Bericht - HafenCity Universität Hamburg
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ter Grad an Kunstgestaltung erreicht werden. Zudem gelten für die Zuordnung<br />
zum Kunstsektor Merkmale wie beispielsweise die künstlerische Anerkennung<br />
und Auszeichnung in Fachkreisen, die regelmäßige Teilnahme an Kunstausstellungen<br />
und die Mitgliedschaft in Künstlervereinigungen. Wenn dies nicht der<br />
Fall ist, so ist eine Zuordnung zum Kunsthandwerk denkbar. Die Einordnung<br />
muss letztendlich jedoch anhand von inhaber-, betriebs- und produktbezogenen<br />
Merkmalen individuell vorgenommen werden. Ein Hinweis für die Zuordnung<br />
kann auch die Kategorisierung durch die Finanzverwaltung geben, die eine Unterteilung<br />
gemäß des Einkommensteuerrechts vornehmen muss (vgl. ebd<br />
2010).<br />
Formen der Handwerksbetriebe<br />
Zudem werden im Leitfaden auch Differenzierungen zwischen den Formen der<br />
Handwerksbetriebe vorgenommen. Unterschieden wird zwischen Mischbetrieben,<br />
handwerklichen Nebenbetrieben und Hilfsbetrieben. Der Mischbetrieb ist<br />
der in der Praxis auftretende Normalfall und auch Schwerpunkt in unserer Forschung.<br />
Es handelt sich hierbei um einen Betrieb, der sowohl handwerkliche als<br />
auch nicht handwerkliche Tätigkeiten des Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbereiches<br />
ausführt und demnach in beiden Kammern, der Industrie- und<br />
Handelskammer (IHK) und der Handwerkskammer (HWK), zugeordnet ist. Der<br />
handwerkliche Nebenbetrieb ist dabei eine Unterform des Mischbetriebes. Er<br />
zeichnet sich durch ein Kerngeschäft in einem der IHK zugehörigen Bereich<br />
(z.B. Handel) aus, in dem zusätzlich in unwesentlichem Umfang handwerkliche<br />
Tätigkeiten für Dritte erbracht werden. Der Haupt- und Nebenbetrieb müssen<br />
dabei in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, sodass das Nebengeschäft<br />
eine sinnvolle Ergänzung des betrieblichen Leistungsangebotes darstellt.<br />
Dabei können in dem Nebenbetrieb auch mehrere Handwerke ausgeführt werden.<br />
Im Gegensatz hierzu steht der Hilfsbetrieb. Zwischen dem Haupt- und<br />
Nebenbetrieb muss nicht zwingend ein fachlicher Zusammenhang bestehen.<br />
Als wichtigstes Merkmal gilt jedoch, dass die Leistungen im Nebenbetrieb lediglich<br />
für den Hauptbetrieb und nicht für Dritte erbracht werden dürfen. Der Hilfsbetrieb<br />
hat somit keinen direkten Zugang zum Markt. Als Ausnahmen gelten jedoch<br />
unentgeltliche Pflege-, Installations-, Instandhaltungs- und Instandset-<br />
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