17/12646 - Deutscher Bundestag
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Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12646</strong> –44–<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode<br />
54. Abgeordnete<br />
Jutta<br />
Krellmann<br />
(DIE LINKE.)<br />
Welche der in Deutschland bestehenden Anforderungen<br />
an Entsendeunternehmen bzw.<br />
welche hierzulande vorgesehenen Kontrollen<br />
wären nicht mehr möglich, wenn die Durchsetzungsrichtlinie<br />
in der Form angenommen<br />
würde, wie die Kommission sie vorgeschlagen<br />
hat?<br />
Antwort des Staatssekretärs Gerd Hoofe<br />
vom 6. März 2013<br />
Der Vorschlag der Europäischen Kommission sieht in Artikel 9 die<br />
Regelung einer abschließenden Liste von Anforderungen an Unternehmen<br />
bzw. Kontrollmaßnahmen vor. Eine unveränderte Annahme<br />
des Vorschlags würde zu Einschränkungen der in Deutschland bestehenden<br />
Befugnisse zu Kontrollen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz<br />
führen. Dies betrifft neben der Frage der Übersetzung der<br />
vorzulegenden Dokumente insbesondere die im Rahmen der Meldung<br />
erforderlichen Angaben, mit denen die für die Kontrollbehörden<br />
erforderlichen Informationen zu entsandten Arbeitnehmern und<br />
ihrem Einsatz in Deutschland übermittelt werden.<br />
Die Bundesregierung setzt sich deshalb in den Verhandlungen nachdrücklich<br />
dafür ein, die nationalen und europäischen Entsendestandards<br />
möglichst unverändert aufrechtzuerhalten. Dazu gehören insbesondere<br />
die in Deutschland bestehenden und bewährten Kontrollrechte.<br />
Eine Regelung der Kontrollmaßnahmen auf europäischer<br />
Ebene muss aus Sicht der Bundesregierung deshalb insbesondere<br />
durch eine Öffnungsmöglichkeit für die Mitgliedstaaten sicherstellen,<br />
dass dem jeweiligen nationalen Gesetzgeber die erforderliche Flexibilität<br />
erhalten bleibt, um auf künftige Entwicklungen reagieren zu<br />
können.<br />
55. Abgeordneter<br />
Steffen-Claudio<br />
Lemme<br />
(SPD)<br />
Wie ist der aktuelle Stand der Reform des Sozialwahlrechts,<br />
die im Zuge der Veröffentlichung<br />
des Schlussberichts der Sozialwahlen<br />
2011 für diese Legislaturperiode angekündigt<br />
wurde?<br />
Antwort der Staatssekretärin Dr. Annette Niederfranke<br />
vom 6. März 2013<br />
Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen hat<br />
seinen Schlussbericht zu den Sozialversicherungswahlen 2011 Ende<br />
September 2012 vorgelegt. Darin analysiert er den Wahlablauf und<br />
greift die bereits bei früheren Wahlen geäußerten Kritikpunkte auf.<br />
Er stellt weitreichende und tiefgreifende Reformvorschläge zur Modernisierung<br />
der Wahlen zur Diskussion.<br />
Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich die Empfehlungen des<br />
Bundeswahlbeauftragten zur Stärkung der Selbstverwaltung und der<br />
Legitimation ihrer Mandatsträgerinnen und Mandatsträger. Diese<br />
Vorschläge berühren grundsätzliche Fragen und Maßnahmen, wie<br />
insbesondere die Durchführung obligatorischer Urwahlen in allen