17/12646 - Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode –1–<br />
Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12646</strong><br />
Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und<br />
des Bundeskanzleramtes<br />
1. Abgeordnete<br />
Sevim<br />
Dağdelen<br />
(DIE LINKE.)<br />
Auf wessen Weisung (Bundesministerium,<br />
Bundesminister etc.) hat der Bundesnachrichtendienst<br />
(BND) den wenig belastbaren Bericht<br />
(www.cicero.de/blog/eric-bonse-losteurope/2013-01-31/der-zyprische-knoten)<br />
zum<br />
Rettungspaket für Zypern und vermeintlichen<br />
russischen Schwarzgeldkonten zur Geldwäsche<br />
in Zypern erstellt, und inwieweit hat der BND<br />
solche Berichte, auch bezogen auf andere EU-<br />
Länder (z. B. Irland, Spanien, Griechenland),<br />
erstellt?<br />
Antwort des Bundesministers für besondere Aufgaben und Chef<br />
des Bundeskanzleramtes, Ronald Pofalla,<br />
vom 6. März 2013<br />
Berichte des BND behandeln auch Geldwäscheaktivitäten und staatliche<br />
Gegenstrategien in Ländern innerhalb und außerhalb der EU.<br />
Der BND hat daher im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages unter<br />
anderem den oben genannten Bericht erstellt.<br />
2. Abgeordneter<br />
Jens<br />
Petermann<br />
(DIE LINKE.)<br />
Welche Lösungswege wären aus Sicht der Bundesregierung<br />
im Streit zwischen Kabelnetzbetreibern<br />
und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten,<br />
der zeitweise zu Abschaltungen von<br />
dritten Programmen bei den Verbrauchern<br />
führt, möglich?<br />
Antwort des Beauftragten der Bundesregierung<br />
für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann,<br />
vom 7. März 2013<br />
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die Aufgabe, eine Grundversorgung<br />
der Bevölkerung mit Informationen sicherzustellen, und<br />
muss dementsprechend das Publikum auch erreichen. Aus diesem<br />
Grund gibt es gesetzliche Bestimmungen, wonach ein bestimmter<br />
Anteil der Kabelkapazität für (bestimmte) Programme reserviert sein<br />
muss (so genannte Must-carry-Bestimmungen).<br />
Der aktuelle Streit zwischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten<br />
und Kabelnetzbetreibern, der durch die Kündigung der Kabeleinspeiseverträge<br />
entstanden ist, dreht sich um die Frage, ob die genannte<br />
– als solche unstreitige – gesetzliche Belegungspflicht für das<br />
Kabel zwingend mit einem vertraglichen Bezahlungsanspruch der<br />
Kabelnetzbetreiber verbunden ist.<br />
Die Überwachung der Einhaltung dieser Bestimmungen obliegt den<br />
Landesmedienanstalten. Die Landesmedienanstalten sind zuständig<br />
für medienrechtliche Entscheidungen zur Programmeinspeisung in