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17/12646 - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode –83–<br />

Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12646</strong><br />

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann<br />

vom 6. März 2013<br />

Es wird auf die Antwort zu Frage 112 verwiesen.<br />

114. Abgeordnete<br />

Gabriele<br />

Hiller-Ohm<br />

(SPD)<br />

Setzt sich die Bundesregierung für einen Erhalt<br />

des Elbe-Lübeck-Kanals im Kernnetz des<br />

transeuropäischen Verkehrsnetzes ein, und<br />

falls nein, mit welchen Argumenten begründet<br />

die Bundesregierung diesen Schritt?<br />

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann<br />

vom 6. März 2013<br />

Im Rahmen der laufenden Revision der Leitlinien der Europäischen<br />

Union für den Aufbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes<br />

(TEN-V) setzt sich die Bundesregierung dafür ein, im Sinne eines effizienten<br />

Ressourceneinsatzes die Infrastrukturförderung der EU aus<br />

der Haushaltslinie TEN-V auf Infrastrukturmaßnahmen an Wasserstraßen<br />

mit einem hohen verkehrlichen Bedarf zu konzentrieren und<br />

damit solche Infrastrukturmaßnahmen zu fördern, die aus nationaler<br />

Sicht vordringlich verfolgt werden.<br />

Deutschland hat seine Meldung für das TEN-V (Wasserstraße) deshalb<br />

an der nationalen Kategorisierung orientiert und in erster Linie<br />

die Wasserstraßen der Kategorien A und B benannt, auf die sich<br />

mögliche Ausbau- und Optimierungsmaßnahmen künftig beschränken.<br />

Der Elbe-Lübeck-Kanal, der national in die Kategorie C eingeordnet<br />

ist und keine Bedeutung für eine grenzüberschreitende europäische<br />

Achse hat, wurde dementsprechend nicht benannt.<br />

Am Elbe-Lübeck-Kanal werden nach der vorgenommenen Priorisierung<br />

grundsätzlich nur noch Erhaltungsmaßnahmen, aber keine Ausbaumaßnahmen<br />

durchgeführt.<br />

Sofern im Rahmen des derzeit stattfindenden Trilogs zu dem Leitlinienentwurf<br />

die Aufnahme des Elbe-Lübeck-Kanals in das TEN-V<br />

durch das Europäische Parlament gefordert werden sollte, kann dies<br />

von deutscher Seite nur unter der Voraussetzung akzeptiert werden,<br />

dass aus den TEN-V-Leitlinien keinerlei Verpflichtungen für einen<br />

Ausbau der Infrastruktur resultieren.<br />

115. Abgeordneter<br />

Stephan<br />

Kühn<br />

(BÜNDNIS 90/<br />

DIE GRÜNEN)<br />

Warum verzichtet der Bund beim Bau und<br />

Ausbau von Radwegen an Bundesfernstraßen<br />

bisher auf die konsequente Anwendung der<br />

Standards aus der ERA 2010 (Empfehlungen<br />

für Radverkehrsanlagen), und bis wann soll<br />

die ERA 2010 für Radwege in Verantwortung<br />

des Bundes verbindlich eingeführt werden?

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