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17/12646 - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode –85–<br />

Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12646</strong><br />

1<strong>17</strong>. Abgeordneter<br />

Florian<br />

Pronold<br />

(SPD)<br />

Seit wann erteilt die Bundesregierung die Auskunft,<br />

dass es, wie die „DVZ“ am 21. Januar<br />

2013 unter der Überschrift „Lang-Lkw muss<br />

nicht kranbar sein“ berichtet, für die Teilnahme<br />

am so genannten Feldversuch ausreichend<br />

sei, wenn nur ein Teil einer Fahrzeugkombination<br />

im Kombinierten Verkehr (KV) einsetzbar<br />

ist, und auf welcher rechtlichen Grundlage<br />

wird diese Auskunft erteilt, da es in der Verordnung<br />

über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen<br />

Vorschriften für Fahrzeuge<br />

und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge<br />

(LKWÜberlStVAusnV) heißt: „Fahrzeuge<br />

und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge<br />

dürfen am Straßenverkehr nur teilnehmen,<br />

wenn sie im Kombinierten Verkehr einsetzbar<br />

sind“?

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