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32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz (pdf ...

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geordnet. Dadurch kann kein Bezug zu einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />

hergestellt werden.<br />

Unsere Anfor<strong>der</strong>ungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur<br />

Durchführung <strong>der</strong> geplanten Telefonverkehrsmessung im bestehenden Telekommunikationsnetzwerk<br />

haben wir <strong>der</strong> Senatorin <strong>für</strong> Finanzen umfassend dargestellt.<br />

Geplant war allerdings zunächst, die Telefonnummern <strong>der</strong> anrufenden Bürgerinnen<br />

und Bürger zu speichern, um herauszufinden, wie hoch die Anzahl <strong>der</strong> Wahlwie<strong>der</strong>holungen<br />

ist. Dagegen äußerten wir datenschutzrechtliche Bedenken. Bei den<br />

eingehenden Anrufen kann nicht zwischen privaten und dienstlichen Anrufen unterschieden<br />

werden, sodass es sich um Verbindungs- und Verkehrsdaten handelt, die<br />

dem Telekommunikationsgesetz (TKG) unterliegen. Nach § 88 Absatz 3 TKG dürfen<br />

diese Daten nur zur Bereitstellung des Telekommunikationsdienstes und unter<br />

speziellen Voraussetzungen, die das TKG vorgibt, verarbeitet werden. Die vorgesehene<br />

Telefonverkehrsmessung gehört nicht dazu. Wir teilten <strong>der</strong> Senatorin <strong>für</strong><br />

Finanzen daher mit, dass eine Speicherung <strong>der</strong> Anrufernummern nur dann zulässig<br />

wäre, wenn die letzten drei Ziffern <strong>der</strong> Nummern gelöscht würden o<strong>der</strong> auf<br />

an<strong>der</strong>e Weise sichergestellt werden könnte, dass ein Personenbezug nicht mehr<br />

hergestellt werden kann. Diese Lösung wurde als nicht praktikabel angesehen, da<br />

dadurch bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Wahlwie<strong>der</strong>holungen zu große Ungenauigkeiten<br />

auftreten würden. An<strong>der</strong>weitige Verfahren, die Anzahl <strong>der</strong> Wahlwie<strong>der</strong>holungen<br />

datenschutzkonform zu ermitteln, konnten von <strong>der</strong> beauftragten Firma nicht zur<br />

Verfügung gestellt werden, sodass die Senatorin <strong>für</strong> Finanzen auf die Ermittlung<br />

<strong>der</strong> Wahlwie<strong>der</strong>holungen verzichtete. Das geplante Verfahren zur Ermittlung <strong>der</strong><br />

Anzahl <strong>der</strong> Wahlwie<strong>der</strong>holungen wird aufgrund <strong>der</strong> datenschutzrechtlichen Unzulässigkeit<br />

in <strong>der</strong> Zwischenzeit nach Auskunft <strong>der</strong> beauftragten Firma nicht mehr<br />

angeboten.<br />

10.6 Projekt „Unbarer Zahlungsverkehr“ <strong>für</strong> die Verwaltung<br />

Wie bereits im letzten Jahr berichtet (vergleiche 31. <strong>Jahresbericht</strong>, Ziffer 9.22), ist<br />

in <strong>der</strong> gesamten bremischen Verwaltung die Möglichkeit eines unbaren Zahlungsverkehrs<br />

geplant. Seit 2007 wird dieses Projekt (früher „Bargeldloser Zahlungsverkehr<br />

<strong>für</strong> Verwarnungen“) durch uns beraten.<br />

In diesem Berichtsjahr wurde das Sollkonzept erstellt, zu dem wir im Sommer umfassend<br />

Stellung genommen haben. Eine Beantwortung unserer Fragen ist bisher<br />

nicht erfolgt. Die Landeshauptkasse teilte auf Nachfrage mit, dass die Neuausrichtung<br />

dieses Projektes noch nicht abgeschlossen sei.<br />

11. Medien<br />

11.1 Veröffentlichung von amtlichen Dokumenten im Internet<br />

In letzter Zeit erhielten wir vermehrt Eingaben, die sich gegen die Veröffentlichung<br />

amtlicher Dokumente im Internet richten. Meistens erlangten die Petentinnen und<br />

Petenten erst Kenntnis über diese Publikationsform, indem sie die zu ihrem Namen<br />

veröffentlichten Informationen über eine Suchmaschine im Internet recherchierten<br />

und dort auf die entsprechenden Dokumente stießen. Die Eingaben betrafen<br />

unter an<strong>der</strong>em die Veröffentlichung von Wahlvorschlägen mit Namen, Beruf,<br />

Geburtsort, Geburtsdatum, Adresse <strong>der</strong> Kandidaten, und Beiratsprotokollen mit<br />

Bürgeranträgen mit Angaben zu Namen, Antrag und Anschrift. .<br />

Oftmals waren die Dokumente in Druckform allgemein zugänglich. Dennoch liegt<br />

in <strong>der</strong> Veröffentlichung im Internet eine an<strong>der</strong>e Qualität. Internetveröffentlichungen<br />

kommt gegenüber den Betroffenen eine ungleich höhere Eingriffsintensität zu, da<br />

die personenbezogenen Daten einfach recherchierbar und weltweit rund um die Uhr<br />

von einem unübersehbar großen Personenkreis zweckbindungsfrei, unbeschränkt<br />

und in Sekundenschnelle abrufbar sowie beliebig mit an<strong>der</strong>en Daten verknüpfbar<br />

sind. Die Ausübung <strong>der</strong> unabdingbaren datenschutzrechtlichen Rechte ist den Betroffenen<br />

faktisch nicht mehr möglich, insbeson<strong>der</strong>e eine Löschung beziehungsweise<br />

Berichtigung <strong>der</strong> einmal eingestellten Daten ist aufgrund <strong>der</strong> unkontrollierbaren<br />

Vervielfältigung im Netz praktisch nicht mehr realisierbar. Zudem besteht<br />

eine erhöhte Gefahr des Missbrauchs <strong>der</strong> Identitätsdaten im Netz.<br />

Da in <strong>der</strong> Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Internet und <strong>der</strong> damit<br />

einhergehenden Datenübermittlung ein Eingriff in das Grundrecht auf informatio-<br />

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