Bericht - HafenCity Universität Hamburg
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setzungen sind der Eintrag des Betriebes in der Handwerkskammer und die<br />
Notwendigkeit eines Fahrzeuges an nahen Einsatzorten (vgl. IHK-Rhein-Neckar<br />
2009, 1). 7,5 Tonnen Gesamtgewicht dürfen nicht überschritten werden und das<br />
Parken in Fußgängerzonen, Behindertenparkplätze und im Bereich der<br />
Betriebsstätte ist mit dem Ausweis nicht möglich. Der Handwerkerparkausweis<br />
ist für ein Jahr gültig und kostet 150 Euro.<br />
In Köln/Bonn ist der Handwerkerparkausweis kostenintensiver. Der Handwerkerparkausweis<br />
ist wie in den anderen Städten auch für ein Jahr gültig, für die<br />
erste Beantragung werden 305 Euro und für jede weitere 153 Euro verlangt. Ein<br />
Vorteil ist wiederum die Möglichkeit der Anmeldung von sechs Pkws auf einen<br />
Handwerkerparkausweis.<br />
Das Parken ist<br />
• im eingeschränkten Halteverbot<br />
• im Zonenparkverbot<br />
• an Parkscheinautomaten ohne Entgelt und unbegrenzt<br />
• in Parkscheinzonen unbegrenzt<br />
• in Anwohnerparkplätzen<br />
erlaubt. Mit dem Handwerkerparkausweis darf in der Region Köln/Bonn und<br />
Leverkusen geparkt werden (vgl. Stadt Hürth 2010, 1).<br />
Die Träger dieses Konzeptes für die Stadt <strong>Hamburg</strong> wären zunächst der<br />
Landesbetrieb für Verkehr, der die Ausnahmegenehmigungen ausstellen und<br />
verwalten muss. Auch die Handwerkskammer spielt als Konzeptträger eine<br />
Rolle, da diese die berechtigten Handwerksbetriebe verwaltet und dadurch mit<br />
dem Landesbetrieb für Verkehr kooperiert. Auch der Polizei muss das Konzept<br />
nahegebracht werden, um die Handwerkerparkausweise im Straßenverkehr<br />
kontrollieren zu können.<br />
Das Projekt des Handwerkerparkausweises kann zunächst in einem Modellversuch<br />
in der Stadt <strong>Hamburg</strong> getestet werden. Ob dies aber nötig ist, da sich<br />
das Projekt in anderen deutschen Städten schon bewährt hat, ist<br />
Entscheidungssache der Konzeptträger. Ein Modellversuch könnte über einen<br />
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