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17/12646 - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode –37–<br />

Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12646</strong><br />

Über die Empfänger der EFRE-Mittel führen die verantwortlichen<br />

Behörden der Länder – meist die Wirtschaftsministerien – seit Beginn<br />

der Förderperiode so genannte Transparenzlisten. Diesen Listen,<br />

die von den jeweiligen Internetseiten der Ministerien abrufbar<br />

sind, kann entnommen werden, welche Projekte EFRE-Mittel aus<br />

dem OP erhalten haben.<br />

Die Mittel aus dem ESF werden vom Bund im Rahmen des OP des<br />

Bundes für den ESF und von den Ländern im Rahmen eigener OP<br />

umgesetzt. Die Förderprogramme des Bundes OP werden bundeseinheitlich<br />

umgesetzt. Eine Betrachtung der Auszahlungen erfolgt<br />

nach den einzelnen Förderprogrammen des Bundes und nicht nach<br />

Regionen.<br />

Der Bund ist an den Planungs-, Umsetzungs- und Zahlungsprozessen<br />

in den Ländern nicht beteiligt. Dem Bund liegen daher aktuell nur<br />

die folgenden im Rahmen der „Berichterstattung zum Nationalen<br />

Strategischen Rahmenplan (NSRP) für den Einsatz der EU-Strukturfonds<br />

in der Bundesrepublik Deutschland 2012“ übermittelten Daten<br />

der Länder mit Stand Oktober 2012 vor. Daraus ergeben sich für<br />

das Land Schleswig-Holstein die folgenden Zahlen:<br />

Schleswig-Holstein ESF-OP (Gesamtmittel)<br />

Bewilligungen<br />

Bewilligungen in Prozent der Gesamtmittel<br />

100 011 739 Euro,<br />

75 602 286,48 Euro,<br />

75,6 Prozent.<br />

46. Abgeordneter<br />

Harald<br />

Koch<br />

(DIE LINKE.)<br />

Was soll konkret in der Versicherungsvermittler-Richtlinie<br />

auf europäischer Ebene geregelt<br />

werden, und welchen inhaltlichen Einfluss<br />

kann diese Richtlinie auf die weiteren Schritte<br />

zur Stärkung der Honoraranlageberatung in<br />

Deutschland haben, beispielsweise das Provisionsabgabegebot<br />

aus dem Honoraranlageberatungsgesetz<br />

betreffend?<br />

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Hintze<br />

vom 6. März 2013<br />

Der Vorschlag zur Novellierung der Versicherungsvermittlungs-<br />

Richtlinie verfolgt das Ziel, den Schutz der Verbraucher weiter zu<br />

verbessern, gleiche Wettbewerbsbedingungen im Versicherungsmarkt<br />

zu schaffen und den Binnenmarkt für den Vertrieb von Versicherungsprodukten<br />

für Privatkunden zu stärken. Insbesondere soll<br />

der Anwendungsbereich der Versicherungsvermittlungs-Richtlinie<br />

auf weitere Bereiche ausgedehnt und sollen die Informationspflichten<br />

des Versicherungsvermittlers gegenüber dem Kunden ausgebaut<br />

werden. So soll der Vermittler verpflichtet werden, Art und Höhe<br />

der Vergütung gegenüber dem Kunden offenzulegen. Bei der Vermittlung<br />

von Versicherungsanlageprodukten sieht der Richtlinienvorschlag<br />

vor, dass der als unabhängig bezeichnende Vermittler eine<br />

hinreichende Zahl von auf dem Markt verfügbaren Versicherungsprodukten<br />

beurteilen muss und dass er keine Provision annimmt.

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