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Bericht - HafenCity Universität Hamburg

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• vor der eigenen Betriebsstätte<br />

parken dürfen. Der Handwerkerparkausweis genehmigt nicht das Parken in<br />

Fußgängerzonen und auf Behindertenparkplätzen.<br />

Die Ausnahmegenehmigung ist für ein Jahr gültig und muss danach neu<br />

beantragt werden. Jede Beantragung kostet 150 Euro. Dieser Preis ist eine<br />

grobe Einschätzung und muss gegebenenfalls noch angepasst werden, sollte<br />

aber die Verwaltungskosten und die Herstellung der Parkausweise decken.<br />

Voraussetzungen für die Genehmigung eines Handwerkerparkausweises sind,<br />

dass der Einsatzort außerhalb des eigenen Betriebes liegt, ein Fahrzeug<br />

benötigt wird und innerhalb von <strong>Hamburg</strong> liegt. Außerdem muss der Betrieb bei<br />

der Handwerkskammer gemeldet sein. Es dürfen maximal drei PKWs auf einen<br />

Handwerkerparkausweis anmeldet werden. Die rechtliche Grundlage für die<br />

Handwerkerparkausweise in <strong>Hamburg</strong> und anderen Städten bildet der §46<br />

StVo, der Ausnahmegenehmigungen beschreibt und eingrenzt. Das Konzept für<br />

<strong>Hamburg</strong> wurde in Anlehnung an folgende Referenzbeispiele erstellt und an die<br />

Gegebenheiten der Stadt <strong>Hamburg</strong> und deren Parksituation angepasst.<br />

In München wird das Prinzip des Handwerkerparkausweises bereits<br />

angewendet. Die Straßenverkehrsbehörden wie Landratsämter und kreisfreie<br />

Gemeinden, können Anträge auf eine Parkerleichterung stellen. Ein Antrag<br />

kann nur genehmigt und in Anspruch genommen werden, wenn der „Einsatz<br />

des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder<br />

Materialien“ benutzt wird, „oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung<br />

einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer<br />

Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht“ (Freistaat Bayern 2011,<br />

1). Hier gibt es die Möglichkeit einen Handwerkerparkausweis für drei Monate<br />

(89 Euro), für sechs Monate (148 Euro) oder für ein Jahr (265 Euro) zu<br />

beantragen. Auf einen Ausweis können drei Kraftfahrzeuge angemeldet werden<br />

(vgl. Csery L. 2011, 1).<br />

Ein weiteres Referenzbeispiel ist die Region Rhein-Neckar. Am 01.01.2008 ist<br />

der Handwerkerparkausweis in Rhein-Neckar eingeführt worden. Voraus-<br />

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