17/12646 - Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode –41–<br />
Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12646</strong><br />
bzw. nach dem Bundesversorgungsgesetz abgegolten. Die Höhe richtet<br />
sich nach der Grundrente entsprechend dem Grad der Schädigungsfolgen<br />
(GdS) nach dem Bundesversorgungsgesetz.<br />
Im Unterschied zur Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung<br />
ersetzt die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz ausschließlich<br />
den immateriellen Schaden und den unfallbedingten<br />
Mehraufwand. Die Entschädigungsfunktion der Verletztenrente umfasst<br />
dagegen sowohl den Ersatz des schädigungsbedingt entgangenen<br />
Lohnes (Lohnersatzfunktion) als auch den Ersatz immaterieller<br />
Schäden und unfallbedingten Mehraufwands.<br />
Weil auch Renten der gesetzlichen Rentenversicherung Lohnersatzfunktion<br />
haben, verhindert im Fall des Zusammentreffens einer Verletztenrente<br />
aus der Unfallversicherung mit einer Rente aus der Rentenversicherung<br />
§ 93 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch<br />
(SGB VI), dass die Summe aus beiden Leistungen mehr als den entgangenen<br />
Lohn ersetzt. Die Verletztenrente wird grundsätzlich voll<br />
gezahlt, während die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
gemindert wird, wenn beide Leistungen einen bestimmten Grenzbetrag<br />
überschreiten. Anrechnungsfrei bleibt in jedem Fall der Teil der<br />
Verletztenrente, der bei gleichem GdS als Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz<br />
zu leisten wäre. Durch diesen Freibetrag wird ein<br />
Ausgleich für den immateriellen Schaden und den unfallbedingten<br />
Mehraufwand sichergestellt.<br />
Die Notwendigkeit einer Rechtsänderung besteht vor diesem Hintergrund<br />
nicht.<br />
52. Abgeordnete<br />
Gabriele<br />
Hiller-Ohm<br />
(SPD)<br />
Wie hoch ist der Anteil der Kundinnen und<br />
Kunden, die durch die Jobcenter und Arbeitsagenturen<br />
in Normalarbeit, in befristete Stellungen,<br />
in Leiharbeit und in geringfügige Beschäftigung<br />
vermittelt werden (bitte nach<br />
Rechtskreisen und den entsprechenden Verhältnissen<br />
für den Bund, für Schleswig-Holstein,<br />
die Hansestadt Lübeck und den Kreis<br />
Herzogtum Lauenburg aufschlüsseln), und wie<br />
hoch ist dabei jeweils der Anteil derer, die<br />
nach erfolgter Vermittlung aufstockende Leistungen<br />
erhalten?<br />
Antwort des Staatssekretärs Gerd Hoofe<br />
vom 6. März 2013<br />
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA)<br />
konnten im Jahresverlauf 2012 2 208 286 Arbeitslose ihre Arbeitslosigkeit<br />
durch Aufnahme einer Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt<br />
beenden. Von diesen Arbeitsaufnahmen wurden 357 489 durch Arbeitsagenturen<br />
oder Jobcenter vermittelt. Die Angaben zu Beschäftigungsaufnahmen<br />
und erfolgten Vermittlungen nach Rechtskreisen<br />
getrennt für Deutschland, Schleswig-Holstein, die Hansestadt Lübeck<br />
und den Kreis Herzogtum Lauenburg können der folgenden<br />
Tabelle entnommen werden: