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Studie - Mehrweg

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DIE FREI-<br />

WILLIGE<br />

SELBSTVER-<br />

PFLICHTUNG<br />

Hier zur Klarstellung:<br />

Die Zielnovelle wurde als marktnahe Regelung konzipiert,<br />

die der Wirtschaft den Freiraum läßt, die Quoten - ohne<br />

Vorgabe auf welchem Weg - zu erfüllen. Die betreffende<br />

Stelle im Abfallwirtschaftsgesetz (§8), die auch Grundlage<br />

für die Zielverordnung ist, findet sich rechtsstehend.<br />

Die Selbstgestaltung der Wirtschaft hat das Ziel der notwendigen<br />

Verringerung der Menge an Abfällen nicht geschafft,<br />

naiv ist es zu glauben, daß dies jetzt durch eine freiwillige<br />

Selbstvereinbarung passiert.<br />

Im folgenden nun weitere Anmerkungen zur freiwilligen Selbstvereinbarung:<br />

" Die Selbstvereinbarung bleibt weit hinter dem zurück, was<br />

die Vorgaben des Abfallwirtschaftgesetzes und der EU-Richtlinie<br />

sind.<br />

Bedeutend in diesem Zusammenhang ist auch, daß in der<br />

freiwilligen Vereinbarung festgehalten wird, daß die stoffliche<br />

PET-Verwertungsquote von derzeit 30% auf 50% im<br />

Jahre 2004 angehoben wird.<br />

Der eigentliche Platz, wo dies festgehalten werden sollte, ist<br />

der § 4 der Zielverordnung, wo festgelegt ist, welche Mengen<br />

der in Österreich in Verkehr gesetzten Packstoffe (nicht<br />

nur Getränkeverpackungen) in eine Anlage zur stofflichen<br />

Verwertung einzubringen sind. Dort ist für Kunststoffe lediglich<br />

ein Anteil von 20% festgeschrieben (andere Packstoffe<br />

müssen in einem wesentlich höheren Anteil stofflich verwertet<br />

werden: Glas 70%, Papier, Karton zu 60%). Weiters war in<br />

der Zielverordnung § 4 (2) festgelegt, daß diese Quoten<br />

erhöht werden. Der Absatz wurde bei der Novellierung<br />

gestrichen, siehe weiter vorne.<br />

Ebenso verwunderlich ist, daß in der freiwilligen Vereinbarung<br />

von einer bisherigen stofflichen PET-Verwertungsquote<br />

bei Getränkeverpackungen von 30% gesprochen wird,<br />

während die Kontrolluntersuchungen zur Zielverordnung, die<br />

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ÖkoConsult Ges.m.b.H.

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