17/12646 - Deutscher Bundestag
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Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12646</strong> –48–<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode<br />
Der früher übliche strikte Verzicht auf niedermolekulare Kohlenhydrate<br />
wie Glucose oder Saccharose als Grundprinzip der Diabetesdiät<br />
ist überholt. Eine Diäteigenschaft nach § 1 Absatz 2 der Verordnung<br />
über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung) kann für Diabetiker-Lebensmittel<br />
nicht mehr definiert werden, da eine diabetesgerechte<br />
Ernährung in den Grundzügen einer ausgewogenen vollwertigen<br />
Mischkost entspricht, wie sie von der Deutschen Gesellschaft für<br />
Ernährung e. V. (DGE) für gesunde Erwachsene generell empfohlen<br />
wird. Daher wurde von wissenschaftlichen Fachgesellschaften wie<br />
der DGE und der Deutschen Diabetes Gesellschaft e. V., aber auch<br />
vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfohlen, die den<br />
aktuellen Ernährungsempfehlungen für Diabetiker entgegenstehenden<br />
Rechtsvorschriften in der Diätverordnung aufzuheben. Auf die<br />
Stellungnahme des BfR vom 23. August 2007 „Spezielle Lebensmittel<br />
für Diabetiker sind nicht nötig“ auf der Website des BfR wird aufmerksam<br />
gemacht.<br />
Mit der Sechzehnten Verordnung zur Änderung der Verordnung<br />
über diätetische Lebensmittel vom 1. Oktober 2010 (BGBl. I<br />
S. 1306) wurden dementsprechend die spezifischen Anforderungen<br />
an diätetische Lebensmittel für Diabetiker aufgehoben und die Verordnung<br />
damit an den wissenschaftlichen Kenntnisstand angepasst.<br />
Die genannte Änderungsverordnung ist am 9. Oktober 2010 in Kraft<br />
getreten. Entsprechend der Übergangsvorschriften durften diätetische<br />
Lebensmittel für Diabetiker, die der Diätverordnung in der bis<br />
zum 8. Oktober 2010 geltenden Fassung entsprachen, noch bis zum<br />
9. Oktober 2012 in Verkehr gebracht werden. Nach Ablauf dieser<br />
Übergangsfrist dürfen die nicht dieser Verordnung entsprechenden<br />
diätetischen Lebensmittel für Diabetiker noch bis zu ihrem Mindesthaltbarkeitsdatum<br />
abverkauft werden.<br />
62. Abgeordneter<br />
Heinz<br />
Paula<br />
(SPD)<br />
Wie steht die Bundesregierung zum Entwurf<br />
der Tabakproduktrichtlinie 2012/0366 (COD),<br />
die einheitlichere Zigarettenverpackungen vorschreibt,<br />
und wie beurteilt sie mögliche Arbeitsplatzverluste<br />
in der Faltschachtelindustrie?<br />
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müller<br />
vom 7. März 2013<br />
Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Tabakproduktrichtlinie<br />
wird derzeit noch intensiv von der Bundesregierung geprüft.<br />
Dies gilt auch im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die<br />
deutschen Standorte der Tabakindustrie. In diesem Zusammenhang<br />
hat am 8. Januar 2013 im BMWi ein Fachgespräch mit betroffenen<br />
Unternehmen und Verbänden stattgefunden. Ferner hat die Bundesregierung<br />
alle von dem Richtlinienvorschlag möglicherweise betroffenen<br />
Kreise zu einer Anhörung für den 13. und 14. März 2013 eingeladen.<br />
Bei dieser Anhörung besteht die Möglichkeit, die Positionen<br />
zu erläutern.