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Bericht - HafenCity Universität Hamburg

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Exkurs: Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen<br />

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen<br />

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, „durch die ein Gebiet<br />

zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet<br />

wird. Städtebauliche Missstände liegen vor, wenn das Gebiet nach<br />

seiner vorhandenen Bebauung oder nach seiner sonstigen Beschaffenheit, den<br />

allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder<br />

an die Sicherheit der in ihm wohnenden oder arbeitenden Menschen nicht entspricht<br />

oder das Gebiet in der Erfüllung der Aufgaben erheblich beeinträchtigt<br />

ist, die ihm nach seiner Lage und Funktion obliegen“ (§ 136 ll BauGB).<br />

Sanierungssatzung<br />

„Die Gemeinde kann ein Gebiet, in dem eine städtebauliche Sanierung durchgeführt<br />

werden soll, durch Beschluss förmlich als Sanierungsgebiet festlegen“<br />

(§142 l BauGB). Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets beschließt<br />

die Gemeinde als Satzung. Diese ist der höheren Verwaltungsbehörde anzuzeigen<br />

und ortsüblich bekannt zu machen (vgl. §§ 142 lll und 143 l BauGB).<br />

Sanierungsträger<br />

Ein Sanierungsträger ist ein Beauftragter einer Gemeinde, der kommunale<br />

Aufgaben bei der Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung wahrnimmt<br />

(wie die steg). Die Bestätigung für die Übernahme der Aufgaben als Sanierungsträger<br />

kann nur ausgesprochen werden, wenn unter anderem „das Unternehmen<br />

nicht selbst als Bauunternehmen tätig oder von einem Bauunternehmen<br />

abhängig ist“ (§158 Nr. 1 BauGB) sowie zur Erfüllung der ihm obliegenden<br />

Aufgaben im Sanierungsgebiet fähig ist (§158 Nr. 2 BauGB).<br />

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