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FÜR JEDEN WAGEN - amz

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etrieb management<br />

Autorechtstag<br />

verschafft Klarheit<br />

_ Ab wann ist ein Gebrauchtwagen als Unfallauto zu deklarieren?<br />

Der Unterschied Blech- oder Lackschaden entscheidet über die<br />

Einstufung als Unfallwagen. Sobald das Blech betroffen ist,<br />

handelt es sich um ein Unfallfahrzeug.<br />

E<br />

in Unfallschaden ist alles das, was<br />

kein Bagatellschaden ist und ein<br />

Bagatellschaden ist nur der reine<br />

Lackschaden. Sobald das Blech<br />

betroffen ist, handelt es sich bei<br />

dem Fahrzeug um ein Unfallfahrzeug“,<br />

sagte Wolfgang Ball, Vorsitzender<br />

Richter des VIII. Zivilsenates am Bundesgerichtshof<br />

(BGH) vor rund 140 Teilnehmern<br />

des 3. Deutschen Autorechtstag auf<br />

dem Petersberg bei Bonn. Damit gibt es<br />

klare Kriterien, ab wann ein Gebrauchtwagen<br />

als Unfallauto zu deklarieren ist.<br />

Damit es beim Gebrauchtwagenverkauf<br />

nicht zu einer Katastrophe kommt, denn<br />

Rechtsanwalt Ulrich Dilchert, Geschäftsführer des ZDK,<br />

informiert über die Änderungen im Bereich der GVO,<br />

die sich bis zu ihrer Veröffentlichung im Europäischen<br />

Amtsblatt von tag zu tag ändern.<br />

Dr. Kurt Reinking, Rechtsanwalt und Autor zum Kauf-<br />

und Leasingrecht, begrüßt die teilnehmer im Namen von<br />

ADAC, ZDK und BVfK zum 3. Deutschen Autorechtstag<br />

auf dem Petersberg bei Bonn.<br />

92 <strong>amz</strong> - auto | motor | zubehör Nr. 6-2010<br />

der Verkauf eines Unfallwagen kann sich<br />

zu einem wirtschaftlichen Nachteil für<br />

den Händler auswirken, empfiehlt sich<br />

der Hinweis, dass die Deklarierung der<br />

Rechtsprechung des BGH entspricht.<br />

Gleichzeitig sollte der Händler darauf<br />

hinweisen, was der Anlass für die erforderliche<br />

Blech-Reparatur gewesen sei,<br />

damit sich der Käufer ein umfassendes<br />

Bild über das zu kaufende Fahrzeug<br />

machen kann. So führt der Austausch<br />

einer geklebten Windschutzscheibe, das<br />

Auswechseln eines Scheinwerfers oder<br />

der Ersatz des Kunststoffstoßfängers<br />

nicht dazu, den Wagen als Unfallfahrzeug<br />

deklarieren zu müssen. Nach der<br />

Rechtsprechung des BGH führt aber die<br />

eingebeulte Türe oder der eingedrückte<br />

Kotflügel dazu, einen Wagen als Unfallwagen<br />

deklarieren zu müssen.<br />

Unfallschaden laut Vorbesitzer<br />

Fortentwickelt hat der BGH auch seine<br />

Rechtsprechung in Sachen Beschaffenheitsangabe<br />

des Händlers beim Gebrauchtwagenverkauf.<br />

Wird durch den<br />

Händler im Formularvertrag die Frage<br />

„Unfallschäden laut Vorbesitzer“ mit<br />

nein angekreuzt oder fügt er noch hinzu,<br />

dass seine eigenen Beobachtungen auf<br />

keinen Unfall hindeuten, dann will er damit<br />

vermeiden, die Beschaffenheitsangabe<br />

unfallfrei zu machen. Mit dieser Formulierung<br />

gibt er keine eigene Erklärung<br />

für den Käufer ab, sondern er gibt nur<br />

das weiter, was der Vorbesitzer mitgeteilt<br />

