17/12646 - Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode –85–<br />
Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12646</strong><br />
1<strong>17</strong>. Abgeordneter<br />
Florian<br />
Pronold<br />
(SPD)<br />
Seit wann erteilt die Bundesregierung die Auskunft,<br />
dass es, wie die „DVZ“ am 21. Januar<br />
2013 unter der Überschrift „Lang-Lkw muss<br />
nicht kranbar sein“ berichtet, für die Teilnahme<br />
am so genannten Feldversuch ausreichend<br />
sei, wenn nur ein Teil einer Fahrzeugkombination<br />
im Kombinierten Verkehr (KV) einsetzbar<br />
ist, und auf welcher rechtlichen Grundlage<br />
wird diese Auskunft erteilt, da es in der Verordnung<br />
über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen<br />
Vorschriften für Fahrzeuge<br />
und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge<br />
(LKWÜberlStVAusnV) heißt: „Fahrzeuge<br />
und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge<br />
dürfen am Straßenverkehr nur teilnehmen,<br />
wenn sie im Kombinierten Verkehr einsetzbar<br />
sind“?