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5 Maschinelle Umfeldwahrnehmung<br />

Fahrzeugs das Einbiegen oder Kreuzen auf eine übergeordnete Straße beauftragt, nicht<br />

vermieden werden kann. Aufgrund der gemäß der RASt einzuhaltenden und auf das<br />

Sichtfeld des Fahrers bezogenen Sichtweiten an Knotenpunkten 160 kann der Fahrer in<br />

diesen Szenarien jedoch vor Erreichen des Gates die Entscheidung in kooperativer<br />

Weise treffen.<br />

Umfelderkennung<br />

Neben den zuvor ermittelten Sensorreichweiten als zu erfüllende Anforderung an die<br />

maschinelle Umfelderfassung, lässt sich aus der Analyse des Entscheidungsprozesses<br />

der jeweilige Informationstyp als Anforderung an die Umfelderkennung ableiten. Für<br />

den dieser Arbeit zu Grund gelegten Szenarienkatalog ergibt sich die in Abbildung 5-8<br />

dargestellte Differenzierung des Informationstyps und der geschwindigkeitsabhängigen<br />

Sensorreichweite.<br />

350<br />

A B C D<br />

300<br />

Erforderliche Sensorreichweite in m<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0 20 40 60 80 100 120<br />

Geschwindigkeit in km/h<br />

Abbildung 5-8: Differenzierung der geschwindigkeitsabhängigen Sensorreichweite nach dem<br />

Informationstyp [A: Bewegte Objekte mit v obj<br />

v ego<br />

| B: Bewegte Objekte bei vego<br />

0 | C:<br />

Fußgänger, Radfahrer, Freiraum | D: Verkehrszeichen, Signalisierung, Fahrbahnmarkierung,<br />

Einmündungen, Borde, bauliche Begrenzungen]<br />

160 Bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h beträgt die einzuhaltende laterale Sichtweite in<br />

einer Entfernung von 5 m zur Kreuzungseinfahrt 70 m. (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen<br />

(FGSV) (2006): Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06, Abschnitt 6.3.9.3<br />

Sichtfelder, S.124)<br />

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