne bürokratische Hürden abgewickelt werden dürfen.<br />
Da wir der Auffassung sind, dass die Rechte der Person an den Wohnsitz gebunden sein<br />
sollten, nicht aber von der jeweiligen Staatsbürgerschaft abhängen dürfen, denken wir,<br />
dass die Debatte über die Ausdehnung des nationalen Wahlrechts, unter bestimmten<br />
Bedingungen (z.B. Wohnfrist, ...) auf die hier wohnhafte, nicht luxemburgische Bevölkerung<br />
sofort eingeleitet werden soll. Diese wichtige Frage erlaubt es das Zusammengehörigkeitsgefühl<br />
und das Gefühl eines gemeinsamen Schicksals noch stärker unter allen im<br />
Großherzogtum ansässigen Personen zu zementieren.<br />
Die luxemburgische<br />
Staatsbürgerschaft<br />
Die gegenwärtig erforderliche 10-jährige Aufenthaltsdauer zum Erhalt der luxemburgischen<br />
Staatsbürgerschaft sehen wir als zu lang an. Eine dynamische Integrationspolitik<br />
muss auch den Willen des Aufnahmelandes deutlich machen sich den ansässigen Ausländern<br />
zu öffnen. Deshalb verlangen wir eine Senkung der Aufenthaltsdauer auf 5 Jahre<br />
und gleichzeitig eine merkliche Erleichterung der Einbürgerungsprozedur insbesondere<br />
durch Verzicht auf das Votum durch die Abgeordnetenkammer. Wir plädieren für eine<br />
nur 3-jährige Aufenthaltsdauer im Falle von Flüchtlingen im Sinne der Genfer Konvention<br />
und im Falle von Staatenlosen, da diese keine Zugehörigkeit zu einem anderen Land<br />
mehr haben oder keine Beziehungen zu ihrem Herkunftsland herstellen<br />
können.