17/12646 - Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode –91–<br />
Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12646</strong><br />
123. Abgeordnete<br />
Undine<br />
Kurth<br />
(Quedlinburg)<br />
(BÜNDNIS 90/<br />
DIE GRÜNEN)<br />
Welche konkreten Regelungsinhalte sind aus<br />
Sicht der Bundesregierung verbesserungsbedürftig,<br />
wenn sie in der „Umfassenden Bewertung<br />
gemäß § 7 Absatz 2 EUZBBG [Gesetz<br />
über die Zusammenarbeit von Bundesregierung<br />
und Deutschem <strong>Bundestag</strong> in Angelegenheiten<br />
der Europäischen Union] und<br />
Ziffer II.3. der Anlage zu § 9 EUZBLG [Gesetz<br />
über die Zusammenarbeit von Bund und<br />
Ländern in Angelegenheiten der Europäischen<br />
Union]“ (23. November 2012) des Vorschlags<br />
für eine Verordnung des Europäischen Parlaments<br />
und des Rates über den Zugang zu genetischen<br />
Ressourcen und die ausgewogene und<br />
gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung<br />
ergebenden Vorteile in der Europäischen<br />
Union und des Vorschlags für einen Beschluss<br />
des Rates über den Abschluss des Protokolls<br />
von Nagoya über den Zugang zu genetischen<br />
Ressourcen und die ausgewogene und gerechte<br />
Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden<br />
Vorteile zum Übereinkommen über die<br />
biologische Vielfalt schreibt, der Vorschlag sei<br />
aus Sicht der Bundesregierung „in verschiedenen<br />
Details verbesserungsbedürftig“, und bis<br />
wann wird sie „die Bestimmtheit und die Verhältnismäßigkeit<br />
der vorgeschlagenen Regelungen“<br />
(ebd.) abschließend geprüft haben?<br />
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin<br />
Ursula Heinen-Esser<br />
vom 1. März 2013<br />
Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments<br />
und des Rates über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die<br />
ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden<br />
Vorteile in der Europäischen Union wird derzeit auf EU-<br />
Ebene diskutiert.<br />
Deutschland hat sich mit zahlreichen Änderungsvorschlägen in die<br />
Diskussionen auf EU-Ebene eingebracht, wie z. B.<br />
• zu Artikel 9 (Vollzug in den Mitgliedstaaten),<br />
• zu Artikel 3 (Definition des Nutzungsbegriffes/der Reichweite des<br />
Anwendungsbereichs der Verordnung und in Abhängigkeit davon<br />
die Verhältnismäßigkeit der vorgeschlagenen Regelungen, insbesondere<br />
in den Artikeln 4 und 7),<br />
• zum Zugang zu Pathogenen in Notfallsituationen und<br />
• der Behandlung von genetischen Ressourcen für Ernährung und<br />
Landwirtschaft.