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Bericht - HafenCity Universität Hamburg

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ständigen handwerklichen Gewerbebetriebes befähigte. Darauf folgte 1908 die<br />

Gewerbenovelle, die den „Kleinen Befähigungsnachweis“ einführte und somit<br />

die Erlaubnis für das Ausüben des Handwerks und das Anleiten von Lehrlingen<br />

abhängig vom Bestehen einer Meisterprüfung machte. Das gesamte Handwerksrecht<br />

wurde von da an in der Gewerbeordnung festgelegt.<br />

Im Jahre 1933 wurde dann das Gesetz über den vorläufigen Aufbau des deutschen<br />

Handwerks von den Nationalsozialisten verabschiedet. Dies enthielt umfassende<br />

Zugangsregelungen für das selbstständige Ausüben eines Handwerks<br />

und wurde in der Zeit von 1934 bis 1935 durch drei Verordnungen zur Durchführung<br />

des Gesetzes ergänzt. Unter anderem wurde im Zuge der Ergänzungen<br />

ein Gewerbeverzeichnis mit 227 handwerksmäßig betreibbaren Gewerben<br />

aufgestellt und der „Großen Befähigungsnachweis“ 4 eingeführt.<br />

Nach dem Zweiten Weltkrieg fiel die Zuständigkeit zunächst wieder den Handwerkskammern<br />

zu und die Einheitlichkeit des Handwerks ging verloren, da das<br />

ehemalige Reichsgebiet in verschiedene Zonen aufgeteilt wurde. Die Rechtszersplitterung<br />

erfolgte dabei weitestgehend bezüglich des „Großen Befähigungsnachweises“.<br />

(vgl. Bierich 2009, 6-9)<br />

Nach dem Ende der Zonen und der Gründung der BRD und DDR wurden weitere<br />

Gesetze zu Regelung des Handwerks erlassen. In der DDR wurde 1950 das<br />

Gesetz zur Förderung des Handwerks erlassen, welches Betriebe als Handwerksbetriebe<br />

definierte, wenn sie maximal 10 Mitarbeiter haben, Tätigkeiten<br />

aus dem Verzeichnis der Handwerksberufe nachgingen und deren Inhaber in<br />

die Handwerksrolle eingetragen war. Bedingung hierfür war das Bestehen der<br />

Meisterprüfung. 1951 wurde diese Regelung dann auch in Ost-Berlin übernommen.<br />

Im Jahre 1957 wurde ein Verzeichnis mit 157 Berufen bzw. Tätigkeiten<br />

aufgestellt, die handwerksmäßig selbstständig betrieben werden konnten<br />

(vgl. ebd. 2009, 10)<br />

Eine große Aufgabe für die BRD war es, die Rechtszersplitterung zu beseitigen<br />

und einheitliche Regelungen für die ehemalige französische, britische und ame-<br />

4<br />

Der Große Befähigungsnachweis entspricht in etwa dem heutigen Meisterbrief mit Ausbilderschein.<br />

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