NEI LEIT - NEI LÉISUNGEN
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Altersteilzeit und verbesserte Möglichkeiten für den Berufsaus- und wiedereinstieg einführen.<br />
DÉI GRÉNG engagieren sich für die kommenden 5 Jahre zu folgender Tarifpolitik für den<br />
öffentlichen Dienst:<br />
• Durchführung einer Gehälterrevision;<br />
• Rücknahme des Pensionsübergangsregimes, respektive Gewährung eines Ausgleiches<br />
für verlorene Rechte, vor allem auf qualitativer Ebene für die aktiven Beamten;<br />
• Wiedereinführung der Spezialregime für den öffentlichen Dienst (frühzeitige Pensionierung<br />
von Beamten, die spezielle Sicherheitsdienste ausführen, respektive unter<br />
extremen Schichtbedingungen arbeiten müssen);<br />
• Der Staat als wichtiger Arbeitgeber muß eine Vorreiterrolle bei der Schaffung neuer<br />
Arbeitszeitmodelle spielen. Seine Tarifstrategie für den öffentlichen Dienst muß in<br />
Zukunft im wesentlichen auf qualitativen Angeboten beruhen.<br />
Die Finanzierung<br />
der Reformen<br />
Die nächste Regierung wird sich genötigt sehen ausgedehnte Reformen in mehreren<br />
Bereichen durchzuführen. Es handelt sich unter anderem um:<br />
• die Verbesserung und den Ausbau öffentlicher und kollektiver Infrastrukturen in den<br />
Bereichen Gesundheit, Bildung und soziale Betreuung;<br />
• das Einleiten von Umstellungs- und Restrukturierungsprogrammen in den Bereichen<br />
öffentlicher Transport, Energie und Abfallverwertung.<br />
Die Erhaltung und Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen verlangt sehr kurzfristig<br />
das Einstellen und die Ausbildung von zusätzlichem Personal in vielen Bereichen und<br />
Verwaltungen (Umwelt, Steuerwesen, öffentliche Macht, Gesundheit, Bildung u.a.m.).<br />
DÉI GRÉNG sind sich bewusst, dass die vorgeschlagenen Reformen einen nicht unerheblichen<br />
Finanzierungsrahmen benötigen werden. Um die Finanzierung dieser Politik zu<br />
gewährleisten, schlagen wir vor, gleich mehrere, zwar unterschiedliche, jedoch sich<br />
ergänzende Wege zu beschreiten (Stellenwert abnehmend):<br />
1 die Eingriffe der öffentlichen Hand haben sich den Prinzipien der Durchschaubarkeit<br />
und der Vereinfachung der Verwaltungsverfahren zu unterwerfen; die öffentlichen<br />
Haushalte (Staat und Gemeinden) müssen einer strengen Abschätzung unterworfen<br />
werden, im Sinne einer Vermeidung doppelter Verwendungen und Vergeudungen,<br />
um so Haushaltseinsparungen zu gewährleisten;