Vorlesung: Didaktik der Informatik - Sekundarstufe I, Wintersemester ...
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9 Persönlichkeitsschutz – Datenschutz<br />
Phase Zeit[punkt] Charakterisierung – Stichworte<br />
Vorphase 1970 SIMITIS – Hessen<br />
1 1977 Bundesdatenschutzgesetz – BDSG<br />
2 1983 Volkszählungsurteil<br />
3 1995 europäische Datenschutzrichtlinie<br />
4<br />
Krise – Datenschutz gerät zunehmend ins Hintertreffen<br />
5 1996 Privacy enhancing technologies<br />
6 2001 Sicherheitsgesetzgebung<br />
1984<br />
nach [Lutterbeck 1997] und [Lutterbeck 2001]<br />
Tabelle 9.1: Phasen des Datenschutzes<br />
• Es gibt keine einheitlichen Regelungen. Damit muss die Bürgerin selbst herausfinden, welche<br />
Behörde für Anfragen „zuständig“ ist. Dies ist über verschiedene Gesetze in den einzelnen<br />
Bundeslän<strong>der</strong>n rsp. beim Bund geregelt.<br />
• Die Datenflüsse zwischen den Behörden sind nicht transparent geregelt; so entscheiden die<br />
Behörden, welche Daten sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.<br />
Der Weg von zentralen Systemen in staatlichen Strukturen zu verteilten, privaten o<strong>der</strong> privatwirtschaftlichen<br />
Datensammlungen ist seit dem verstärkten Einsatz von <strong>Informatik</strong>systeme in Form von<br />
PCs festzustellen. Darauf ist in <strong>der</strong> Datenschutzdiskussion erst spät eingegangen worden. Die bereits<br />
1984 von SIMITIS festgestellte „Krise <strong>der</strong> Datenschutzbemühungen“ wird gebetsmühlenartig in den<br />
Folgejahren wie<strong>der</strong>holt, führt aber nicht zu grundlegend neuen Ansätzen.<br />
Nach <strong>der</strong> Etablierung gesetzlicher und darüber hinaus bereichsspezifischer Regelungen „verbeamtet“<br />
<strong>der</strong> Datenschutz zunehmend und „verschläft“ die technische Entwicklung, wie LUTTERBECK in [Lutterbeck<br />
1997] am Beispiel <strong>der</strong> Internetpräsenz <strong>der</strong> Datenschutzbeauftragten <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> 1997<br />
verdeutlicht.<br />
9.3 Zwanzig Jahre Volkszählungsurteil – ein Grund zum Feiern?<br />
Das Volkszählungsurteil ist in elektronischer Form zugänglich http://www.datenschutz-berlin.<br />
de/gesetze/sonstige/volksz.htm<br />
Christiane SCHULZKI-HADDOUTI [Schulzki-Haddouti 2003]<br />
Ein kurzer Bericht zu „20 Jahre Volkszählungsurteil“<br />
http://www.heise.de/newsticker/data/anw-05.12.03-010/<br />
„Täglich nutzen wir Techniken, die den Datenschutz in Frage stellen. Ob Data Mining im Internet, Datenverwaltung<br />
im Betrieb, Software im heimischen PC o<strong>der</strong> Handy, Kreditkarte, PKW-Navigator im<br />
Alltag – schnelle technische Entwicklungen überrollen die Grundkonzeptionen des Datenschutzes“,<br />
so Veranstalter Thomas BARTHEL 32 bei seiner Einleitung. 33<br />
32 FORBIT – Forschungs- und Beratungsstelle Informationstechnologie e. V., Hamburg<br />
33 Diese Bemerkung ist ebenfalls in <strong>der</strong> Einladung http://www.forbit.de/pdf/Einladung_20J_VZ.pdf dokumentiert.<br />
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