hat. Damit ist eine Beschaffenheitsvereinbarung<br />

unfallfrei nicht zu Stande<br />

gekommen und der Händler geht davon<br />

aus, dass dieses Problem gelöst sei.<br />

Dem widerspricht der BGH allerdings<br />

in seinem Urteil vom 12. März 2008 (Aktenzeichen<br />

VIII ZR 253/05). Auch wenn<br />

nichts im Hinblick auf Unfallfreiheit<br />

vereinbart war und der Käufer keine<br />

Anhaltspunkte dafür hat, dass es sich<br />

um einen Unfallwagen handeln könnte,<br />

schuldet der Händler Unfallfreiheit, weil<br />

das eben die übliche Beschaffenheit ist,<br />

die der Käufer erwarten kann, wenn ihm<br />

kein Hinweis auf einen Unfallschaden<br />

gegeben wird. Der Erwartung des Käufers<br />

auf Unfallfreiheit kann der Händler<br />

nur dahingehend begegnen, wenn<br />

er diesen darüber informiert, dass<br />

der Vorbesitzer das Fahrzeug als<br />

unfallfrei deklariert hat, er<br />

selber auch nichts feststellen<br />

konnte, was auf<br />

einen Unfall hindeutet,<br />

aber dass man sich heute<br />

nicht mehr sicher sein kann,<br />

weil bei der heutigen Reparaturtechnik<br />

es durchaus möglich sei, dass es dennoch<br />

ein Unfallwagen ist.<br />

Erfüllungsort<br />

der Nachbesserung<br />

Ein drängendes Problem zeigt sich auch<br />

zum Erfüllungsort der Nacherfüllung.<br />

Bisher hat dem BGH kein Fall vorgelegen,<br />

der zu verbindlichen Aussagen<br />

führte. Von Seiten des X. Zivilsenat, der<br />

damals noch für das allgemeine Werkvertragrecht<br />

zuständig war, wurde eine<br />

Entscheidung getroffen, die auf der Linie<br />

der alten Kaufrechtsrechtsprechung<br />

liegt. Diese Entscheidung besagt, dass<br />

der Erfüllungsort dort ist, wo sich die<br />

Sache bestimmungsgemäß befindet. In<br />

diesem Fall ging es um eine Yacht, die auf<br />

einer Werft repariert wurde. Diese Reparatur<br />

bedurfte einer Nachbesserung. Das<br />

Schiff lag aber inzwischen in Norwegen<br />

und daher war es sinnvoller, das Werftpersonal<br />

zur Yacht zu entsenden, um<br />

den Mangel zu beheben, als die nicht voll<br />

funktionsfähige Yacht zur Werft zu bringen.<br />

Aber ein Auto ist etwas anderes als<br />

eine Yacht.<br />

Die Vorstellung, dass ein beim Händler<br />

gekauftes Auto den Erfüllungsort seiner<br />

Nacherfüllung immer mit sich führt,<br />

ist für Wolfgang Ball befremdlich. Denn<br />

es ist nicht vorhersehbar, wo das Fahrzeug<br />

liegen bleibt und im Allgemeinen<br />

ist es so, dass weder Technik noch Personal<br />

gerade dort zur Verfügung stehen,<br />

wo dann ein etwaiger Mangel behoben<br />

werden muss. Nach der Auffassung von<br />

Ball spricht gerade beim Kauf eines Fahrzeugs<br />

bei einem Händler alles dafür, dass<br />

der Erfüllungsort der Nachbesserung<br />

beim diesem liegt. Dafür gibt es auch Ansätze<br />

in der Instanzrechtsprechung. Nur<br />

der BGH hatte bisher noch keinen Anlass,<br />

sich dazu höchstrichterlich zu äußern.<br />

Mangel oder Verschleiß?<br />

Seit Inkrafttreten der Schuldenrechtsreform<br />

2002 ist einer der häufigsten Streitpunkte<br />

beim Gebrauchtwagenkauf die

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