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17/12646 - Deutscher Bundestag

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Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12646</strong> –48–<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode<br />

Der früher übliche strikte Verzicht auf niedermolekulare Kohlenhydrate<br />

wie Glucose oder Saccharose als Grundprinzip der Diabetesdiät<br />

ist überholt. Eine Diäteigenschaft nach § 1 Absatz 2 der Verordnung<br />

über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung) kann für Diabetiker-Lebensmittel<br />

nicht mehr definiert werden, da eine diabetesgerechte<br />

Ernährung in den Grundzügen einer ausgewogenen vollwertigen<br />

Mischkost entspricht, wie sie von der Deutschen Gesellschaft für<br />

Ernährung e. V. (DGE) für gesunde Erwachsene generell empfohlen<br />

wird. Daher wurde von wissenschaftlichen Fachgesellschaften wie<br />

der DGE und der Deutschen Diabetes Gesellschaft e. V., aber auch<br />

vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfohlen, die den<br />

aktuellen Ernährungsempfehlungen für Diabetiker entgegenstehenden<br />

Rechtsvorschriften in der Diätverordnung aufzuheben. Auf die<br />

Stellungnahme des BfR vom 23. August 2007 „Spezielle Lebensmittel<br />

für Diabetiker sind nicht nötig“ auf der Website des BfR wird aufmerksam<br />

gemacht.<br />

Mit der Sechzehnten Verordnung zur Änderung der Verordnung<br />

über diätetische Lebensmittel vom 1. Oktober 2010 (BGBl. I<br />

S. 1306) wurden dementsprechend die spezifischen Anforderungen<br />

an diätetische Lebensmittel für Diabetiker aufgehoben und die Verordnung<br />

damit an den wissenschaftlichen Kenntnisstand angepasst.<br />

Die genannte Änderungsverordnung ist am 9. Oktober 2010 in Kraft<br />

getreten. Entsprechend der Übergangsvorschriften durften diätetische<br />

Lebensmittel für Diabetiker, die der Diätverordnung in der bis<br />

zum 8. Oktober 2010 geltenden Fassung entsprachen, noch bis zum<br />

9. Oktober 2012 in Verkehr gebracht werden. Nach Ablauf dieser<br />

Übergangsfrist dürfen die nicht dieser Verordnung entsprechenden<br />

diätetischen Lebensmittel für Diabetiker noch bis zu ihrem Mindesthaltbarkeitsdatum<br />

abverkauft werden.<br />

62. Abgeordneter<br />

Heinz<br />

Paula<br />

(SPD)<br />

Wie steht die Bundesregierung zum Entwurf<br />

der Tabakproduktrichtlinie 2012/0366 (COD),<br />

die einheitlichere Zigarettenverpackungen vorschreibt,<br />

und wie beurteilt sie mögliche Arbeitsplatzverluste<br />

in der Faltschachtelindustrie?<br />

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müller<br />

vom 7. März 2013<br />

Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Tabakproduktrichtlinie<br />

wird derzeit noch intensiv von der Bundesregierung geprüft.<br />

Dies gilt auch im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die<br />

deutschen Standorte der Tabakindustrie. In diesem Zusammenhang<br />

hat am 8. Januar 2013 im BMWi ein Fachgespräch mit betroffenen<br />

Unternehmen und Verbänden stattgefunden. Ferner hat die Bundesregierung<br />

alle von dem Richtlinienvorschlag möglicherweise betroffenen<br />

Kreise zu einer Anhörung für den 13. und 14. März 2013 eingeladen.<br />

Bei dieser Anhörung besteht die Möglichkeit, die Positionen<br />

zu erläutern.

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