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Beiträge zur Geschichte des Pfarrbezirks Aunkirchen

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erwägung ihrer beiderseits fürgebrachten brieflichen Urkhund haben<br />

hochgedacht unser genädigen Herrn Hofmarschall und Rhät in sachen<br />

diesen Abschied geben: Nemblich daß gemelter von Closen und seine<br />

Gebrüeder bei berirt fürgebrachten Receß bleiben und gehandhabt werden,<br />

doch soll oftgemelter Kadinger dennoch nichtsweniger unabgeschlagen,<br />

sondern hiemit fürgesetzt sein, seines Vorhabens ein mehrern und [S.<br />

59/60] beständigern Grund, dann bisher beschehen ist, fürzubringen,<br />

darauf auch alßdann in sachen die Billigkeit gehandelt werden soll Ohn<br />

Geverde. Solichs Abschied's ist genannten von Closen von sein und seiner<br />

Gebrüeder wegen dieser Receß zu Urkhund mit hochernannten unnser<br />

genädigen Herrn hieran hengenden Secret besigelt. Geben zu Landshut<br />

Montags negst vor Margareth den 11. Juli 1530“ (Urk in Haidenburg).<br />

Anton Kadinger ließ jedoch die Sache noch nicht bewenden, sondern<br />

suchte neuerdings Beweise für sein vermeintliches Recht zu sammeln, die<br />

er dann bei der Regierung vorlegte. Allein es half ihm nichts, denn in einem<br />

am Freitag den 21. Nov. 1531 ergangenen Recess wurde er abermal<br />

abschlägig beschieden, und die von ihm vorgebrachten Beweismittel für<br />

ungenügend erklärt. Auch auf diesen Bescheid hin kam der Streit noch zu<br />

keinem Ende, spann sich vielmehr noch längere Zeit fort und zwar in der<br />

Hauptsache ungünstig für Kadinger. Dieser erlebte auch den Ausgang <strong>des</strong><br />

Streites nicht mehr, sondern starb im Jahr 1537 oder Anfang <strong>des</strong> Jahres<br />

1538 mit Hinterlassung unmündiger Kinder.<br />

Hans Amshammer von Galgweis und [S. 60/61] Wolfgang Waizhofer,<br />

Burger zu Landau, die Vormünder der Kinder <strong>des</strong> Anton Kadinger, setzten<br />

den Prozess noch eine Zeit lang fort, erzweckten aber gleichfalls kein<br />

günstiges Urteil. Beide Parteien mochten aber endlich <strong>des</strong> langweiligen und<br />

kostspieligen Prozessierens müde sein, denn sie ergriffen nun das<br />

geeignetste Mittel, die Sache zu Ende zu führen – den Vergleich. Dieser<br />

kam denn auch unter Beiziehung erwählter Schiedsmänner im Jahr 1539<br />

zustande. Die für die Kenntnis der damaligen Verhältnisse Schönherings<br />

nicht unwichtige Urkunde lautet:<br />

„Zu wissen, daß an heunt dato die edlen vesten und ersamen und weisen<br />

Stephan und Urban von Closen zu Haidenburg Gebrüeder an ainem, Hans<br />

Amshamer zu Galgweis und Wolfgang Waizhofer, Burger zu Landau, als<br />

weÿland <strong>des</strong> edlen und vesten Anton Kadingers zu Schönhering seel.<br />

nachgelassene Kinder gesetzter Vormünder andernthaills der Stritt und<br />

Irrung halber sich zwischen ihnen erhalten ein güettlicher tag zu<br />

freundlicher und güettlicher Bericht und hinlegung der sachen in der Statt<br />

Osterhofen in Hans Hagens Hauß [S. 61/62] daselbsthin beede, thaill mit<br />

aller notturfft Herrn und Beiständern zu erscheinen und anzekhommen<br />

veranlaßt und bewilligt fürgenommen worden, betreffend die Hofmarch<br />

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