03.07.2014 Aufrufe

32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz (pdf ...

32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz (pdf ...

32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz (pdf ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

17.7 <strong>Datenschutz</strong>konforme Ausgestaltung von Analyseverfahren zur Reichweitenmessung<br />

bei Internet-Angeboten<br />

(Beschluss <strong>der</strong> obersten Aufsichtsbehörden <strong>für</strong> den <strong>Datenschutz</strong> im nicht<br />

öffentlichen Bereich vom 26. bis 27. November 2009 in Stralsund)<br />

Viele Web-Seitenbetreiber analysieren zu Zwecken <strong>der</strong> Werbung und Marktforschung<br />

o<strong>der</strong> bedarfsgerechten Gestaltung ihres Angebotes das Surf-Verhalten <strong>der</strong><br />

Nutzerinnen und Nutzer. Zur Erstellung <strong>der</strong>artiger Nutzungsprofile verwenden sie<br />

vielfach Software beziehungsweise Dienste, die von Dritten kostenlos o<strong>der</strong> gegen<br />

Entgelt angeboten werden.<br />

Die obersten Aufsichtsbehörden <strong>für</strong> den <strong>Datenschutz</strong> im nicht öffentlichen Bereich<br />

weisen darauf hin, dass bei Erstellung von Nutzungsprofilen durch Web-Seitenbetreiber<br />

die Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten sind.<br />

Demnach dürfen Nutzungsprofile nur bei Verwendung von Pseudonymen erstellt<br />

werden. Die IP-Adresse ist kein Pseudonym im Sinne des Telemediengesetzes.<br />

Im Einzelnen sind folgende Vorgaben aus dem TMG zu beachten:<br />

— Den Betroffenen ist eine Möglichkeit zum Wi<strong>der</strong>spruch gegen die Erstellung<br />

von Nutzungsprofilen einzuräumen. Derartige Wi<strong>der</strong>sprüche sind wirksam umzusetzen.<br />

— Die pseudonymisierten Nutzungsdaten dürfen nicht mit Daten über den Träger<br />

des Pseudonyms zusammengeführt werden. Sie müssen gelöscht werden,<br />

wenn ihre Speicherung <strong>für</strong> die Erstellung <strong>der</strong> Nutzungsanalyse nicht mehr erfor<strong>der</strong>lich<br />

ist o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Nutzer dies verlangt.<br />

— Auf die Erstellung von pseudonymen Nutzungsprofilen und die Möglichkeit zum<br />

Wi<strong>der</strong>spruch müssen die Anbieter in deutlicher Form im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Datenschutz</strong>erklärung<br />

auf ihrer Internetseite hinweisen.<br />

— Personenbezogene Daten eines Nutzers dürfen ohne Einwilligung nur erhoben<br />

und verwendet werden, soweit dies erfor<strong>der</strong>lich ist, um die Inanspruchnahme<br />

von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen. Jede darüber hinausgehende<br />

Nutzung bedarf <strong>der</strong> Einwilligung <strong>der</strong> Betroffenen.<br />

— Die Analyse des Nutzungsverhaltens unter Verwendung vollständiger IP-Adressen<br />

(einschließlich einer Geolokalisierung) ist aufgrund <strong>der</strong> Personenbeziehbarkeit<br />

dieser Daten daher nur mit bewusster, eindeutiger Einwilligung zulässig.<br />

Liegt eine solche Einwilligung nicht vor, ist die IP-Adresse vor jeglicher Auswertung<br />

so zu kürzen, dass eine Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen ist.<br />

Werden pseudonyme Nutzungsprofile durch einen Auftragnehmer erstellt, sind darüber<br />

hinaus die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes zur Auftragsdatenverarbeitung<br />

durch die Anbieter einzuhalten.<br />

18. Die Europäische und die Internationale <strong>Datenschutz</strong>konferenz<br />

Bei <strong>der</strong> Europäischen und <strong>der</strong> Internationalen Konferenz <strong>der</strong> <strong>Datenschutz</strong>beauftragten,<br />

an denen wir nicht teilnahmen, standen in erster Linie grundsätzliche Fragestellungen<br />

des <strong>Datenschutz</strong>es auf <strong>der</strong> Tagesordnung.<br />

Europäische <strong>Datenschutz</strong>konferenz:<br />

Die Europäische <strong>Datenschutz</strong>konferenz fand am 23. und 24. April 2009 in Edinburgh<br />

statt. Hier wurde unter an<strong>der</strong>em die „Erklärung zur Führungsrolle und Zukunft des<br />

<strong>Datenschutz</strong>es in Europa“ verabschiedet. Diese betont die Notwendigkeit von hohen<br />

<strong>Datenschutz</strong>standards in allen Lebensbereichen. Zudem wird in <strong>der</strong> Erklärung<br />

eine Verbesserung <strong>der</strong> <strong>Datenschutz</strong>gesetzgebung gefor<strong>der</strong>t.<br />

Internationale <strong>Datenschutz</strong>konferenz:<br />

Die 31. Internationale Konferenz <strong>der</strong> Beauftragten <strong>für</strong> den <strong>Datenschutz</strong> und <strong>für</strong> die<br />

Privatsphäre, die vom 4. bis 6. November 2009 in Madrid stattfand, hat sich mit <strong>der</strong><br />

Verbesserung und Vertiefung <strong>der</strong> internationalen Zusammenarbeit befasst. Weiterer<br />

Schwerpunkt war <strong>der</strong> <strong>Datenschutz</strong> am Arbeitsplatz.<br />

Die Entschließungen <strong>der</strong> Europäischen und Internationalen <strong>Datenschutz</strong>konferenz<br />

stehen auf <strong>der</strong> Internetseite des Bundesbeauftragten <strong>für</strong> <strong>Datenschutz</strong> und Informationsfreiheit<br />

unter:<br />

http://www.bfdi.bund.de/cln_134/DE/Entschließungen/entschließungen_node.html<br />

zur Verfügung.<br />

— 93 —

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!