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17/12646 - Deutscher Bundestag

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Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12646</strong> –44–<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode<br />

54. Abgeordnete<br />

Jutta<br />

Krellmann<br />

(DIE LINKE.)<br />

Welche der in Deutschland bestehenden Anforderungen<br />

an Entsendeunternehmen bzw.<br />

welche hierzulande vorgesehenen Kontrollen<br />

wären nicht mehr möglich, wenn die Durchsetzungsrichtlinie<br />

in der Form angenommen<br />

würde, wie die Kommission sie vorgeschlagen<br />

hat?<br />

Antwort des Staatssekretärs Gerd Hoofe<br />

vom 6. März 2013<br />

Der Vorschlag der Europäischen Kommission sieht in Artikel 9 die<br />

Regelung einer abschließenden Liste von Anforderungen an Unternehmen<br />

bzw. Kontrollmaßnahmen vor. Eine unveränderte Annahme<br />

des Vorschlags würde zu Einschränkungen der in Deutschland bestehenden<br />

Befugnisse zu Kontrollen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz<br />

führen. Dies betrifft neben der Frage der Übersetzung der<br />

vorzulegenden Dokumente insbesondere die im Rahmen der Meldung<br />

erforderlichen Angaben, mit denen die für die Kontrollbehörden<br />

erforderlichen Informationen zu entsandten Arbeitnehmern und<br />

ihrem Einsatz in Deutschland übermittelt werden.<br />

Die Bundesregierung setzt sich deshalb in den Verhandlungen nachdrücklich<br />

dafür ein, die nationalen und europäischen Entsendestandards<br />

möglichst unverändert aufrechtzuerhalten. Dazu gehören insbesondere<br />

die in Deutschland bestehenden und bewährten Kontrollrechte.<br />

Eine Regelung der Kontrollmaßnahmen auf europäischer<br />

Ebene muss aus Sicht der Bundesregierung deshalb insbesondere<br />

durch eine Öffnungsmöglichkeit für die Mitgliedstaaten sicherstellen,<br />

dass dem jeweiligen nationalen Gesetzgeber die erforderliche Flexibilität<br />

erhalten bleibt, um auf künftige Entwicklungen reagieren zu<br />

können.<br />

55. Abgeordneter<br />

Steffen-Claudio<br />

Lemme<br />

(SPD)<br />

Wie ist der aktuelle Stand der Reform des Sozialwahlrechts,<br />

die im Zuge der Veröffentlichung<br />

des Schlussberichts der Sozialwahlen<br />

2011 für diese Legislaturperiode angekündigt<br />

wurde?<br />

Antwort der Staatssekretärin Dr. Annette Niederfranke<br />

vom 6. März 2013<br />

Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen hat<br />

seinen Schlussbericht zu den Sozialversicherungswahlen 2011 Ende<br />

September 2012 vorgelegt. Darin analysiert er den Wahlablauf und<br />

greift die bereits bei früheren Wahlen geäußerten Kritikpunkte auf.<br />

Er stellt weitreichende und tiefgreifende Reformvorschläge zur Modernisierung<br />

der Wahlen zur Diskussion.<br />

Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich die Empfehlungen des<br />

Bundeswahlbeauftragten zur Stärkung der Selbstverwaltung und der<br />

Legitimation ihrer Mandatsträgerinnen und Mandatsträger. Diese<br />

Vorschläge berühren grundsätzliche Fragen und Maßnahmen, wie<br />

insbesondere die Durchführung obligatorischer Urwahlen in allen

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