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Max Weber - Die protestantische Ethik.pdf

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so sinnlos erscheinen muß, so würden sie, falls sie überhaupt eine<br />

Antwort wissen, zuweilen antworten: “die Sorge für Kinder und<br />

Enkel” häufiger aber und - da jenes Motiv ja offenbar kein ihnen<br />

eigentümliches ist, sondern bei den “traditionalistischen” Menschen<br />

ganz ebenso wirkte, - richtiger ganz einfach: daß ihnen das Geschäft<br />

mit seiner steten Arbeit “zum Leben unentbehrlich” geworden sei.<br />

Das ist in der Tat die einzig zutreffende Motivierung und sie bringt<br />

zugleich das, vom persönlichen Glücksstandpunkt aus angesehen,<br />

so I r r a t i o n a l e dieser Lebensführung, bei welcher der Mensch<br />

für sein Geschäft da ist, nicht umgekehrt, zum Ausdruck.<br />

Selbstverständlich spielt die Empfindung für die Macht und das<br />

Ansehen, welches die bloße Tatsache des Besitzes gewährt, dabei<br />

ihre Rolle: wo einmal die Phantasie eines ganzen Volkes in der<br />

Richtung auf das rein quantitativ Große gelenkt ist, wie in den<br />

Vereinigten Staaten, da wirkt diese Zahlenromantik mit<br />

unwiderstehlichem Zauber auf die “Dichter” unter den Kaufleuten.<br />

Aber sonst sind es im ganzen nicht die eigentlich führenden und<br />

namentlich nicht die dauernd erfolgreichen Unternehmer, die sich<br />

davon einnehmen lassen. Und vollends das Einlaufen in den Hafen<br />

des Fideikommissbesitzes 3 und Briefadels mit Söhnen, deren<br />

Gebarung auf der Universität und im Offizierkorps ihre<br />

Abstammung vergessen zu machen sucht, wie es der übliche<br />

Lebenslauf deutscher kapitalistischer Parvenü - Familien war, stellt<br />

ein epigonenhaftes Décadencepro-<br />

3 Vermögen (zu lat. fideicomissum = zu treuen Händen), bestehend aus einem<br />

einzelnen Gegenstand oder einer Mehrzahl von Sachen und/oder Rechten (insbes.<br />

Landbesitz), das einer Familie dauernd erhalten bleiben soll und daher ungeteilt<br />

einer (männlichen) Einzelperson zugewandt wird, die Nutzungsrechte, aber keine<br />

Verfügungsrechte (z.B. Veräußerung) hat. <strong>Die</strong> Rechtsfigur des Fideikommiß<br />

entstand im Hochmittelalter, als zunächst der Adel durch Familienverträge bzw.<br />

Hausgesetzte Erbteilungen ausschloß. Später auch dem Bürgertum zugänglich,<br />

wurde der Fideikommiß seit der französischen Revolution bekämpft, endgültige<br />

Auflösung in Deutschland erst 1919.<br />

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