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17/12646 - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode –91–<br />

Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12646</strong><br />

123. Abgeordnete<br />

Undine<br />

Kurth<br />

(Quedlinburg)<br />

(BÜNDNIS 90/<br />

DIE GRÜNEN)<br />

Welche konkreten Regelungsinhalte sind aus<br />

Sicht der Bundesregierung verbesserungsbedürftig,<br />

wenn sie in der „Umfassenden Bewertung<br />

gemäß § 7 Absatz 2 EUZBBG [Gesetz<br />

über die Zusammenarbeit von Bundesregierung<br />

und Deutschem <strong>Bundestag</strong> in Angelegenheiten<br />

der Europäischen Union] und<br />

Ziffer II.3. der Anlage zu § 9 EUZBLG [Gesetz<br />

über die Zusammenarbeit von Bund und<br />

Ländern in Angelegenheiten der Europäischen<br />

Union]“ (23. November 2012) des Vorschlags<br />

für eine Verordnung des Europäischen Parlaments<br />

und des Rates über den Zugang zu genetischen<br />

Ressourcen und die ausgewogene und<br />

gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung<br />

ergebenden Vorteile in der Europäischen<br />

Union und des Vorschlags für einen Beschluss<br />

des Rates über den Abschluss des Protokolls<br />

von Nagoya über den Zugang zu genetischen<br />

Ressourcen und die ausgewogene und gerechte<br />

Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden<br />

Vorteile zum Übereinkommen über die<br />

biologische Vielfalt schreibt, der Vorschlag sei<br />

aus Sicht der Bundesregierung „in verschiedenen<br />

Details verbesserungsbedürftig“, und bis<br />

wann wird sie „die Bestimmtheit und die Verhältnismäßigkeit<br />

der vorgeschlagenen Regelungen“<br />

(ebd.) abschließend geprüft haben?<br />

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin<br />

Ursula Heinen-Esser<br />

vom 1. März 2013<br />

Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments<br />

und des Rates über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die<br />

ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden<br />

Vorteile in der Europäischen Union wird derzeit auf EU-<br />

Ebene diskutiert.<br />

Deutschland hat sich mit zahlreichen Änderungsvorschlägen in die<br />

Diskussionen auf EU-Ebene eingebracht, wie z. B.<br />

• zu Artikel 9 (Vollzug in den Mitgliedstaaten),<br />

• zu Artikel 3 (Definition des Nutzungsbegriffes/der Reichweite des<br />

Anwendungsbereichs der Verordnung und in Abhängigkeit davon<br />

die Verhältnismäßigkeit der vorgeschlagenen Regelungen, insbesondere<br />

in den Artikeln 4 und 7),<br />

• zum Zugang zu Pathogenen in Notfallsituationen und<br />

• der Behandlung von genetischen Ressourcen für Ernährung und<br />

Landwirtschaft.

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