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17/12646 - Deutscher Bundestag

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Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12646</strong> –82–<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode<br />

nister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,<br />

Dr. Peter Ramsauer, die zugesagte intensive<br />

Beteiligung des Parlaments sicherstellen, wenn<br />

kein parlamentarisches Verfahren eingeleitet<br />

wird?<br />

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann<br />

vom 6. März 2013<br />

Die Bundesregierung wird die Stellungnahmen aus der Länder- und<br />

Verbändebeteiligung zur WSV-Reform, die nicht Regelungsgegenstand<br />

des Gesetzentwurfes ist, im weiteren Umsetzungsprozess, insbesondere<br />

bei der Überprüfung der Ämterstruktur, berücksichtigen.<br />

Die zuständigen Ausschüsse des Deutschen <strong>Bundestag</strong>es wurden intensiv<br />

über regelmäßige Statusberichte in den Entscheidungsprozess<br />

eingebunden.<br />

112. Abgeordneter<br />

Gustav<br />

Herzog<br />

(SPD)<br />

Hält die Bundesregierung eine Übertragung<br />

von gesetzlich definierten Zuständigkeiten von<br />

den WSDen auf die geplante Generaldirektion<br />

auf untergesetzlichem Wege für möglich, ohne<br />

Rechtsunsicherheiten zu erzeugen, und wenn<br />

ja, welche Behörde wird für Planfeststellungen<br />

oder zu verfolgende Ordnungswidrigkeiten zuständig<br />

sein?<br />

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann<br />

vom 6. März 2013<br />

Die Zuständigkeiten der WSDen für Ordnungswidrigkeitsverfahren<br />

und die Planfeststellung werden auf die GDWS durch Organisationserlass<br />

übertragen.<br />

113. Abgeordneter<br />

Gustav<br />

Herzog<br />

(SPD)<br />

Wenn nein, warum hält das BMVBS nach wie<br />

vor an seinen Plänen fest, eine Generaldirektion<br />

in Bonn zu installieren, obwohl der Haushaltsausschuss<br />

des Deutschen <strong>Bundestag</strong>es in<br />

seinem Beschluss vom 26. September 2012 ein<br />

Rechtsbereinigungsgesetz verlangte und die<br />

Bundesregierung selbst in ihrem Entwurf eine<br />

Übertragung von Zuständigkeiten von den<br />

WSDen auf die Generaldirektion durch Gesetz<br />

umsetzen wollte, damit diese Generaldirektion<br />

nicht nur eine zusätzliche Behörde mit<br />

zusätzlichen Schnittstellen ohne gesetzliche<br />

Grundlage darstellt, und wie bringt die Bundesregierung<br />

diesen Zustand mit ihren Vorgaben<br />

des Bürokratieabbaus in Einklang?

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