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2 Anforderungsanalyse<br />

Szenario: Das Szenario umfasst die fortlaufende Handlung eines der beiden Akteure,<br />

menschlicher Fahrer oder Automation. Ein Szenario entspricht dabei einer Verkettung<br />

von Situationen.<br />

Wie bereits beschrieben, bildet der CbW-Szenarienkatalog die Grundlage für die Entwicklung<br />

des Interaktionskonzepts sowie die Ableitung von technischen Anforderungen.<br />

Bei der Entwicklung dieses Katalogs wird ein systematischer Top-down-Ansatz verfolgt,<br />

der gewährleistet, dass möglichst viele potentielle Szenarien mit Entscheidungsbedarf<br />

bei der Manöverausführung abgedeckt werden.<br />

Den Ausgangspunkt des in Abbildung 2-1 dargestellten Vorgehens bildet die systematische<br />

Identifikation von Szenerien beschreibenden Merkmalen. Diese werden aus den<br />

technischen Regelwerken für das Straßenwesen in Deutschland 89 und der Straßenverkehrsordnung<br />

(StVO) 90 abgeleitet. Erstere enthalten Vorschriften zur geometrischen<br />

Gestaltung und Verkehrsführung. Die Straßenverkehrsordnung liefert Merkmale wie<br />

Fahrbahnmarkierungen oder Typ und Platzierung von Verkehrszeichen sowie Verhaltensvorschriften.<br />

Aus diesen Regelwerken lassen sich zudem Implikationen von Gestaltungselementen<br />

91 sowie zulässige Kombinationen von Merkmalsausprägungen 92 und<br />

Szenerien 93 ableiten, wodurch die Zahl möglicher Variationen automatisch begrenzt<br />

wird.<br />

89 Die für diesen Untersuchungsfokus relevanten Richtlinien sind: Forschungsgesellschaft für Straßenund<br />

Verkehrswesen (FGSV) (1988): Richtlinie für die Anlage von Straßen (RAS); Forschungsgesellschaft<br />

für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) (2006): Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen<br />

RASt 06 und Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) (2010): Richtlinien für<br />

Lichtsignalanlagen RiLSA<br />

90 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (2010): Straßenverkehrs-Ordnung<br />

91 Beispiel: Eine getrennte Signalisierung des Abbiegeverkehrs setzt besondere Fahrstreifen mit Richtungsmarkierung<br />

voraus. (vgl. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)<br />

(2010): Richtlinien für Lichtsignalanlagen RiLSA, Abschnitt 2.3.1.1 Grundsätzliche Überlegungen, S.<br />

13)<br />

92 Beispiel: Eine Anlage von Rechtsabbiegefahrbahnen (Bypässe) an Kreisverkehren ist nur bei „großen<br />

Kreisverkehren“ (Außendurchmesser von 40 m bis 60 m) zulässig. (vgl. Forschungsgesellschaft für<br />

Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) (2006): Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06,<br />

Abschnitt 6.3.5 Kreisverkehre, S.115)<br />

93 Beispiel: Die Kombination einer Kreuzung mit einem Fahrstreifenende ist nicht zulässig. Für die<br />

Zusammenführung zweier Fahrstreifen oder den Übergang in einen Richtungsfahrstreifen ist ein definierter<br />

Mindestabstand zur Kreuzung einzuhalten vgl. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen<br />

(FGSV) (2010): Richtlinien für Lichtsignalanlagen RiLSA, Abschnitt 3.2.1 Durchgehende<br />

Fahrstreifen, S. 30).<br />

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