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17/12646 - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode –71–<br />

Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12646</strong><br />

Rahmen ihres therapeutischen Ermessens und der ärztlichen Therapiefreiheit<br />

auch über Verschreibungen von Schlafmitteln individuell<br />

entscheiden.<br />

Die PRISCUS-Liste ist keine Therapieempfehlung im dargestellten<br />

Sinne und keine Auflistung von Arzneimitteln, die älteren Menschen<br />

auf keinen Fall verschrieben werden dürfen. Vielmehr handelt es sich<br />

dabei um Arzneimittel, die für ältere Menschen eine potenziell inadäquate<br />

Medikation darstellen können.<br />

Im Übrigen hat das BMG im Jahr 2008 zusammen mit der Ärzteschaft,<br />

der Apothekerschaft und anderen am Gesundheitswesen Beteiligten<br />

den Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit<br />

ins Leben gerufen. Dieser Aktionsplan hat zum Ziel, die<br />

Sicherheit der Verschreibung von Arzneimitteln zu erhöhen. In diesem<br />

Rahmen wurden auch Maßnahmen ergriffen, welche die Verschreibung<br />

von Arzneimitteln für Seniorinnen und Senioren betreffen.<br />

94. Abgeordnete<br />

Maria<br />

Klein-Schmeink<br />

(BÜNDNIS 90/<br />

DIE GRÜNEN)<br />

Reichen die Verpflichtungen zur Förderung<br />

von Selbsthilfegruppen aus, um eine ausreichende<br />

Finanzierung bis über 2013 hinaus zu<br />

ermöglichen, und wenn nein, warum sind<br />

die Verpflichtungsermächtigungen beschränkt<br />

worden?<br />

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin<br />

Annette Widmann-Mauz<br />

vom 7. März 2013<br />

Im BMG stehen für die gesundheitliche Selbsthilfe im Kapitel 15 02<br />

Titel 684 06 des Bundeshaushaltsplans 2013 „Zuschüsse und Beiträge<br />

an zentrale Einrichtungen und Verbände des Gesundheitswesens“<br />

Mittel zur Verfügung. Damit wird das BMG u. a. ermächtigt, Zuwendungen<br />

zur Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und zur<br />

Förderung von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung<br />

behinderter Menschen zu gewähren. Die Haushaltsmittel werden in<br />

aller Regel nur an bundesweit tätige Organisationen der Selbsthilfe<br />

vergeben und als Projektförderungen bewilligt.<br />

In der gängigen Praxis werden die Förderanträge jeweils für ein Kalenderjahr<br />

beantragt, selten sind die von den Selbsthilfeverbänden<br />

geplanten Vorhaben überjährig angelegt. Aus diesem Grund werden<br />

die zur Verfügung stehenden Verpflichtungsermächtigungen zum<br />

momentanen Zeitpunkt als ausreichend betrachtet. So können alle<br />

derzeit für das Haushaltsjahr 2013 beantragten mehrjährigen Vorhaben<br />

– vorbehaltlich der fachlichen Prüfung – voraussichtlich bewilligt<br />

werden.<br />

95. Abgeordneter<br />

Markus<br />

Kurth<br />

(BÜNDNIS 90/<br />

DIE GRÜNEN)<br />

Wie sind aus Sicht der Bundesregierung auch<br />

Assistenz-, Unterstützungs- und Pflegeleistungen<br />

für Personen zu finanzieren, die selbst beruflich<br />

begründet temporär ihren gewöhnlichen<br />

Aufenthalt im Ausland haben oder die

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