Geschäftsbericht 2011 - Wemag AG
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Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />
1. Allgemein<br />
Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss der WEM<strong>AG</strong> <strong>AG</strong> einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt. Realisations- und Imparitätsprinzip wurden beachtet; Vermögensgegenstände<br />
bewerteten wir höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten.<br />
2. Aktiva<br />
Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie Sach- und Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten erfasst und linear<br />
entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.<br />
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten – vermindert um Abschreibungen – angesetzt. In die Herstellungskosten<br />
werden Einzelkosten und in angemessenem Umfang Gemeinkosten einbezogen.<br />
Planmäßige Abschreibungen für bis zum 31. Dezember 2007 erfolgte Anschaffungen werden degressiv vorgenommen; auf<br />
die lineare Methode wird übergegangen, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt. Zugänge ab dem 01. Januar 2008<br />
werden ausschließlich linear unter Ansatz betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauern abgeschrieben.<br />
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis 150 EUR (netto ohne Umsatzsteuer) werden ab dem 01. Januar 2008<br />
sofort erfolgswirksam erfasst und geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen 150 EUR und 1.000 EUR (jeweils<br />
netto ohne Umsatzsteuer) werden auf einem Sammelposten erfasst und über fünf Jahre abgeschrieben.<br />
Außerplanmäßige Abschreibungen werden zum Ansatz eines niedrigeren beizulegenden Werts vorgenommen.<br />
Das Finanzanlagevermögen wird mit Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.<br />
Zinslose und niedrig verzinsliche Ausleihungen wurden auf den Barwert abgezinst.<br />
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren<br />
zu Anschaffungskosten oder mit den niedrigeren Werten am Bilanzstichtag.<br />
Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und der geminderten Verwertbarkeit ergeben, werden durch Einzelbewertung<br />
ermittelte angemessene Wertabschläge vorgenommen.<br />
Die unfertigen Leistungen sind mit den Herstellungskosten bewertet. Sie umfassen neben den Einzelkosten auch anteilige<br />
angemessene Gemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital sind nicht einbezogen.<br />
Der am Bilanzstichtag noch nicht abgerechnete Stromverbrauch für Kunden mit rollierender Abrechnung ist nach statistischem<br />
Verfahren kundenindividuell abgegrenzt. Die damit verbundenen Auswirkungen hinsichtlich Strombeschaffung und Netznutzung<br />
sind ergebniswirksam berücksichtigt.<br />
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten abzüglich der Wertabschläge für Einzelrisiken und<br />
für das allgemeine Kreditrisiko bilanziert. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr<br />
als einem Jahr zinsten wir ab.