Bericht - HafenCity Universität Hamburg
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ständigen handwerklichen Gewerbebetriebes befähigte. Darauf folgte 1908 die<br />
Gewerbenovelle, die den „Kleinen Befähigungsnachweis“ einführte und somit<br />
die Erlaubnis für das Ausüben des Handwerks und das Anleiten von Lehrlingen<br />
abhängig vom Bestehen einer Meisterprüfung machte. Das gesamte Handwerksrecht<br />
wurde von da an in der Gewerbeordnung festgelegt.<br />
Im Jahre 1933 wurde dann das Gesetz über den vorläufigen Aufbau des deutschen<br />
Handwerks von den Nationalsozialisten verabschiedet. Dies enthielt umfassende<br />
Zugangsregelungen für das selbstständige Ausüben eines Handwerks<br />
und wurde in der Zeit von 1934 bis 1935 durch drei Verordnungen zur Durchführung<br />
des Gesetzes ergänzt. Unter anderem wurde im Zuge der Ergänzungen<br />
ein Gewerbeverzeichnis mit 227 handwerksmäßig betreibbaren Gewerben<br />
aufgestellt und der „Großen Befähigungsnachweis“ 4 eingeführt.<br />
Nach dem Zweiten Weltkrieg fiel die Zuständigkeit zunächst wieder den Handwerkskammern<br />
zu und die Einheitlichkeit des Handwerks ging verloren, da das<br />
ehemalige Reichsgebiet in verschiedene Zonen aufgeteilt wurde. Die Rechtszersplitterung<br />
erfolgte dabei weitestgehend bezüglich des „Großen Befähigungsnachweises“.<br />
(vgl. Bierich 2009, 6-9)<br />
Nach dem Ende der Zonen und der Gründung der BRD und DDR wurden weitere<br />
Gesetze zu Regelung des Handwerks erlassen. In der DDR wurde 1950 das<br />
Gesetz zur Förderung des Handwerks erlassen, welches Betriebe als Handwerksbetriebe<br />
definierte, wenn sie maximal 10 Mitarbeiter haben, Tätigkeiten<br />
aus dem Verzeichnis der Handwerksberufe nachgingen und deren Inhaber in<br />
die Handwerksrolle eingetragen war. Bedingung hierfür war das Bestehen der<br />
Meisterprüfung. 1951 wurde diese Regelung dann auch in Ost-Berlin übernommen.<br />
Im Jahre 1957 wurde ein Verzeichnis mit 157 Berufen bzw. Tätigkeiten<br />
aufgestellt, die handwerksmäßig selbstständig betrieben werden konnten<br />
(vgl. ebd. 2009, 10)<br />
Eine große Aufgabe für die BRD war es, die Rechtszersplitterung zu beseitigen<br />
und einheitliche Regelungen für die ehemalige französische, britische und ame-<br />
4<br />
Der Große Befähigungsnachweis entspricht in etwa dem heutigen Meisterbrief mit Ausbilderschein.<br />
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