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32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz (pdf ...

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klar zu trennende Verantwortlichkeiten, die es erfor<strong>der</strong>n, dass die o<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Datenschutz</strong>beauftragte<br />

des Auftraggebers nicht auch die o<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Datenschutz</strong>beauftragte<br />

des Auftragnehmers ist.<br />

Des Weiteren darf die Mehrfachbestellung einer o<strong>der</strong> eines gemeinsamen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />

auch innerhalb eines Verbundes nicht dazu dienen, unterschiedliche<br />

Interessen <strong>der</strong> bestellenden Stellen zu überspielen. Die o<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Datenschutz</strong>beauftragte<br />

ist hinsichtlich <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> ihr o<strong>der</strong> ihm gesetzlich übertragenen<br />

Aufgaben nur gegenüber <strong>der</strong> sie o<strong>der</strong> ihn bestellenden Stelle verantwortlich. Interessen<br />

an<strong>der</strong>er Stellen dürfen die gesetzeskonforme Aufgabenwahrnehmung insbeson<strong>der</strong>e<br />

nicht beeinträchtigen.<br />

Eine Klärung mit <strong>der</strong> GeNo im Hinblick auf die Bestellung von <strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />

im Klinikverbund steht aus.<br />

4. <strong>Datenschutz</strong> durch Technikgestaltung und -bewertung<br />

4.1 IT-Sicherheitsmanagement <strong>für</strong> das Land Bremen<br />

Der Befall einiger Bereiche des Bremer Landesnetzes mit dem Internetwurm „Conficker“<br />

hat zu einer erneuten Diskussion über ein effektives IT-Sicherheitsmanagement<br />

innerhalb <strong>der</strong> bremischen Verwaltung geführt. Nicht ohne Grund, denn<br />

mehrere Dienststellen und Eigenbetriebe waren zeitweise von <strong>der</strong> elektronischen<br />

Kommunikation abgeschnitten. Neben vielfältigen Verbreitungswegen, wie etwa<br />

E-Mail-Attachments, schlechte Konfiguration von Servern, Windows-Freigaben und<br />

so weiter, sind die destruktiven Eigenschaften des Internetwurms von erheblicher<br />

datenschutzrechtlicher Bedeutung. Im schlimmsten Fall ist <strong>der</strong> Wurm in <strong>der</strong> Lage,<br />

die auf befallenen Rechnern gespeicherten Informationen zu durchsuchen und<br />

Rechner via Internet zu steuern.<br />

Nach Entdeckung <strong>der</strong> Schadsoftware wurde zwar sehr viel bewegt, um sie wie<strong>der</strong><br />

von den Rechnern zu entfernen, es konnte aber nicht abschließend erforscht werden,<br />

auf welchen Wegen die Rechner infiziert wurden. Das bedeutet, es kann auch<br />

keine zuverlässige Aussage darüber getroffen werden, ob alle Wege zukünftig <strong>für</strong><br />

solche o<strong>der</strong> ähnliche Angriffe blockiert sind.<br />

Als Baustein eines umfassenden Sicherheitskonzeptes fehlt ein Antiviruskonzept,<br />

das zum Beispiel auf einem Netzplan beruht, <strong>der</strong> Auskunft über mögliche Infektionswege,<br />

zum Beispiel Internetzugänge, Zugänge aus als nicht vertrauenswürdig<br />

klassifizierten Netzen, manuelle Wege, gibt. Auch Rechner mit dem höchsten Infektions-<br />

und / o<strong>der</strong> Schadensrisiko sollten erkennbar sein, um sie beson<strong>der</strong>s isolieren<br />

beziehungsweise schützen zu können.<br />

Auch <strong>der</strong> uns im August durch die Senatorin <strong>für</strong> Finanzen vorgelegte Entwurf eines<br />

Informationssicherheitskonzeptes <strong>für</strong> die Freie Hansestadt Bremen (FHB-<br />

Informationssicherheitskonzept) enthält kein allgemein verbindliches Antivirenkonzept<br />

– <strong>für</strong> uns unter an<strong>der</strong>em ein Hinweis darauf, dass eine schnelle und durchgreifende<br />

Reaktion auf diesen aktuellen Sicherheitsvorfall zumindest in Bezug auf<br />

die Entwicklung allgemein verbindlicher Standards nicht möglich war. Das Konzept<br />

berücksichtigt zwar wesentliche datenschutzrelevante Sicherheitskriterien,<br />

kann aber als Leitlinie nur Teil eines umfassenden Sicherheitsmanagements <strong>für</strong> die<br />

bremische Verwaltung sein, da es ohne diesen Zusammenhang kaum wirksam werden<br />

kann. Eine wesentliche Än<strong>der</strong>ung gegenüber dem FHB-Informationssicherheitskonzept<br />

von 2003 besteht darin, die Verpflichtung <strong>der</strong> Dienststellen zur Dokumentation<br />

<strong>der</strong> Umsetzung ihrer Sicherheitsstruktur zu erhöhen und den Grad <strong>der</strong><br />

Umsetzung zu überprüfen. Bei dem Versuch <strong>der</strong> Durchsetzung unserer datenschutzrechtlichen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen sind wir häufig auf eine große Akzeptanz getroffen,<br />

allerdings wurde genauso häufig auf die nicht vorhandenen personellen und materiellen<br />

Ressourcen verwiesen, die es verhin<strong>der</strong>n, sich ausreichend mit dem Spezialgebiet<br />

IT-Sicherheit auseinan<strong>der</strong>zusetzen und entsprechende technische Maßnahmen<br />

ergreifen zu können. Sicherheit hat sich zu einem komplexen Spezialgebiet<br />

entwickelt und kann nicht neben <strong>der</strong> Aufrechterhaltung des laufenden Verwaltungsbetriebs<br />

bearbeitet werden. Wir halten daher die Erhöhung <strong>der</strong> Verpflichtungen<br />

<strong>der</strong> Dienststellen unter den bisherigen Bedingungen <strong>für</strong> wirkungslos.<br />

<strong>Datenschutz</strong>rechtlich unklar ist weiterhin, wie die im § 9 des Bremischen <strong>Datenschutz</strong>gesetzes<br />

(BremDSG) festgelegte Auftragskontrolle gegenüber den externen<br />

Dienstleistern wahrgenommen wird, wie <strong>der</strong> Aufbau eines zentralen Verzeichnis-<br />

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