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Beiträge zur Geschichte des Pfarrbezirks Aunkirchen

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alßdann soll dasselb Hofpau der Anlag zum Raißwagen gefreith sein, doch<br />

nichts weniger die Anlag zum Raißwagen, bei dem Wirth, so vill sich bei<br />

der Tafern gebirt, bekhommen und gesucht werden.<br />

Weiter fürs Fünfft belangent die Scharwerch und Anlag der Landsteuer sollen<br />

dieselben ohnmittl allwegen den Vormündern oder ihren Pflegkindern<br />

und derselben Erben zu scharwerchen zu steuern und anzulegen, an Irrung<br />

der von Closen, volgen und zustehen. Doch nachdem Kadingers Erben zu<br />

Schönhering eine (Druckfassung fälschlich: am statt eine) Sölden darauf<br />

dieser Zeit Paul Wiesmayer [S. 64/65] sitzt, welche diese Irrung niemals<br />

belangt haben und derselb Wiesmayer mit der Scharwerch und Stör<br />

allemal gen Haydenburg gebraucht worden ist, so soll es nachmaln dabei<br />

beleiben, derselb Scharwerch Obrigkeit und Steuer dieser Vertrag den von<br />

Closen nit nemmen.<br />

Zum Lesten und Beschlüsslich sollen die Expens Unkhosten und Schäden<br />

jedwedentheills unter der Handlung bis anheunt aufgeloffen aus<br />

freundlichen nachbarlichen Willen zugleich gegeneinander compensirt und<br />

aufgehebt und also zu ewigen Zeiten dieser sachen halber verricht veraint<br />

und vertragen sein und bleiben etc. Datum zu Osterhofen am Sonntag<br />

nach unsers lieben Herrn Fron-leichnamstag und <strong>des</strong>selben geburt 1539<br />

Jahr“ (Urk. in Haidenburg)<br />

Durch diesen Vertrag schienen für alle Zeiten ähnliche Streitigkeiten abgeschnitten;<br />

allein dem war nicht also.<br />

Des Anton Kadingers gleichnamiger Sohn, der nach erlangter Volljährigkeit<br />

in den Besitz <strong>des</strong> Edelsitzes Schönhering kam, hatte schon längere Zeit im<br />

besten nachbarlichen Verhältnis zu Haidenburg gestanden, als dasselbe<br />

durch eine unvermutete Veranlassung [S. 65/66] wieder getrübt und der<br />

alte Hader wieder wach gerufen wurde.<br />

Georg Jungwirth, Hofbauer zu Schönhering und Untertan <strong>des</strong> Kadinger,<br />

hatte nämlich im Herbst <strong>des</strong> Jahre 1558 im Landgerichtsbezirk Vilshofen<br />

eine Rauferei gehabt, weshalb dann vom Pfleggericht Vilshofen an den<br />

Anton Kadinger das Ansuchen gestellt wurde, den Georg Jungwirth nach<br />

Vilshofen zum Landgericht zu verschaffen.<br />

Kadinger willfahrte diesem Ansinnen, und der Hofbauer fügte sich ebenfalls<br />

unbedenklich der Ladung. Nun aber erhob sich Stephan von Closen zu<br />

Haidenburg, erklärte das ganze Verfahren als einen Eingriff in seine Rechte<br />

und legte dem Georg Jungwirth eine Strafe von 2 Pfd. dl. dafür auf, dass er<br />

sich ohne Protest dem Befehl <strong>des</strong> Kadinger, der doch nicht sein<br />

Gerichtsherr wäre, gefügt habe. Da Georg Jungwirth sich weigerte, die<br />

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