17/12646 - Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode –37–<br />
Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12646</strong><br />
Über die Empfänger der EFRE-Mittel führen die verantwortlichen<br />
Behörden der Länder – meist die Wirtschaftsministerien – seit Beginn<br />
der Förderperiode so genannte Transparenzlisten. Diesen Listen,<br />
die von den jeweiligen Internetseiten der Ministerien abrufbar<br />
sind, kann entnommen werden, welche Projekte EFRE-Mittel aus<br />
dem OP erhalten haben.<br />
Die Mittel aus dem ESF werden vom Bund im Rahmen des OP des<br />
Bundes für den ESF und von den Ländern im Rahmen eigener OP<br />
umgesetzt. Die Förderprogramme des Bundes OP werden bundeseinheitlich<br />
umgesetzt. Eine Betrachtung der Auszahlungen erfolgt<br />
nach den einzelnen Förderprogrammen des Bundes und nicht nach<br />
Regionen.<br />
Der Bund ist an den Planungs-, Umsetzungs- und Zahlungsprozessen<br />
in den Ländern nicht beteiligt. Dem Bund liegen daher aktuell nur<br />
die folgenden im Rahmen der „Berichterstattung zum Nationalen<br />
Strategischen Rahmenplan (NSRP) für den Einsatz der EU-Strukturfonds<br />
in der Bundesrepublik Deutschland 2012“ übermittelten Daten<br />
der Länder mit Stand Oktober 2012 vor. Daraus ergeben sich für<br />
das Land Schleswig-Holstein die folgenden Zahlen:<br />
Schleswig-Holstein ESF-OP (Gesamtmittel)<br />
Bewilligungen<br />
Bewilligungen in Prozent der Gesamtmittel<br />
100 011 739 Euro,<br />
75 602 286,48 Euro,<br />
75,6 Prozent.<br />
46. Abgeordneter<br />
Harald<br />
Koch<br />
(DIE LINKE.)<br />
Was soll konkret in der Versicherungsvermittler-Richtlinie<br />
auf europäischer Ebene geregelt<br />
werden, und welchen inhaltlichen Einfluss<br />
kann diese Richtlinie auf die weiteren Schritte<br />
zur Stärkung der Honoraranlageberatung in<br />
Deutschland haben, beispielsweise das Provisionsabgabegebot<br />
aus dem Honoraranlageberatungsgesetz<br />
betreffend?<br />
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Hintze<br />
vom 6. März 2013<br />
Der Vorschlag zur Novellierung der Versicherungsvermittlungs-<br />
Richtlinie verfolgt das Ziel, den Schutz der Verbraucher weiter zu<br />
verbessern, gleiche Wettbewerbsbedingungen im Versicherungsmarkt<br />
zu schaffen und den Binnenmarkt für den Vertrieb von Versicherungsprodukten<br />
für Privatkunden zu stärken. Insbesondere soll<br />
der Anwendungsbereich der Versicherungsvermittlungs-Richtlinie<br />
auf weitere Bereiche ausgedehnt und sollen die Informationspflichten<br />
des Versicherungsvermittlers gegenüber dem Kunden ausgebaut<br />
werden. So soll der Vermittler verpflichtet werden, Art und Höhe<br />
der Vergütung gegenüber dem Kunden offenzulegen. Bei der Vermittlung<br />
von Versicherungsanlageprodukten sieht der Richtlinienvorschlag<br />
vor, dass der als unabhängig bezeichnende Vermittler eine<br />
hinreichende Zahl von auf dem Markt verfügbaren Versicherungsprodukten<br />
beurteilen muss und dass er keine Provision annimmt.