17/12646 - Deutscher Bundestag
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Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12646</strong> –70–<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode<br />
gefördert vom BMG, hat ergeben, dass der Leitfaden in den Praxisalltag<br />
gut integriert werden kann und von Ärztinnen und Ärzten genutzt<br />
wird.<br />
Darüber hinaus exisiteren umfangreiche Emfpehlungen des Sachverständigenausschusses<br />
der Bundesregierung zur sachgerechten Anwendung<br />
von benzodiazepinhaltigen Arzneimitteln, die in die jeweiligen<br />
Fachinformationen der Arzneimittel aufgenommen wurden.<br />
Die PRISCUS-Liste ergänzt diese Materialien durch zusätzliche Hinweise<br />
für ältere Personen. Auch die PRISCUS-Medikationsempfehlungen<br />
sind als Hilfestellung und zur Unterstützung von Ärztinnen<br />
und Ärzten gedacht. Die Bundesregierung begrüßt diese Initativen.<br />
Die vorhandenen Empfehlungen sind aus Sicht der Bundesregierung<br />
geeignet, um eine sachgerechte Verschreibung von Schlaf- und Beruhigungsmitteln<br />
bei geriatrischen Patienten zu gewährleisten. Die<br />
Bundesregierung wird die Verschreibungen der psychotropen Schlafund<br />
Beruhigungsmittel dennoch weiter eng beobachten. Die Verbesserung<br />
der bestimmungsgemäßen Verschreibung von psychotropen<br />
Medikamenten ist ein explizites Ziel der Nationalen Strategie zur<br />
Drogen- und Suchtpolitik.<br />
93. Abgeordnete<br />
Maria<br />
Klein-Schmeink<br />
(BÜNDNIS 90/<br />
DIE GRÜNEN)<br />
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung<br />
zu verhindern, dass Ärztinnen und Ärzte<br />
solche Medikamente, die laut PRISCUS-Liste<br />
nicht für ältere Menschen empfohlen werden,<br />
auf Privatrezept verschreiben?<br />
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin<br />
Annette Widmann-Mauz<br />
vom 7. März 2013<br />
Ärztliches Handeln erfährt Regelungen und Einschränkungen in erster<br />
Linie durch das ärztliche Berufsrecht, das nach Artikel 70 des<br />
Grundgesetzes (GG) der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder<br />
unterliegt, die auch die Einhaltung des ärztlichen Berufsrechts überwachen.<br />
Berufsrechtliche Vorgaben sind vor allem in den Berufsordnungen<br />
der (Landes-)Ärztekammern enthalten, die im Wesentlichen<br />
der (Muster-)Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte<br />
(MBO-Ä 1997 (Stand 2011)) entsprechen. Nach § 2 Absatz 2 und 3<br />
MBO-Ä 1997 (Stand 2011) sind Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Behandlung<br />
und der Verschreibung von Arzneimitteln verpflichtet, diese<br />
am Wohl der Patientinnen und Patienten auszurichten und den anerkannten<br />
Stand der medizinischen Erkenntnisse zu beachten. Für<br />
bestimmte Krankheitsbilder und Therapieformen werden oftmals<br />
Richtlinien, Leitlinien und Empfehlungen von Fachgesellschaften<br />
oder der Bundesärztekammer bzw. der (Landes-)Ärztekammern herausgegeben.<br />
Diese entwickeln in aller Regel keine unmittelbare<br />
rechtliche Bindung, bieten aber Ärztinnen und Ärzten eine Hilfestellung<br />
in ihrer Berufsausübung und können das Ermessen einschränken.<br />
In diesem Sinne sollten Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission<br />
der deutschen Ärzteschaft Berücksichtigung finden<br />
(im Hinblick auf die Verschreibung von Schlafmitteln: Arzneiverordnung<br />
in der Praxis, Band 34, Ausgabe 4, Oktober 2007, S. 90). Unter<br />
Beachtung dieser Grundsätze können Ärztinnen und Ärzte im