Max Weber - Die protestantische Ethik.pdf
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so sinnlos erscheinen muß, so würden sie, falls sie überhaupt eine<br />
Antwort wissen, zuweilen antworten: “die Sorge für Kinder und<br />
Enkel” häufiger aber und - da jenes Motiv ja offenbar kein ihnen<br />
eigentümliches ist, sondern bei den “traditionalistischen” Menschen<br />
ganz ebenso wirkte, - richtiger ganz einfach: daß ihnen das Geschäft<br />
mit seiner steten Arbeit “zum Leben unentbehrlich” geworden sei.<br />
Das ist in der Tat die einzig zutreffende Motivierung und sie bringt<br />
zugleich das, vom persönlichen Glücksstandpunkt aus angesehen,<br />
so I r r a t i o n a l e dieser Lebensführung, bei welcher der Mensch<br />
für sein Geschäft da ist, nicht umgekehrt, zum Ausdruck.<br />
Selbstverständlich spielt die Empfindung für die Macht und das<br />
Ansehen, welches die bloße Tatsache des Besitzes gewährt, dabei<br />
ihre Rolle: wo einmal die Phantasie eines ganzen Volkes in der<br />
Richtung auf das rein quantitativ Große gelenkt ist, wie in den<br />
Vereinigten Staaten, da wirkt diese Zahlenromantik mit<br />
unwiderstehlichem Zauber auf die “Dichter” unter den Kaufleuten.<br />
Aber sonst sind es im ganzen nicht die eigentlich führenden und<br />
namentlich nicht die dauernd erfolgreichen Unternehmer, die sich<br />
davon einnehmen lassen. Und vollends das Einlaufen in den Hafen<br />
des Fideikommissbesitzes 3 und Briefadels mit Söhnen, deren<br />
Gebarung auf der Universität und im Offizierkorps ihre<br />
Abstammung vergessen zu machen sucht, wie es der übliche<br />
Lebenslauf deutscher kapitalistischer Parvenü - Familien war, stellt<br />
ein epigonenhaftes Décadencepro-<br />
3 Vermögen (zu lat. fideicomissum = zu treuen Händen), bestehend aus einem<br />
einzelnen Gegenstand oder einer Mehrzahl von Sachen und/oder Rechten (insbes.<br />
Landbesitz), das einer Familie dauernd erhalten bleiben soll und daher ungeteilt<br />
einer (männlichen) Einzelperson zugewandt wird, die Nutzungsrechte, aber keine<br />
Verfügungsrechte (z.B. Veräußerung) hat. <strong>Die</strong> Rechtsfigur des Fideikommiß<br />
entstand im Hochmittelalter, als zunächst der Adel durch Familienverträge bzw.<br />
Hausgesetzte Erbteilungen ausschloß. Später auch dem Bürgertum zugänglich,<br />
wurde der Fideikommiß seit der französischen Revolution bekämpft, endgültige<br />
Auflösung in Deutschland erst 1919.<br />
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