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Bericht - HafenCity Universität Hamburg

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ter Grad an Kunstgestaltung erreicht werden. Zudem gelten für die Zuordnung<br />

zum Kunstsektor Merkmale wie beispielsweise die künstlerische Anerkennung<br />

und Auszeichnung in Fachkreisen, die regelmäßige Teilnahme an Kunstausstellungen<br />

und die Mitgliedschaft in Künstlervereinigungen. Wenn dies nicht der<br />

Fall ist, so ist eine Zuordnung zum Kunsthandwerk denkbar. Die Einordnung<br />

muss letztendlich jedoch anhand von inhaber-, betriebs- und produktbezogenen<br />

Merkmalen individuell vorgenommen werden. Ein Hinweis für die Zuordnung<br />

kann auch die Kategorisierung durch die Finanzverwaltung geben, die eine Unterteilung<br />

gemäß des Einkommensteuerrechts vornehmen muss (vgl. ebd<br />

2010).<br />

Formen der Handwerksbetriebe<br />

Zudem werden im Leitfaden auch Differenzierungen zwischen den Formen der<br />

Handwerksbetriebe vorgenommen. Unterschieden wird zwischen Mischbetrieben,<br />

handwerklichen Nebenbetrieben und Hilfsbetrieben. Der Mischbetrieb ist<br />

der in der Praxis auftretende Normalfall und auch Schwerpunkt in unserer Forschung.<br />

Es handelt sich hierbei um einen Betrieb, der sowohl handwerkliche als<br />

auch nicht handwerkliche Tätigkeiten des Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbereiches<br />

ausführt und demnach in beiden Kammern, der Industrie- und<br />

Handelskammer (IHK) und der Handwerkskammer (HWK), zugeordnet ist. Der<br />

handwerkliche Nebenbetrieb ist dabei eine Unterform des Mischbetriebes. Er<br />

zeichnet sich durch ein Kerngeschäft in einem der IHK zugehörigen Bereich<br />

(z.B. Handel) aus, in dem zusätzlich in unwesentlichem Umfang handwerkliche<br />

Tätigkeiten für Dritte erbracht werden. Der Haupt- und Nebenbetrieb müssen<br />

dabei in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, sodass das Nebengeschäft<br />

eine sinnvolle Ergänzung des betrieblichen Leistungsangebotes darstellt.<br />

Dabei können in dem Nebenbetrieb auch mehrere Handwerke ausgeführt werden.<br />

Im Gegensatz hierzu steht der Hilfsbetrieb. Zwischen dem Haupt- und<br />

Nebenbetrieb muss nicht zwingend ein fachlicher Zusammenhang bestehen.<br />

Als wichtigstes Merkmal gilt jedoch, dass die Leistungen im Nebenbetrieb lediglich<br />

für den Hauptbetrieb und nicht für Dritte erbracht werden dürfen. Der Hilfsbetrieb<br />

hat somit keinen direkten Zugang zum Markt. Als Ausnahmen gelten jedoch<br />

unentgeltliche Pflege-, Installations-, Instandhaltungs- und Instandset-<br />

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