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32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz (pdf ...

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zum Teil äußerst eingriffsintensiven Maßnahmen, wie zum Beispiel ein elektronisches<br />

Registrier- sowie Vorabgenehmigungssystem <strong>für</strong> Ein- und Ausreisen in o<strong>der</strong><br />

aus <strong>der</strong> Europäischen Union o<strong>der</strong> den Aufbau eines europäischen Strafregisterinformationssystems.<br />

Die ebenfalls angestrebte einheitliche Plattform <strong>der</strong> Informationsverarbeitung<br />

mit beinahe beliebigen Datenverarbeitungsmöglichkeiten gefährdet<br />

ohne angemessene Maßnahmen zur Gewährleistung von <strong>Datenschutz</strong> und Datensicherheit<br />

die Bürgerrechte.<br />

Nach Auffassung <strong>der</strong> <strong>Datenschutz</strong>beauftragten des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> bedarf<br />

es weiterer Schritte, um in Europa ein ausgewogenes Verhältnis von Sicherheit und<br />

Freiheit zu erreichen. Hierzu zählen insbeson<strong>der</strong>e:<br />

— Die Weiterentwicklung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI zu einem harmonisierten<br />

und auch <strong>für</strong> die innerstaatliche Datenverarbeitung verbindlichen <strong>Datenschutz</strong>recht,<br />

das im Bereich <strong>der</strong> polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit<br />

ein hohes <strong>Datenschutz</strong>niveau gewährleistet.<br />

— Abschluss von Übereinkommen mit Drittstaaten nur unter <strong>der</strong> Voraussetzung,<br />

dass die zwingenden <strong>Datenschutz</strong>grundsätze dort beachtet werden.<br />

— Ein unabhängiges datenschutzrechtliches Beratungs- und Kontrollorgan <strong>für</strong> alle<br />

Bereiche <strong>der</strong> polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit <strong>der</strong> EU-Mitgliedstaaten.<br />

— Die Evaluation <strong>der</strong> vielen auf EU-Ebene beschlossenen sicherheitspolitischen<br />

Vorhaben im Hinblick auf ihre Effektivität, den Umfang <strong>der</strong> mit ihnen verbundenen<br />

Grundrechtseingriffe sowie mögliche Überschneidungen <strong>der</strong> Maßnahmen<br />

untereinan<strong>der</strong>, bevor weitere Rechtsakte verabschiedet werden.<br />

— Die Verbesserung von Transparenz und demokratischer Kontrolle bei <strong>der</strong><br />

Rechtsetzung im Bereich <strong>der</strong> polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit auf<br />

europäischer Ebene, ungeachtet <strong>der</strong> Annahme des Vertrages von Lissabon.<br />

Die Konferenz <strong>der</strong> <strong>Datenschutz</strong>beauftragten des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> for<strong>der</strong>t die<br />

Bundesregierung auf, sich <strong>für</strong> diese For<strong>der</strong>ungen – auch unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Kritik des Bundesrates etwa zu <strong>der</strong> Schaffung von Exekutivbefugnissen <strong>für</strong><br />

EUROPOL (Europäische Polizeibehörde) und EUROJUST (Europäische Justizbehörde)<br />

– im weiteren Verfahren einzusetzen.<br />

16.12 Krankenhausinformationssysteme datenschutzgerecht gestalten<br />

(Entschließung <strong>der</strong> 78. Konferenz <strong>der</strong> <strong>Datenschutz</strong>beauftragten des Bundes<br />

und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> vom 8. bis 9. Oktober 2009)<br />

Krankenhausinformationssysteme sind heute zu unverzichtbaren Hilfsmitteln ärztlicher<br />

Behandlung in Krankenhäusern geworden. Ein Abruf <strong>der</strong> darin elektronisch<br />

gespeicherten Patientendaten ist je<strong>der</strong>zeit, ortsungebunden und sekundenschnell<br />

möglich und bietet damit die Grundlage <strong>für</strong> effiziente Behandlungsentscheidungen.<br />

Diesen Vorteilen stehen allerdings erhebliche <strong>Datenschutz</strong>risiken gegenüber. Die<br />

Möglichkeiten <strong>für</strong> Klinikpersonal, Behandlungsdaten von Bekannten, Kolleginnen<br />

und Kollegen o<strong>der</strong> Prominenten einzusehen und privat zu nutzen, sind groß. Prüfungen<br />

<strong>der</strong> <strong>Datenschutz</strong>aufsichtsbehörden und bekannt gewordene Missbrauchsfälle<br />

belegen dies.<br />

Das <strong>Datenschutz</strong>recht und die ärztliche Schweigepflicht gebieten, dass ein Zugriff<br />

auf die Daten von Kranken grundsätzlich nur denjenigen Krankenhausbeschäftigten<br />

möglich sein darf, die diese Kranken behandeln o<strong>der</strong> die Behandlung verwaltungsmäßig<br />

abwickeln.<br />

Die Konferenz <strong>der</strong> <strong>Datenschutz</strong>beauftragten for<strong>der</strong>t daher die datenschutzkonforme<br />

Gestaltung <strong>der</strong> internen Abläufe und <strong>der</strong> Erteilung von Zugriffsrechten in <strong>der</strong> Informationstechnik<br />

von Krankenhäusern.<br />

Darüber hinaus for<strong>der</strong>t die Konferenz, dass Patienten nachvollziehen können, wer<br />

auf ihre Daten tatsächlich zugegriffen hat. Das ist Teil des Menschenrechts auf<br />

Achtung des Privatlebens nach Artikel 8 <strong>der</strong> Europäischen Menschenrechtskonvention,<br />

wie <strong>der</strong> Europäische Gerichtshof <strong>für</strong> Menschenrechte klargestellt hat. Durch<br />

Protokollierung ist zu gewährleisten, dass eine nachträgliche Überprüfung <strong>der</strong> Zugriffe<br />

auf ihre Zulässigkeit möglich ist. Die Systeme müssen behandlungs- und patientenbezogen<br />

den technischen Zugriff gemäß den rechtlichen Befugnissen ermöglichen.<br />

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