17/12646 - Deutscher Bundestag
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Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12646</strong> –40–<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode<br />
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer<br />
vom 7. März 2013<br />
Der Bundesregierung liegen für die durchschnittlichen Transportentfernungen<br />
des Stroms aus Anlagen der Größenordnung bis 2 Megawatt<br />
im Mittel- und Niederspannungsnetz keine belastbaren Werte<br />
vor. Der Transport von Strom ist abhängig vom Umfang des jederzeit<br />
zu deckenden Strombedarfs in der jeweiligen Region und des in<br />
diesen Netzbereichen zur Verfügung stehenden Leistungsangebotes.<br />
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit<br />
und Soziales<br />
51. Abgeordnete<br />
Dr. Martina<br />
Bunge<br />
(DIE LINKE.)<br />
Was hat die in Beschlussempfehlung und Bericht<br />
des Ausschusses für Arbeit und Soziales<br />
des Deutschen <strong>Bundestag</strong>es vom 11. November<br />
2010 (<strong>Bundestag</strong>sdrucksache <strong>17</strong>/3734) angekündigte<br />
Prüfung bezüglich der Anrechnung<br />
einer NVA-Unfallrente (NVA = Nationale<br />
Volksarmee) bei Bezug einer Altersrente ergeben,<br />
wozu in der Debatte zum Antrag der<br />
Fraktion DIE LINKE. auf <strong>Bundestag</strong>sdrucksache<br />
<strong>17</strong>/32<strong>17</strong> am 2. Dezember 2010 alle<br />
Fraktionen die Notwendigkeit einer Lösung<br />
deutlich gemacht haben (siehe dazu auch die<br />
Antworten der Bundesregierung zu den Fragen<br />
27, <strong>Bundestag</strong>sdrucksache <strong>17</strong>/6712, und<br />
64, <strong>Bundestag</strong>sdrucksache <strong>17</strong>/9263)?<br />
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs<br />
Dr. Ralf Brauksiepe<br />
vom 4. März 2013<br />
Die Unterschiede in der Anrechnung beim Zusammentreffen einer<br />
Verletztenrente eines ehemaligen Soldaten der NVA mit einer zeitgleich<br />
geleisteten Rente der gesetzlichen Rentenversicherung im Vergleich<br />
zur Abgeltung von Dienstunfällen nach dem Soldatenversorgungsgesetz<br />
bzw. nach dem Bundesversorgungsgesetz sind auch im<br />
Licht der Ausführungen des zitierten Berichts des Ausschusses für<br />
Arbeit und Soziales des Deutschen <strong>Bundestag</strong>es nochmals eingehend<br />
geprüft worden.<br />
Während der Erfüllung der Wehrpflicht in der DDR (18 Monate)<br />
von Soldaten erlittene Dienstunfälle galten nach DDR-Recht als Arbeitsunfälle<br />
und wurden mit einer entsprechenden Unfallrente abgegolten.<br />
Im Zuge der Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung<br />
sind diese in die gesetzliche Unfallversicherung übergeleitet worden.<br />
Während des Grundwehrdienstes bei der Bundeswehr erlittene<br />
Dienstunfälle werden dagegen nach dem Soldatenversorgungsgesetz