17/12646 - Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode –71–<br />
Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12646</strong><br />
Rahmen ihres therapeutischen Ermessens und der ärztlichen Therapiefreiheit<br />
auch über Verschreibungen von Schlafmitteln individuell<br />
entscheiden.<br />
Die PRISCUS-Liste ist keine Therapieempfehlung im dargestellten<br />
Sinne und keine Auflistung von Arzneimitteln, die älteren Menschen<br />
auf keinen Fall verschrieben werden dürfen. Vielmehr handelt es sich<br />
dabei um Arzneimittel, die für ältere Menschen eine potenziell inadäquate<br />
Medikation darstellen können.<br />
Im Übrigen hat das BMG im Jahr 2008 zusammen mit der Ärzteschaft,<br />
der Apothekerschaft und anderen am Gesundheitswesen Beteiligten<br />
den Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit<br />
ins Leben gerufen. Dieser Aktionsplan hat zum Ziel, die<br />
Sicherheit der Verschreibung von Arzneimitteln zu erhöhen. In diesem<br />
Rahmen wurden auch Maßnahmen ergriffen, welche die Verschreibung<br />
von Arzneimitteln für Seniorinnen und Senioren betreffen.<br />
94. Abgeordnete<br />
Maria<br />
Klein-Schmeink<br />
(BÜNDNIS 90/<br />
DIE GRÜNEN)<br />
Reichen die Verpflichtungen zur Förderung<br />
von Selbsthilfegruppen aus, um eine ausreichende<br />
Finanzierung bis über 2013 hinaus zu<br />
ermöglichen, und wenn nein, warum sind<br />
die Verpflichtungsermächtigungen beschränkt<br />
worden?<br />
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin<br />
Annette Widmann-Mauz<br />
vom 7. März 2013<br />
Im BMG stehen für die gesundheitliche Selbsthilfe im Kapitel 15 02<br />
Titel 684 06 des Bundeshaushaltsplans 2013 „Zuschüsse und Beiträge<br />
an zentrale Einrichtungen und Verbände des Gesundheitswesens“<br />
Mittel zur Verfügung. Damit wird das BMG u. a. ermächtigt, Zuwendungen<br />
zur Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und zur<br />
Förderung von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung<br />
behinderter Menschen zu gewähren. Die Haushaltsmittel werden in<br />
aller Regel nur an bundesweit tätige Organisationen der Selbsthilfe<br />
vergeben und als Projektförderungen bewilligt.<br />
In der gängigen Praxis werden die Förderanträge jeweils für ein Kalenderjahr<br />
beantragt, selten sind die von den Selbsthilfeverbänden<br />
geplanten Vorhaben überjährig angelegt. Aus diesem Grund werden<br />
die zur Verfügung stehenden Verpflichtungsermächtigungen zum<br />
momentanen Zeitpunkt als ausreichend betrachtet. So können alle<br />
derzeit für das Haushaltsjahr 2013 beantragten mehrjährigen Vorhaben<br />
– vorbehaltlich der fachlichen Prüfung – voraussichtlich bewilligt<br />
werden.<br />
95. Abgeordneter<br />
Markus<br />
Kurth<br />
(BÜNDNIS 90/<br />
DIE GRÜNEN)<br />
Wie sind aus Sicht der Bundesregierung auch<br />
Assistenz-, Unterstützungs- und Pflegeleistungen<br />
für Personen zu finanzieren, die selbst beruflich<br />
begründet temporär ihren gewöhnlichen<br />
Aufenthalt im Ausland haben oder die