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17/12646 - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode –1–<br />

Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12646</strong><br />

Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und<br />

des Bundeskanzleramtes<br />

1. Abgeordnete<br />

Sevim<br />

Dağdelen<br />

(DIE LINKE.)<br />

Auf wessen Weisung (Bundesministerium,<br />

Bundesminister etc.) hat der Bundesnachrichtendienst<br />

(BND) den wenig belastbaren Bericht<br />

(www.cicero.de/blog/eric-bonse-losteurope/2013-01-31/der-zyprische-knoten)<br />

zum<br />

Rettungspaket für Zypern und vermeintlichen<br />

russischen Schwarzgeldkonten zur Geldwäsche<br />

in Zypern erstellt, und inwieweit hat der BND<br />

solche Berichte, auch bezogen auf andere EU-<br />

Länder (z. B. Irland, Spanien, Griechenland),<br />

erstellt?<br />

Antwort des Bundesministers für besondere Aufgaben und Chef<br />

des Bundeskanzleramtes, Ronald Pofalla,<br />

vom 6. März 2013<br />

Berichte des BND behandeln auch Geldwäscheaktivitäten und staatliche<br />

Gegenstrategien in Ländern innerhalb und außerhalb der EU.<br />

Der BND hat daher im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages unter<br />

anderem den oben genannten Bericht erstellt.<br />

2. Abgeordneter<br />

Jens<br />

Petermann<br />

(DIE LINKE.)<br />

Welche Lösungswege wären aus Sicht der Bundesregierung<br />

im Streit zwischen Kabelnetzbetreibern<br />

und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten,<br />

der zeitweise zu Abschaltungen von<br />

dritten Programmen bei den Verbrauchern<br />

führt, möglich?<br />

Antwort des Beauftragten der Bundesregierung<br />

für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann,<br />

vom 7. März 2013<br />

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die Aufgabe, eine Grundversorgung<br />

der Bevölkerung mit Informationen sicherzustellen, und<br />

muss dementsprechend das Publikum auch erreichen. Aus diesem<br />

Grund gibt es gesetzliche Bestimmungen, wonach ein bestimmter<br />

Anteil der Kabelkapazität für (bestimmte) Programme reserviert sein<br />

muss (so genannte Must-carry-Bestimmungen).<br />

Der aktuelle Streit zwischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten<br />

und Kabelnetzbetreibern, der durch die Kündigung der Kabeleinspeiseverträge<br />

entstanden ist, dreht sich um die Frage, ob die genannte<br />

– als solche unstreitige – gesetzliche Belegungspflicht für das<br />

Kabel zwingend mit einem vertraglichen Bezahlungsanspruch der<br />

Kabelnetzbetreiber verbunden ist.<br />

Die Überwachung der Einhaltung dieser Bestimmungen obliegt den<br />

Landesmedienanstalten. Die Landesmedienanstalten sind zuständig<br />

für medienrechtliche Entscheidungen zur Programmeinspeisung in

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