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17/12646 - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode –41–<br />

Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12646</strong><br />

bzw. nach dem Bundesversorgungsgesetz abgegolten. Die Höhe richtet<br />

sich nach der Grundrente entsprechend dem Grad der Schädigungsfolgen<br />

(GdS) nach dem Bundesversorgungsgesetz.<br />

Im Unterschied zur Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung<br />

ersetzt die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz ausschließlich<br />

den immateriellen Schaden und den unfallbedingten<br />

Mehraufwand. Die Entschädigungsfunktion der Verletztenrente umfasst<br />

dagegen sowohl den Ersatz des schädigungsbedingt entgangenen<br />

Lohnes (Lohnersatzfunktion) als auch den Ersatz immaterieller<br />

Schäden und unfallbedingten Mehraufwands.<br />

Weil auch Renten der gesetzlichen Rentenversicherung Lohnersatzfunktion<br />

haben, verhindert im Fall des Zusammentreffens einer Verletztenrente<br />

aus der Unfallversicherung mit einer Rente aus der Rentenversicherung<br />

§ 93 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch<br />

(SGB VI), dass die Summe aus beiden Leistungen mehr als den entgangenen<br />

Lohn ersetzt. Die Verletztenrente wird grundsätzlich voll<br />

gezahlt, während die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

gemindert wird, wenn beide Leistungen einen bestimmten Grenzbetrag<br />

überschreiten. Anrechnungsfrei bleibt in jedem Fall der Teil der<br />

Verletztenrente, der bei gleichem GdS als Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz<br />

zu leisten wäre. Durch diesen Freibetrag wird ein<br />

Ausgleich für den immateriellen Schaden und den unfallbedingten<br />

Mehraufwand sichergestellt.<br />

Die Notwendigkeit einer Rechtsänderung besteht vor diesem Hintergrund<br />

nicht.<br />

52. Abgeordnete<br />

Gabriele<br />

Hiller-Ohm<br />

(SPD)<br />

Wie hoch ist der Anteil der Kundinnen und<br />

Kunden, die durch die Jobcenter und Arbeitsagenturen<br />

in Normalarbeit, in befristete Stellungen,<br />

in Leiharbeit und in geringfügige Beschäftigung<br />

vermittelt werden (bitte nach<br />

Rechtskreisen und den entsprechenden Verhältnissen<br />

für den Bund, für Schleswig-Holstein,<br />

die Hansestadt Lübeck und den Kreis<br />

Herzogtum Lauenburg aufschlüsseln), und wie<br />

hoch ist dabei jeweils der Anteil derer, die<br />

nach erfolgter Vermittlung aufstockende Leistungen<br />

erhalten?<br />

Antwort des Staatssekretärs Gerd Hoofe<br />

vom 6. März 2013<br />

Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA)<br />

konnten im Jahresverlauf 2012 2 208 286 Arbeitslose ihre Arbeitslosigkeit<br />

durch Aufnahme einer Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt<br />

beenden. Von diesen Arbeitsaufnahmen wurden 357 489 durch Arbeitsagenturen<br />

oder Jobcenter vermittelt. Die Angaben zu Beschäftigungsaufnahmen<br />

und erfolgten Vermittlungen nach Rechtskreisen<br />

getrennt für Deutschland, Schleswig-Holstein, die Hansestadt Lübeck<br />

und den Kreis Herzogtum Lauenburg können der folgenden<br />

Tabelle entnommen werden:

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