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Vorlesung: Didaktik der Informatik - Sekundarstufe I, Wintersemester ...

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9 Persönlichkeitsschutz – Datenschutz<br />

Phase Zeit[punkt] Charakterisierung – Stichworte<br />

Vorphase 1970 SIMITIS – Hessen<br />

1 1977 Bundesdatenschutzgesetz – BDSG<br />

2 1983 Volkszählungsurteil<br />

3 1995 europäische Datenschutzrichtlinie<br />

4<br />

Krise – Datenschutz gerät zunehmend ins Hintertreffen<br />

5 1996 Privacy enhancing technologies<br />

6 2001 Sicherheitsgesetzgebung<br />

1984<br />

nach [Lutterbeck 1997] und [Lutterbeck 2001]<br />

Tabelle 9.1: Phasen des Datenschutzes<br />

• Es gibt keine einheitlichen Regelungen. Damit muss die Bürgerin selbst herausfinden, welche<br />

Behörde für Anfragen „zuständig“ ist. Dies ist über verschiedene Gesetze in den einzelnen<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n rsp. beim Bund geregelt.<br />

• Die Datenflüsse zwischen den Behörden sind nicht transparent geregelt; so entscheiden die<br />

Behörden, welche Daten sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.<br />

Der Weg von zentralen Systemen in staatlichen Strukturen zu verteilten, privaten o<strong>der</strong> privatwirtschaftlichen<br />

Datensammlungen ist seit dem verstärkten Einsatz von <strong>Informatik</strong>systeme in Form von<br />

PCs festzustellen. Darauf ist in <strong>der</strong> Datenschutzdiskussion erst spät eingegangen worden. Die bereits<br />

1984 von SIMITIS festgestellte „Krise <strong>der</strong> Datenschutzbemühungen“ wird gebetsmühlenartig in den<br />

Folgejahren wie<strong>der</strong>holt, führt aber nicht zu grundlegend neuen Ansätzen.<br />

Nach <strong>der</strong> Etablierung gesetzlicher und darüber hinaus bereichsspezifischer Regelungen „verbeamtet“<br />

<strong>der</strong> Datenschutz zunehmend und „verschläft“ die technische Entwicklung, wie LUTTERBECK in [Lutterbeck<br />

1997] am Beispiel <strong>der</strong> Internetpräsenz <strong>der</strong> Datenschutzbeauftragten <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> 1997<br />

verdeutlicht.<br />

9.3 Zwanzig Jahre Volkszählungsurteil – ein Grund zum Feiern?<br />

Das Volkszählungsurteil ist in elektronischer Form zugänglich http://www.datenschutz-berlin.<br />

de/gesetze/sonstige/volksz.htm<br />

Christiane SCHULZKI-HADDOUTI [Schulzki-Haddouti 2003]<br />

Ein kurzer Bericht zu „20 Jahre Volkszählungsurteil“<br />

http://www.heise.de/newsticker/data/anw-05.12.03-010/<br />

„Täglich nutzen wir Techniken, die den Datenschutz in Frage stellen. Ob Data Mining im Internet, Datenverwaltung<br />

im Betrieb, Software im heimischen PC o<strong>der</strong> Handy, Kreditkarte, PKW-Navigator im<br />

Alltag – schnelle technische Entwicklungen überrollen die Grundkonzeptionen des Datenschutzes“,<br />

so Veranstalter Thomas BARTHEL 32 bei seiner Einleitung. 33<br />

32 FORBIT – Forschungs- und Beratungsstelle Informationstechnologie e. V., Hamburg<br />

33 Diese Bemerkung ist ebenfalls in <strong>der</strong> Einladung http://www.forbit.de/pdf/Einladung_20J_VZ.pdf dokumentiert.<br />

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