17/12646 - Deutscher Bundestag
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Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12646</strong> –2–<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode<br />
das Kabelnetz. Sofern ein öffentlich-rechtliches Programm vom Kabelnetzbetreiber<br />
tatsächlich aus dem Kabelangebot entfernt wurde,<br />
muss die zuständige Landesmedienanstalt entscheiden, ob hier ein<br />
Gesetzesverstoß vorliegt, und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen<br />
ergreifen.<br />
Das Grundgesetz weist den Ländern die Zuständigkeit für den inländischen<br />
Rundfunk (Radio und Fernsehen) zu, die Bundesregierung<br />
ist hier insofern nicht beteiligt. Aus Sicht der Bundesregierung<br />
sollte die Auseinandersetzung nicht zulasten der Kunden ausgetragen<br />
werden und alsbald eine Lösung erzielt werden. Für eine Einigung<br />
spricht, dass sowohl die Kabelnetzbetreiber ein großes Interesse<br />
daran haben dürften, attraktive öffentlich-rechtliche Programme<br />
weiterhin ihren Kunden anbieten zu können, die dies erwarten, wie<br />
auch die Rundfunkanstalten daran interessiert sein müssten, in den<br />
Kabelnetzen vertreten zu sein und die Bevölkerung möglichst umfassend<br />
zu erreichen.<br />
Die Auseinandersetzung zwischen Kabelnetzbetreibern und öffentlich-rechtlichen<br />
Rundfunkanstalten wird zwischenzeitlich auch auf<br />
dem Klageweg ausgetragen. Wird zuvor keine Lösung erzielt, bleibt<br />
die Entscheidung der Gerichte abzuwarten.<br />
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts<br />
3. Abgeordnete<br />
Angelika<br />
Graf<br />
(Rosenheim)<br />
(SPD)<br />
Welche Aktivitäten bzw. Projekte unternimmt<br />
die Bundesregierung, um die Menschenrechte<br />
in Deutschland und in den Partnerländern im<br />
Kontext der Herausforderungen und der Auswirkungen<br />
des Klimawandels zu stärken und<br />
zu schützen, und inwiefern berichtet sie darüber?<br />
Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper<br />
vom 7. März 2013<br />
Die Stärkung und der Schutz der Menschenrechte stellen für die<br />
Bundesregierung eine Querschnittsaufgabe mit hohem Stellenwert<br />
dar, die unabhängig davon verfolgt wird, wodurch eine mögliche<br />
Beeinträchtigung der Menschenrechte verursacht wird. Bei sämtlichen<br />
Aktivitäten und Projekten im In- und Ausland werden<br />
Menschenrechtsaspekte daher grundsätzlich bei Planung und Durchführung<br />
berücksichtigt. Dies gilt auch für alle Projekte im Bereich<br />
der nationalen und internationalen Klimapolitik. Darüber hinaus<br />
wird eine Vielzahl projektspezifischer Berichte, sowohl im Bereich<br />
Klimaschutz als auch im Bereich Menschenrechtsschutz, erstellt.<br />
Den effektivsten Schutz der Menschenrechte im Kontext des Klimawandels<br />
gewährleistet aus Sicht der Bundesregierung national wie international<br />
eine ambitionierte Klimaschutzpolitik, die sich an der<br />
Einhaltung der 2-Grad-Obergrenze orientiert.