17/12646 - Deutscher Bundestag
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Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12646</strong> –92–<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode<br />
Diese Änderungsvorschläge verfolgen auch den Zweck, Zweifel an<br />
der Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit einiger vorgeschlagener<br />
Regelungen auszuräumen.<br />
124. Abgeordneter<br />
Ingbert<br />
Liebing<br />
(CDU/CSU)<br />
In welcher Form sind die Maßgaben des Entschließungsantrags<br />
der Fraktionen der CDU/<br />
CSU und FDP auf Ausschussdrucksache<br />
<strong>17</strong>(16)52, Beschluss vom 24. März 2010 (<strong>Bundestag</strong>sdrucksache<br />
<strong>17</strong>/1218) zum „Vorschlag<br />
für eine Verordnung des Europäischen Parlaments<br />
und des Rates über das Inverkehrbringen<br />
und die Verwendung von Biozidprodukten“,<br />
in der EU-Biozid-Verordnung, die am<br />
1. September 2013 in Kraft tritt, umgesetzt<br />
worden?<br />
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin<br />
Ursula Heinen-Esser<br />
vom 1. März 2013<br />
Bei den Verhandlungen zur Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des<br />
Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die<br />
Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten<br />
(EU-Biozid-Verordnung) konnten die Maßgaben des Entschließungsantrages<br />
(<strong>Bundestag</strong>sdrucksache <strong>17</strong>/1218) im Wesentlichen<br />
umgesetzt werden. Hierbei sei insbesondere auf die Einführung<br />
der vom <strong>Bundestag</strong> geforderten Unionszulassung verwiesen. Ein Biozidprodukt,<br />
dem eine solche Zulassung erteilt wird, kann in der gesamten<br />
Europäischen Union in den Verkehr gebracht werden. Diese<br />
Regelung fördert den Binnenmarkt ebenso wie die Regelungen zur<br />
„Gegenseitigen Anerkennung“ von Zulassungen. Mit diesen Regelungen<br />
wird dafür gesorgt, dass die für die Zulassung in den Mitgliedstaaten<br />
zuständigen Behörden die von anderen Mitgliedstaaten<br />
erteilten Zulassungen anerkennen. Auch mit der neuen Ausgestaltung<br />
dieser Regelungen konnte eine wesentliche Forderung des <strong>Bundestag</strong>es<br />
erfüllt werden. In der beigefügten Anlage finden Sie weitere<br />
detaillierte Ausführungen dazu, wie im Einzelnen die Inhalte des<br />
<strong>Bundestag</strong>sbeschlusses umgesetzt werden konnten.