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NEI LEIT - NEI LÉISUNGEN

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Altersteilzeit und verbesserte Möglichkeiten für den Berufsaus- und wiedereinstieg einführen.<br />

DÉI GRÉNG engagieren sich für die kommenden 5 Jahre zu folgender Tarifpolitik für den<br />

öffentlichen Dienst:<br />

• Durchführung einer Gehälterrevision;<br />

• Rücknahme des Pensionsübergangsregimes, respektive Gewährung eines Ausgleiches<br />

für verlorene Rechte, vor allem auf qualitativer Ebene für die aktiven Beamten;<br />

• Wiedereinführung der Spezialregime für den öffentlichen Dienst (frühzeitige Pensionierung<br />

von Beamten, die spezielle Sicherheitsdienste ausführen, respektive unter<br />

extremen Schichtbedingungen arbeiten müssen);<br />

• Der Staat als wichtiger Arbeitgeber muß eine Vorreiterrolle bei der Schaffung neuer<br />

Arbeitszeitmodelle spielen. Seine Tarifstrategie für den öffentlichen Dienst muß in<br />

Zukunft im wesentlichen auf qualitativen Angeboten beruhen.<br />

Die Finanzierung<br />

der Reformen<br />

Die nächste Regierung wird sich genötigt sehen ausgedehnte Reformen in mehreren<br />

Bereichen durchzuführen. Es handelt sich unter anderem um:<br />

• die Verbesserung und den Ausbau öffentlicher und kollektiver Infrastrukturen in den<br />

Bereichen Gesundheit, Bildung und soziale Betreuung;<br />

• das Einleiten von Umstellungs- und Restrukturierungsprogrammen in den Bereichen<br />

öffentlicher Transport, Energie und Abfallverwertung.<br />

Die Erhaltung und Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen verlangt sehr kurzfristig<br />

das Einstellen und die Ausbildung von zusätzlichem Personal in vielen Bereichen und<br />

Verwaltungen (Umwelt, Steuerwesen, öffentliche Macht, Gesundheit, Bildung u.a.m.).<br />

DÉI GRÉNG sind sich bewusst, dass die vorgeschlagenen Reformen einen nicht unerheblichen<br />

Finanzierungsrahmen benötigen werden. Um die Finanzierung dieser Politik zu<br />

gewährleisten, schlagen wir vor, gleich mehrere, zwar unterschiedliche, jedoch sich<br />

ergänzende Wege zu beschreiten (Stellenwert abnehmend):<br />

1 die Eingriffe der öffentlichen Hand haben sich den Prinzipien der Durchschaubarkeit<br />

und der Vereinfachung der Verwaltungsverfahren zu unterwerfen; die öffentlichen<br />

Haushalte (Staat und Gemeinden) müssen einer strengen Abschätzung unterworfen<br />

werden, im Sinne einer Vermeidung doppelter Verwendungen und Vergeudungen,<br />

um so Haushaltseinsparungen zu gewährleisten;

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