Bericht - HafenCity Universität Hamburg
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5.3 Konzept zum Handwerkerparkausweis<br />
Das Ausgangsproblem des folgenden Konzepts liegt in der geringen<br />
Parkplatzverfügbarkeit für Handwerker mit Außenaufträgen, die vor Ort auf<br />
einen unmittelbaren Zugriff auf ihr Fahrzeug und das darin transportierte<br />
Werkzeug und Material angewiesen sind. In den untersuchten innenstadtnahen<br />
Stadtteilen St. Pauli und St. Georg ist die Parksituation sehr schwierig. Das<br />
Konzept soll die Parksituation für Handwerksbetriebe im gesamten Stadtgebiet<br />
<strong>Hamburg</strong>s verbessern. Zwar gibt es Parkhäuser, auf die ausgewichen werden<br />
könnte, doch sind diese für Handwerksbetriebe nur bedingt geeignet, da sie<br />
meistens in weiter Entfernung zum Standort des Kunden liegen und oft nicht die<br />
nötige Deckenhöhe für die meist großen Autos oder Transporter der<br />
Handwerker aufweisen. Durch weite Wege werden Arbeitsprozesse erschwert<br />
und nehmen mehr Zeit in Anspruch, die im Endeffekt dem Kunden zusätzlich in<br />
Rechnung gestellt werden muss.<br />
Während der Gespräche mit den Handwerkern stellte sich heraus, dass die<br />
Parkplatzsituation in <strong>Hamburg</strong> für Handwerksbetriebe ein Problem ist. Von<br />
Seiten des Vertreters der Handwerkskammer <strong>Hamburg</strong> wurde erwähnt, dass<br />
diese Problematik bekannt, im Moment aber keine Lösung zu finden ist. Zwar<br />
stellt der Landesbetrieb Verkehr sowie die Polizei in <strong>Hamburg</strong> circa 2000<br />
Ausnahmegenehmigungen für Handwerksbetriebe aus, diese sind jedoch<br />
verhältnismäßig teuer und meistens nur für einen kurzen Zeitraum gültig.<br />
Außerdem muss seitens der Polizei darauf geachtet werden, dass im<br />
Stadtgebiet nicht zu viele Ausnahmegenehmigungen ausgestellt werden, da sie<br />
hierdurch die Handwerksbetriebe bevorzugen würde.<br />
Der Handwerkerparkausweis wäre eine Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe,<br />
die in der Handwerkskammer gemeldet sind, womit sie:<br />
• im eingeschränkten Halteverbot<br />
• an Parkscheinautomaten ohne Entgelt und unbegrenzt<br />
• in Parkhäusern ohne Entgelt und unbegrenzt<br />
• auf Anwohnerparkplätzen<br />
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