Bericht - HafenCity Universität Hamburg
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Exkurs: Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen<br />
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen<br />
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, „durch die ein Gebiet<br />
zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet<br />
wird. Städtebauliche Missstände liegen vor, wenn das Gebiet nach<br />
seiner vorhandenen Bebauung oder nach seiner sonstigen Beschaffenheit, den<br />
allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder<br />
an die Sicherheit der in ihm wohnenden oder arbeitenden Menschen nicht entspricht<br />
oder das Gebiet in der Erfüllung der Aufgaben erheblich beeinträchtigt<br />
ist, die ihm nach seiner Lage und Funktion obliegen“ (§ 136 ll BauGB).<br />
Sanierungssatzung<br />
„Die Gemeinde kann ein Gebiet, in dem eine städtebauliche Sanierung durchgeführt<br />
werden soll, durch Beschluss förmlich als Sanierungsgebiet festlegen“<br />
(§142 l BauGB). Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets beschließt<br />
die Gemeinde als Satzung. Diese ist der höheren Verwaltungsbehörde anzuzeigen<br />
und ortsüblich bekannt zu machen (vgl. §§ 142 lll und 143 l BauGB).<br />
Sanierungsträger<br />
Ein Sanierungsträger ist ein Beauftragter einer Gemeinde, der kommunale<br />
Aufgaben bei der Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung wahrnimmt<br />
(wie die steg). Die Bestätigung für die Übernahme der Aufgaben als Sanierungsträger<br />
kann nur ausgesprochen werden, wenn unter anderem „das Unternehmen<br />
nicht selbst als Bauunternehmen tätig oder von einem Bauunternehmen<br />
abhängig ist“ (§158 Nr. 1 BauGB) sowie zur Erfüllung der ihm obliegenden<br />
Aufgaben im Sanierungsgebiet fähig ist (§158 Nr. 2 BauGB).<br />
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