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Beiträge zur Geschichte des Pfarrbezirks Aunkirchen

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wir vier Güter mit den noch jetzt üblichen Hausnamen als herrschaftlich<br />

haidenburgische angeführt, nämlich: Reiter, Haÿder, Wolf und Stadler.*)<br />

Von den ersten beiden hatte jeder jährlich 1 Schilling 7 Pfenning 1 Heller<br />

Maisteuer und ebenso viel Herbststeuer, von beiden letzteren je<strong>des</strong> 2<br />

Schilling 15 Pfenning Maisteuer, Stadler ebenso viel Herbststeuer, Wolf<br />

aber 4 Schilling 10 Pfenning Herbststeuer und je<strong>des</strong> der vier Güter 10 dl.<br />

Zaunwändelgeld zu entrichten (Urk. in Haidenburg). Diese Güter waren der<br />

haidenburgischen Hofmark Schönhering einverleibt, kamen mit dieser im<br />

Jahr 1750 durch Kauf an das Stift St. Wolfgang und im Jahr 1803 durch die<br />

Klosteraufhebung an den Staat.<br />

Ein Gut in Algerting gehörte den Rittern Tuschl von Söldenau, bis es<br />

Schweiker der Tuschl im Jahr 1377 zu dem von seinem Vater gestifteten<br />

Kollegiatstift St. Johann Baptist zu Vilshofen schenkte (Erste 2 Worte der<br />

Randbemerkung unleserlich III. 430). [S. 104/105] Ein weiteres Gut von<br />

Algerting war seit unbe-kannter Zeit Eigentum der Kirche zu <strong>Aunkirchen</strong>. Im<br />

Jahr 1418 übergab es aber nebst anderen Gütern die Pfarrgemeinde<br />

<strong>Aunkirchen</strong> dem Kollegiatstift Vilshofen mit der Verbindlichkeit in<br />

<strong>Aunkirchen</strong> eine tägliche Messe dafür halten zu lassen. Die Bezüge von<br />

diesem Gut betrugen damals jährlich 5 Schilling 8 Regensb. Pfenninge, 2<br />

Hennen und 1 Kandl Wein, im Jahr 1750 aber 1 fl. 53 Kreuzer Stift 2<br />

Hennen oder 12 Kreuzer und 30 Kreuzer Weingeld. Das Laudemium stand<br />

auf 152 fl. **)<br />

Das schon oben als (sic!) <strong>zur</strong> Herrschaft Haidenburg mit Gerichtsbarkeit<br />

gehörige Reitergut von Algerting gehörte um das Jahr 1540 mit Grund und<br />

Boden den Inhabern <strong>des</strong> Schlosses Hinterholzen. Zu jener Zeit waren ein<br />

gewisser Hans Reiter und sein Eheweib Barbara auf dem Reitergut<br />

ansässig und hatten von Hans Sidler von Hinterholzen Leibrecht darauf<br />

bekommen. Als Hans Reiter nach wenigen Jahren mit Tod abgegangen<br />

war, heiratete die Barbara einen andern, [S. 105/106] der gleichfalls Hans<br />

hieß. Im Jahr 1562 starb auch die Barbara, und nun wäre das Gut dem<br />

Grundherrn heimgefallen, allein Hans Sidler von Hinterholzen gab am<br />

Samstag den 23. Januar 1563 dem Hans Reiter, dem zweiten Ehemann<br />

der Barbara, auch Leibrecht, „weil er die ganze Behausung, Stadl und Stall<br />

neu aufgezimmert und alles in guten Stand gebracht hat“. – Zwanzig Jahre<br />

*) (Am Blattrand vermerkt:) die aber nicht alle Grunduntertanen, sondern nur<br />

Vogt- und Gerichtsuntertanen von Haidenburg waren.<br />

**) (Am Blattrand ohne exakte Zuordnung zu einer bestimmten Stelle ist vermerkt:)<br />

57<br />

Das Hind-meyer oder Stadlergut, das ein halber Hof war, gehörte zum Kapitel<br />

Vilshofen. Wolf, ein halber Hof, zum Kloster Osterhofen; Reiter, ¼ Hof nach<br />

Osterhofen; Heider ¼ Hof nach Osterhofen, aber alle vier nach Haidenburg<br />

Vogtei.

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