17/12646 - Deutscher Bundestag
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Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12646</strong> –82–<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode<br />
nister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,<br />
Dr. Peter Ramsauer, die zugesagte intensive<br />
Beteiligung des Parlaments sicherstellen, wenn<br />
kein parlamentarisches Verfahren eingeleitet<br />
wird?<br />
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann<br />
vom 6. März 2013<br />
Die Bundesregierung wird die Stellungnahmen aus der Länder- und<br />
Verbändebeteiligung zur WSV-Reform, die nicht Regelungsgegenstand<br />
des Gesetzentwurfes ist, im weiteren Umsetzungsprozess, insbesondere<br />
bei der Überprüfung der Ämterstruktur, berücksichtigen.<br />
Die zuständigen Ausschüsse des Deutschen <strong>Bundestag</strong>es wurden intensiv<br />
über regelmäßige Statusberichte in den Entscheidungsprozess<br />
eingebunden.<br />
112. Abgeordneter<br />
Gustav<br />
Herzog<br />
(SPD)<br />
Hält die Bundesregierung eine Übertragung<br />
von gesetzlich definierten Zuständigkeiten von<br />
den WSDen auf die geplante Generaldirektion<br />
auf untergesetzlichem Wege für möglich, ohne<br />
Rechtsunsicherheiten zu erzeugen, und wenn<br />
ja, welche Behörde wird für Planfeststellungen<br />
oder zu verfolgende Ordnungswidrigkeiten zuständig<br />
sein?<br />
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann<br />
vom 6. März 2013<br />
Die Zuständigkeiten der WSDen für Ordnungswidrigkeitsverfahren<br />
und die Planfeststellung werden auf die GDWS durch Organisationserlass<br />
übertragen.<br />
113. Abgeordneter<br />
Gustav<br />
Herzog<br />
(SPD)<br />
Wenn nein, warum hält das BMVBS nach wie<br />
vor an seinen Plänen fest, eine Generaldirektion<br />
in Bonn zu installieren, obwohl der Haushaltsausschuss<br />
des Deutschen <strong>Bundestag</strong>es in<br />
seinem Beschluss vom 26. September 2012 ein<br />
Rechtsbereinigungsgesetz verlangte und die<br />
Bundesregierung selbst in ihrem Entwurf eine<br />
Übertragung von Zuständigkeiten von den<br />
WSDen auf die Generaldirektion durch Gesetz<br />
umsetzen wollte, damit diese Generaldirektion<br />
nicht nur eine zusätzliche Behörde mit<br />
zusätzlichen Schnittstellen ohne gesetzliche<br />
Grundlage darstellt, und wie bringt die Bundesregierung<br />
diesen Zustand mit ihren Vorgaben<br />
des Bürokratieabbaus in Einklang?