17/12646 - Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode –83–<br />
Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12646</strong><br />
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann<br />
vom 6. März 2013<br />
Es wird auf die Antwort zu Frage 112 verwiesen.<br />
114. Abgeordnete<br />
Gabriele<br />
Hiller-Ohm<br />
(SPD)<br />
Setzt sich die Bundesregierung für einen Erhalt<br />
des Elbe-Lübeck-Kanals im Kernnetz des<br />
transeuropäischen Verkehrsnetzes ein, und<br />
falls nein, mit welchen Argumenten begründet<br />
die Bundesregierung diesen Schritt?<br />
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann<br />
vom 6. März 2013<br />
Im Rahmen der laufenden Revision der Leitlinien der Europäischen<br />
Union für den Aufbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes<br />
(TEN-V) setzt sich die Bundesregierung dafür ein, im Sinne eines effizienten<br />
Ressourceneinsatzes die Infrastrukturförderung der EU aus<br />
der Haushaltslinie TEN-V auf Infrastrukturmaßnahmen an Wasserstraßen<br />
mit einem hohen verkehrlichen Bedarf zu konzentrieren und<br />
damit solche Infrastrukturmaßnahmen zu fördern, die aus nationaler<br />
Sicht vordringlich verfolgt werden.<br />
Deutschland hat seine Meldung für das TEN-V (Wasserstraße) deshalb<br />
an der nationalen Kategorisierung orientiert und in erster Linie<br />
die Wasserstraßen der Kategorien A und B benannt, auf die sich<br />
mögliche Ausbau- und Optimierungsmaßnahmen künftig beschränken.<br />
Der Elbe-Lübeck-Kanal, der national in die Kategorie C eingeordnet<br />
ist und keine Bedeutung für eine grenzüberschreitende europäische<br />
Achse hat, wurde dementsprechend nicht benannt.<br />
Am Elbe-Lübeck-Kanal werden nach der vorgenommenen Priorisierung<br />
grundsätzlich nur noch Erhaltungsmaßnahmen, aber keine Ausbaumaßnahmen<br />
durchgeführt.<br />
Sofern im Rahmen des derzeit stattfindenden Trilogs zu dem Leitlinienentwurf<br />
die Aufnahme des Elbe-Lübeck-Kanals in das TEN-V<br />
durch das Europäische Parlament gefordert werden sollte, kann dies<br />
von deutscher Seite nur unter der Voraussetzung akzeptiert werden,<br />
dass aus den TEN-V-Leitlinien keinerlei Verpflichtungen für einen<br />
Ausbau der Infrastruktur resultieren.<br />
115. Abgeordneter<br />
Stephan<br />
Kühn<br />
(BÜNDNIS 90/<br />
DIE GRÜNEN)<br />
Warum verzichtet der Bund beim Bau und<br />
Ausbau von Radwegen an Bundesfernstraßen<br />
bisher auf die konsequente Anwendung der<br />
Standards aus der ERA 2010 (Empfehlungen<br />
für Radverkehrsanlagen), und bis wann soll<br />
die ERA 2010 für Radwege in Verantwortung<br />
des Bundes verbindlich eingeführt werden?