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Studie - Mehrweg

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Alte Fassung des § 4, § 4 (2) entfällt mit der Novellierung<br />

Kunststoff 60.000 t. Die einseitige Senkung ist außerdem ein umweltpolitisch falsches Signal, da<br />

dieser Packstoff im Gegensatz zu anderen Packstoffen auf der Deponie völlig harmlos ist.<br />

" Verstärkt wird dieser Eindruck auch dadurch, daß durch die neue Quotenberechnung Glas überproportional<br />

zur Quotenerfüllung beitragen wird. In Zukunft kann die Quote trotz Ansteigen der<br />

Einweg-Kunststoffgebinde und Rückgang des stofflichen Recyclings von Kunststoff, leichter<br />

erfüllt werden (siehe dazu auch später).<br />

" Die Streichung des § 4 (2), d.h. die Festlegung, daß die Anteile der stofflich zu verwertenden<br />

Packstoffe ab 1999 erhöht werden, verhindert die Motivation zur Verbesserung der stofflichen<br />

Verwertung, besonders bei den Packstoffen, bei denen nur geringe stoffliche Verwertungsanteile<br />

vorgeschrieben sind (Kunststoffe, Getränkeverbundkarton, sonstige Metallverbunde).<br />

" Univ.-Prof.Dr. Bernhard Raschauer (Institut für Staats- und Verwaltungsrecht) meint in einer<br />

Stellungnahme zum Novellen-Entwurf für den ÖWAV (Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband),<br />

daß, wenn es zu keiner kompletten Überarbeitung des Entwurfes kommen würde<br />

(und das ist es nicht), ”es ehrlicher wäre, die gegenständliche Verordnung ersatzlos aufzuheben,<br />

da sie in der vorliegenden Fassung ohne abfallwirtschaftspolitischer Relevanz ist”. In der Stellungnahme<br />

wird auch betont, daß die Zielverordnungsnovelle gemeinschaftskonform sein dürfe,<br />

aber eine Mindestumsetzung ist. Explizit ruft die EU-Richtlinie die Mitgliedstaaten auf, die Wieder-<br />

ÖkoConsult Ges.m.b.H.<br />

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