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17/12646 - Deutscher Bundestag

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Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12646</strong> –40–<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode<br />

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer<br />

vom 7. März 2013<br />

Der Bundesregierung liegen für die durchschnittlichen Transportentfernungen<br />

des Stroms aus Anlagen der Größenordnung bis 2 Megawatt<br />

im Mittel- und Niederspannungsnetz keine belastbaren Werte<br />

vor. Der Transport von Strom ist abhängig vom Umfang des jederzeit<br />

zu deckenden Strombedarfs in der jeweiligen Region und des in<br />

diesen Netzbereichen zur Verfügung stehenden Leistungsangebotes.<br />

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit<br />

und Soziales<br />

51. Abgeordnete<br />

Dr. Martina<br />

Bunge<br />

(DIE LINKE.)<br />

Was hat die in Beschlussempfehlung und Bericht<br />

des Ausschusses für Arbeit und Soziales<br />

des Deutschen <strong>Bundestag</strong>es vom 11. November<br />

2010 (<strong>Bundestag</strong>sdrucksache <strong>17</strong>/3734) angekündigte<br />

Prüfung bezüglich der Anrechnung<br />

einer NVA-Unfallrente (NVA = Nationale<br />

Volksarmee) bei Bezug einer Altersrente ergeben,<br />

wozu in der Debatte zum Antrag der<br />

Fraktion DIE LINKE. auf <strong>Bundestag</strong>sdrucksache<br />

<strong>17</strong>/32<strong>17</strong> am 2. Dezember 2010 alle<br />

Fraktionen die Notwendigkeit einer Lösung<br />

deutlich gemacht haben (siehe dazu auch die<br />

Antworten der Bundesregierung zu den Fragen<br />

27, <strong>Bundestag</strong>sdrucksache <strong>17</strong>/6712, und<br />

64, <strong>Bundestag</strong>sdrucksache <strong>17</strong>/9263)?<br />

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs<br />

Dr. Ralf Brauksiepe<br />

vom 4. März 2013<br />

Die Unterschiede in der Anrechnung beim Zusammentreffen einer<br />

Verletztenrente eines ehemaligen Soldaten der NVA mit einer zeitgleich<br />

geleisteten Rente der gesetzlichen Rentenversicherung im Vergleich<br />

zur Abgeltung von Dienstunfällen nach dem Soldatenversorgungsgesetz<br />

bzw. nach dem Bundesversorgungsgesetz sind auch im<br />

Licht der Ausführungen des zitierten Berichts des Ausschusses für<br />

Arbeit und Soziales des Deutschen <strong>Bundestag</strong>es nochmals eingehend<br />

geprüft worden.<br />

Während der Erfüllung der Wehrpflicht in der DDR (18 Monate)<br />

von Soldaten erlittene Dienstunfälle galten nach DDR-Recht als Arbeitsunfälle<br />

und wurden mit einer entsprechenden Unfallrente abgegolten.<br />

Im Zuge der Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung<br />

sind diese in die gesetzliche Unfallversicherung übergeleitet worden.<br />

Während des Grundwehrdienstes bei der Bundeswehr erlittene<br />

Dienstunfälle werden dagegen nach dem Soldatenversorgungsgesetz

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