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17/12646 - Deutscher Bundestag

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Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12646</strong> –2–<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode<br />

das Kabelnetz. Sofern ein öffentlich-rechtliches Programm vom Kabelnetzbetreiber<br />

tatsächlich aus dem Kabelangebot entfernt wurde,<br />

muss die zuständige Landesmedienanstalt entscheiden, ob hier ein<br />

Gesetzesverstoß vorliegt, und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen<br />

ergreifen.<br />

Das Grundgesetz weist den Ländern die Zuständigkeit für den inländischen<br />

Rundfunk (Radio und Fernsehen) zu, die Bundesregierung<br />

ist hier insofern nicht beteiligt. Aus Sicht der Bundesregierung<br />

sollte die Auseinandersetzung nicht zulasten der Kunden ausgetragen<br />

werden und alsbald eine Lösung erzielt werden. Für eine Einigung<br />

spricht, dass sowohl die Kabelnetzbetreiber ein großes Interesse<br />

daran haben dürften, attraktive öffentlich-rechtliche Programme<br />

weiterhin ihren Kunden anbieten zu können, die dies erwarten, wie<br />

auch die Rundfunkanstalten daran interessiert sein müssten, in den<br />

Kabelnetzen vertreten zu sein und die Bevölkerung möglichst umfassend<br />

zu erreichen.<br />

Die Auseinandersetzung zwischen Kabelnetzbetreibern und öffentlich-rechtlichen<br />

Rundfunkanstalten wird zwischenzeitlich auch auf<br />

dem Klageweg ausgetragen. Wird zuvor keine Lösung erzielt, bleibt<br />

die Entscheidung der Gerichte abzuwarten.<br />

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts<br />

3. Abgeordnete<br />

Angelika<br />

Graf<br />

(Rosenheim)<br />

(SPD)<br />

Welche Aktivitäten bzw. Projekte unternimmt<br />

die Bundesregierung, um die Menschenrechte<br />

in Deutschland und in den Partnerländern im<br />

Kontext der Herausforderungen und der Auswirkungen<br />

des Klimawandels zu stärken und<br />

zu schützen, und inwiefern berichtet sie darüber?<br />

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper<br />

vom 7. März 2013<br />

Die Stärkung und der Schutz der Menschenrechte stellen für die<br />

Bundesregierung eine Querschnittsaufgabe mit hohem Stellenwert<br />

dar, die unabhängig davon verfolgt wird, wodurch eine mögliche<br />

Beeinträchtigung der Menschenrechte verursacht wird. Bei sämtlichen<br />

Aktivitäten und Projekten im In- und Ausland werden<br />

Menschenrechtsaspekte daher grundsätzlich bei Planung und Durchführung<br />

berücksichtigt. Dies gilt auch für alle Projekte im Bereich<br />

der nationalen und internationalen Klimapolitik. Darüber hinaus<br />

wird eine Vielzahl projektspezifischer Berichte, sowohl im Bereich<br />

Klimaschutz als auch im Bereich Menschenrechtsschutz, erstellt.<br />

Den effektivsten Schutz der Menschenrechte im Kontext des Klimawandels<br />

gewährleistet aus Sicht der Bundesregierung national wie international<br />

eine ambitionierte Klimaschutzpolitik, die sich an der<br />

Einhaltung der 2-Grad-Obergrenze orientiert.

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