28.12.2013 Aufrufe

kostenfreier Download als PDF - Institut für Wirtschaftsforschung Halle

kostenfreier Download als PDF - Institut für Wirtschaftsforschung Halle

kostenfreier Download als PDF - Institut für Wirtschaftsforschung Halle

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Akademie <strong>für</strong> Politische Bildung Tutzing<br />

heitsgrade offen lassen. Während sich die vollkommenen Pflichten stets auf konkrete<br />

Sachverhalte beziehen, wie etwa die Einhaltung eines Versprechens oder die Pflicht,<br />

niemanden durch sein Handeln zu schädigen, bleibt vergleichsweise die „unvollkommene“<br />

Pflicht, seinen Mitmenschen Gutes zu tun, reichlich unspezifisch. Anders ausgedrückt:<br />

Selbst wenn die Pflicht, den Armen zu helfen, tatsächlich anerkannt wird, kann<br />

niemand im Einzelfall gezwungen werden, einer bestimmten Person Almosen zu geben.<br />

Ebenso resultiert aus der Pflicht, dass Unternehmen einen über die reine betriebliche<br />

Leistungserstellung hinausgehenden Beitrag <strong>für</strong> gesellschaftliche Belange erbringen<br />

sollen, selbst im Falle ihrer Anerkennung noch kein Zwang, sich in diesem oder jenem<br />

konkreten gesellschaftlichen Bereich zu engagieren. So gesehen hat es in der Tat den<br />

Anschein, <strong>als</strong> ob die Verantwortungsübernahme seitens der Unternehmen insofern auf<br />

Freiwilligkeit beruhe, da sie seitens der Gesellschaft nicht erzwungen werden kann.<br />

Dieser Widerspruch lässt sich jedoch auflösen, wenn Vorgaben und Freiwilligkeit auf<br />

unterschiedlichen Ebenen abgearbeitet werden. Theoretisch bestünde hier die Möglichkeit<br />

des Gesetzgebers, bestimmte Rahmenvorgaben <strong>für</strong> das gesellschaftliche Engagement<br />

von Unternehmen zu erlassen, ihnen die Ausgestaltung und die konkrete Umsetzung<br />

aber freizustellen. Ein derartiges Konzept wäre nicht nur vereinbar mit der Idee<br />

„unvollkommener Pflichten“, sondern darüber hinaus auch mit den Vorstellungen einer<br />

Sozialen Marktwirtschaft, da es sich zwar um eine staatliche Lenkung der Wirtschaft in<br />

„sozial erwünschte Bahnen“, nicht jedoch um einen direkten Eingriff des Staates in das<br />

Wirtschaftsgeschehen handelte. Die Erfüllung der staatlichen Vorgaben könnte darüber<br />

hinaus auch mit bestimmten Leistungsanreizen <strong>für</strong> die einzelnen Akteure verbunden<br />

werden. So würde es, um hier<strong>für</strong> ein Beispiel zu nennen, weder dem Konzept einer<br />

sozial-marktwirtschaftlichen Ordnung noch dem der Freiwilligkeit widersprechen, Teile<br />

der erfolgsabhängigen Lohnanteile von Managergehältern per Gesetz an die Erreichung<br />

sozialer Ziele zu binden (z. B. Schaffung von Lehrstellen, Erreichung bestimmter<br />

Umweltziele). Welche Zielvorgaben dann konkret auf Unternehmensebene formuliert<br />

werden und wie deren Erreichung kontrolliert wird, bliebe weiterhin in das Ermessen<br />

der entsprechenden Gesellschafter und ihrer Aufsichtsorgane gestellt. Damit ließe sich<br />

auf politischem Wege eine neue Richtung <strong>für</strong> die zu honorierenden Leistungen des<br />

Managements vorgeben. Dies stellt weder einen Eingriff in die Eigentumsstrukturen der<br />

Anteilseigner noch eine Verletzung sozial-marktwirtschaftlicher Spielregeln dar.<br />

Eines sollte jedoch deutlich geworden sein: Wenn von der Verantwortung der Unternehmen<br />

die Rede ist, geht es nicht um die Frage, ob Unternehmen verantwortlich sind,<br />

sondern weit mehr um die Frage, wie diese Verantwortungsübernahme in einer globalisierten<br />

Wirtschaft eingefordert werden kann.<br />

61

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!