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17/12646 - Deutscher Bundestag

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Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12646</strong> –8–<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode<br />

12. Abgeordneter<br />

Memet<br />

Kilic<br />

(BÜNDNIS 90/<br />

DIE GRÜNEN)<br />

In wie vielen Fällen wurde seit Juli 2011 bei<br />

Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis die<br />

Gültigkeitsdauer auf ein Jahr befristet, weil die<br />

antragstellende Person den Integrationskurs<br />

nicht erfolgreich abgeschlossen oder nicht den<br />

Nachweis erbracht hat, dass ihre Integration<br />

in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig<br />

erfolgt ist (vgl. § 8 Absatz 3 Satz 6<br />

AufenthG)?<br />

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder<br />

vom 5. März 2013<br />

Eine Länderumfrage im Frühjahr 2012, an der sich elf Bundesländer<br />

beteiligt haben, hat ergeben, dass bis Ende 2011 in insgesamt<br />

2 660 Fällen die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 8<br />

Absatz 3 Satz 6 AufenthG auf ein Jahr befristet wurde. Darüber hinausgehende<br />

statistische Angaben liegen der Bundesregierung nicht<br />

vor, da die Befristung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis<br />

nach § 8 Absatz 3 Satz 6 AufenthG nicht im AZR erfasst wird.<br />

13. Abgeordneter<br />

Jerzy<br />

Montag<br />

(BÜNDNIS 90/<br />

DIE GRÜNEN)<br />

Will die Bundesregierung aus der Entscheidung<br />

des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG)<br />

6 A 2.12 vom 20. Februar 2013 gesetzgeberische<br />

Folgerungen ziehen und einen Gesetzentwurf<br />

zur Regelung des Auskunftsrechts der<br />

Presse gegenüber Bundesbehörden vorlegen?<br />

14. Abgeordneter<br />

Jerzy<br />

Montag<br />

(BÜNDNIS 90/<br />

DIE GRÜNEN)<br />

Sieht die Bundesregierung zwischen dem sich<br />

aus der Verfassung ergebenden Auskunftsanspruch<br />

der Presse und den landesgesetzlichen<br />

Regelungen z. B. in § 4 des Berliner Pressegesetzes<br />

eine Diskrepanz (Stichwort: verfassungsrechtlich<br />

garantierter Minimalstandard)<br />

mit der Folge, dass Auskunftsrechte der Presse<br />

gegenüber Bundesbehörden weiter reichen als<br />

Auskunftsansprüche gegenüber Landesbehörden?<br />

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder<br />

vom 6. März 2013<br />

Die Beantwortung der beiden Fragen setzt eine Auswertung des Urteils<br />

voraus, die seriös erst anhand der noch nicht vorliegenden<br />

schriftlichen Ausfertigung des Urteils samt Entscheidungsgründen<br />

vorgenommen werden kann. Die Bundesregierung wird daher eine<br />

inhaltliche Bewertung einschließlich möglicher gesetzgeberischer<br />

Folgerungen erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsausfertigung<br />

und einer angemessenen Zeit der Auswertung und Entscheidungsfindung<br />

vornehmen können.

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