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5 Maschinelle Umfeldwahrnehmung<br />
Fahrzeugs das Einbiegen oder Kreuzen auf eine übergeordnete Straße beauftragt, nicht<br />
vermieden werden kann. Aufgrund der gemäß der RASt einzuhaltenden und auf das<br />
Sichtfeld des Fahrers bezogenen Sichtweiten an Knotenpunkten 160 kann der Fahrer in<br />
diesen Szenarien jedoch vor Erreichen des Gates die Entscheidung in kooperativer<br />
Weise treffen.<br />
Umfelderkennung<br />
Neben den zuvor ermittelten Sensorreichweiten als zu erfüllende Anforderung an die<br />
maschinelle Umfelderfassung, lässt sich aus der Analyse des Entscheidungsprozesses<br />
der jeweilige Informationstyp als Anforderung an die Umfelderkennung ableiten. Für<br />
den dieser Arbeit zu Grund gelegten Szenarienkatalog ergibt sich die in Abbildung 5-8<br />
dargestellte Differenzierung des Informationstyps und der geschwindigkeitsabhängigen<br />
Sensorreichweite.<br />
350<br />
A B C D<br />
300<br />
Erforderliche Sensorreichweite in m<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0 20 40 60 80 100 120<br />
Geschwindigkeit in km/h<br />
Abbildung 5-8: Differenzierung der geschwindigkeitsabhängigen Sensorreichweite nach dem<br />
Informationstyp [A: Bewegte Objekte mit v obj<br />
v ego<br />
| B: Bewegte Objekte bei vego<br />
0 | C:<br />
Fußgänger, Radfahrer, Freiraum | D: Verkehrszeichen, Signalisierung, Fahrbahnmarkierung,<br />
Einmündungen, Borde, bauliche Begrenzungen]<br />
160 Bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h beträgt die einzuhaltende laterale Sichtweite in<br />
einer Entfernung von 5 m zur Kreuzungseinfahrt 70 m. (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen<br />
(FGSV) (2006): Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06, Abschnitt 6.3.9.3<br />
Sichtfelder, S.124)<br />
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