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32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz (pdf ...

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chert sind. Er beschränkt sich nicht auf die Datenübermittlungen, bei denen eine Anfrage<br />

direkt zu <strong>der</strong> Person des Betroffenen vorliegt.<br />

Wir haben <strong>der</strong> Auskunftei unsere Rechtsauffassung mitgeteilt und sie aufgefor<strong>der</strong>t,<br />

bei <strong>der</strong> Erteilung von Auskünften an den Betroffenen künftig auch <strong>der</strong>artige Übermittlungen<br />

einzubeziehen. Eine Antwort hierauf steht noch aus.<br />

13.6.2 Schufa-Abfrage trotz Kostenübernahmeerklärung<br />

Im Frühjahr dieses Jahres beschwerte sich ein Bürger bei uns, <strong>der</strong> sich bei einer<br />

Wohnungsgesellschaft um eine Wohnung bemüht hatte, dass trotz <strong>der</strong> Vorlage einer<br />

Kostenübernahmeerklärung eine Schufa-Auskunft über ihn eingeholt und ihm<br />

daraufhin eine Wohnung verwehrt worden sei.<br />

Nachdem wir uns mit <strong>der</strong> Vermieterin in Verbindung gesetzt hatten, teilte diese mit,<br />

die Schufa-Auskunft würde aufgrund einer Einwilligung durchgeführt, die auf dem<br />

sogenannten Interessentenbogen <strong>für</strong> Mieter vom Mietinteressenten erteilt wurde.<br />

Da diese Einwilligungserklärung nicht den gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen des Bundesdatenschutzgesetzes<br />

(BDSG) entsprach, wurde die weitere Vorgehensweise in<br />

diesem Fall in einem persönlichen Gespräch mit <strong>der</strong> Gesellschaft geklärt. Daraufhin<br />

wurde aus dem Interessentenbogen <strong>für</strong> Mieter die Einwilligungserklärung über die<br />

Auskunftseinholung bei <strong>der</strong> SCHUFA entfernt und durch eine Unterrichtung ersetzt.<br />

Hiernach darf diese Auskunft nur noch in begründeten Einzelfällen, wenn es erfor<strong>der</strong>lich<br />

ist, eingeholt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter <strong>der</strong> Vermieterin<br />

seien durch ein Rundschreiben und eine Schulung darüber informiert worden, dass<br />

eine Schufa-Auskunft nur in begründeten Fällen nach einer Einzelprüfung zulässig<br />

ist, wenn die erteilten Auskünfte <strong>der</strong> zukünftigen Mieter nicht ausreichend sind.<br />

13.6.3 Auskunftsbitte einer Auskunftei gegenüber Gewerbetreibenden<br />

Ein Petent beschwerte sich im Berichtsjahr über eine Wirtschaftsauskunftei, die<br />

unter an<strong>der</strong>em auch Einzelgewerbetreibende anschrieb und diese auffor<strong>der</strong>te, einen<br />

dem Anschreiben beigefügten Bogen mit den im Auskunfteidatenbestand vorhandenen<br />

Daten zur Wirtschafts- und Finanzsituation des jeweiligen Gewerbetreibenden<br />

zu vervollständigen beziehungsweise zu aktualisieren. In ihrem Anschreiben<br />

wies die Auskunftei unter an<strong>der</strong>em darauf hin, dass man von <strong>der</strong> Richtigkeit<br />

<strong>der</strong> mitgeteilten Daten ausgehe, wenn man von dem Angeschriebenen binnen einer<br />

bestimmten Frist keine gegenteilige Information erhalte.<br />

Diese Auffor<strong>der</strong>ung zur Mitteilung von Wirtschafts- und Finanzdaten gegenüber<br />

Einzelgewerbetreibenden stellt eine Beschaffung personenbezogener Daten, mithin<br />

einen datenschutzrechtlich relevanten Datenerhebungsvorgang im Sinne des<br />

§ 3 Absatz 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dar. Daher waren die Vorschriften<br />

des Bundesdatenschutzgesetzes anwendbar. Für direkte Datenerhebungen bei Betroffenen<br />

schreibt das BDSG vor, dass diese insbeson<strong>der</strong>e auch über die Zweckbestimmungen<br />

<strong>der</strong> Datenerhebung sowie grundsätzlich über die Empfängerkategorien<br />

zu unterrichten sind. Diese Unterrichtung muss vollständig, inhaltlich hinreichend<br />

konkret und verständlich sein. Des Weiteren müssen die Betroffenen, sofern<br />

die Datenangabe nicht gesetzlich vorgesehen, son<strong>der</strong>n wie hier, freiwillig ist, unmissverständlich<br />

auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben hingewiesen werden. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

darf nicht <strong>der</strong> Eindruck erweckt werden, das Unterlassen <strong>der</strong> Datenauskunft<br />

führe zu Rechtsnachteilen o<strong>der</strong> die Betroffenen trügen <strong>für</strong> die Richtigkeit <strong>der</strong> gespeicherten<br />

Daten die Verantwortung. Verantwortlich <strong>für</strong> die Richtigkeit gespeicherter<br />

Daten ist nach den gesetzlichen Regelungen immer die speichernde Stelle selbst.<br />

Das Anschreiben <strong>der</strong> Wirtschaftsauskunftei trug diesen gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

nicht Rechnung. Auf unsere Beanstandung hin reagierte das Unternehmen umgehend<br />

und än<strong>der</strong>te sein Anschreiben entsprechend den dargestellten gesetzlichen Vorgaben<br />

ab.<br />

13.6.4 Scoring durch Auskunfteien – das vermeintliche Zaubermittel zur Reduzierung<br />

unternehmerischer Vertragsrisiken<br />

Zur Abschätzung des finanziellen Ausfallrisikos ihrer möglichen Geschäftspartner<br />

versuchen Unternehmen im Vorfeld eines Geschäftsabschlusses immer häufiger,<br />

Informationen über <strong>der</strong>en Wirtschafts- und Finanzsituation einzuholen. Sie wenden<br />

sich zu diesem Zweck zumeist an Auskunfteien o<strong>der</strong> „Warndateien“. Diese Auskunfteien<br />

o<strong>der</strong> „Warndateien“ sammeln auf Vorrat aus unterschiedlichsten Quellen<br />

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