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32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz (pdf ...

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Nach dem Entwurf sollte die Verarbeitung von Beschäftigtendaten zugelassen sein,<br />

sofern einer <strong>der</strong> dort aufgeführten Zwecke gegeben ist. Wir haben darauf hingewiesen,<br />

dass die bisherige Regelung als weitere Zulässigkeitsvoraussetzung vorsieht,<br />

dass „dadurch schutzwürdige Belange des Betroffenen nicht beeinträchtigt werden“<br />

und dass ein Wegfall dieser Zulässigkeitsvoraussetzung eine materiell-rechtliche<br />

Schlechterstellung bedeuten würde. Wir haben daher die Senatorin <strong>für</strong> Finanzen<br />

gebeten, an <strong>der</strong> bisherigen Regelung festzuhalten. Die Senatorin <strong>für</strong> Finanzen<br />

hat dies zugesagt. Damit bleibt es dabei, dass die Erhebung von Beschäftigtendaten<br />

nur zulässig ist, soweit sie <strong>für</strong> die genannten Zwecke erfor<strong>der</strong>lich ist und<br />

dadurch gleichzeitig schutzwürdige Belange <strong>der</strong> Betroffenen nicht beeinträchtigt<br />

werden.<br />

Des Weiteren haben wir auf den hohen Schutz beson<strong>der</strong>er Arten von Daten (Angaben<br />

über die ethnische und rassische Herkunft und an<strong>der</strong>e) aufgrund <strong>der</strong> EU-<strong>Datenschutz</strong>richtlinie<br />

und <strong>der</strong> entsprechenden Regelung im Bremischen <strong>Datenschutz</strong>gesetz<br />

(BremDSG) hingewiesen. Danach ist die Verarbeitung dieser Daten nur zulässig,<br />

wenn eine Rechtsvorschrift dies ausdrücklich vorsieht. Einstellungsbehörden<br />

erheben und speichern über Bewerberinnen und Bewerber regelmäßig den Geburtsort<br />

und die Staatsangehörigkeit, insoweit handelt es sich um Angaben über<br />

die ethnische und rassische Herkunft. Während die Kenntnis <strong>der</strong> Einstellungsbehörde<br />

vom Geburtsort nicht <strong>für</strong> die Einstellung in den öffentlichen Dienst erfor<strong>der</strong>lich<br />

ist, ist die Staatsangehörigkeit zumindest nach dem Beamtenstatusgesetz bei<br />

<strong>der</strong> Aufnahme in das Beamtenverhältnis zwingend erfor<strong>der</strong>lich, sodass wir vorgeschlagen<br />

haben, <strong>für</strong> die Verarbeitung dieses Datums eine ausdrückliche Erlaubnisnorm<br />

zu schaffen.<br />

Die Senatorin <strong>für</strong> Finanzen vertritt dagegen die Auffassung, dass <strong>der</strong> Geburtsort<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Identitätsprüfung <strong>der</strong> Person über die Vorlage <strong>der</strong> Geburtsurkunde<br />

erhoben wird, dieses Datum sowie die Staatsangehörigkeit keine Angaben über<br />

die ethnische o<strong>der</strong> rassische Herkunft sind und verweist hierzu unter an<strong>der</strong>em auf<br />

die Gesetzesbegründung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), wonach<br />

die ethnische Herkunft in einem weiten Sinne verstanden werde.<br />

Gleichwohl halten wir es wegen <strong>der</strong> von <strong>der</strong> EU-<strong>Datenschutz</strong>richtlinie und dem<br />

Bremischen <strong>Datenschutz</strong>gesetz ausdrücklich anerkannten und festgelegten beson<strong>der</strong>en<br />

Sensibilität dieser Daten weiterhin <strong>für</strong> erfor<strong>der</strong>lich und im Übrigen <strong>für</strong> unschädlich,<br />

hier<strong>für</strong> eine ausdrückliche Erlaubnisnorm zu schaffen.<br />

10.5 Telefonverkehrsmessung im Rahmen des Projektes „Telefonisches<br />

BürgerServiceCentrum / D115“<br />

Der Senat <strong>der</strong> Freien Hansestadt Bremen möchte seinen telefonischen Bürgerservice<br />

verbessern und damit einhergehend die Voraussetzungen <strong>für</strong> einen Beitritt Bremens<br />

zum nationalen D115-Verbund schaffen. Hinter dem Projekt D115 steckt das Ziel,<br />

Bürgerinnen und Bürgern unter einer einheitlichen Servicebehördenrufnummer eine<br />

direkte Verbindung in die Verwaltung zu bieten. Es spielt dabei keine Rolle, welche<br />

Verwaltungsebene, konkrete Behörde o<strong>der</strong> Dienststelle <strong>für</strong> das jeweilige Anliegen<br />

zuständig ist.<br />

Im Rahmen des bundesweiten Pilotprojektes D115 haben sich bereits mehrere<br />

BürgerServiceCenter zusammengeschlossen, um festgelegte qualitative und quantitative<br />

Mindeststandards hinsichtlich <strong>der</strong> Servicezeit, Erreichbarkeit, Rückmeldefrist<br />

sowie Erledigung <strong>der</strong> Anliegen zu erbringen. Es wird erwartet, dass sich aus<br />

dem D115-Servicelevel ein einheitlicher Standard <strong>für</strong> den telefonischen Bürgerservice<br />

in Deutschland entwickeln wird.<br />

Die Zuständigkeit <strong>für</strong> die Umsetzung von Maßnahmen zur Erfüllung dieser Standards<br />

in Bremen liegt bei <strong>der</strong> Senatorin <strong>für</strong> Finanzen. Um Informationen beispielsweise<br />

über das Telefonvolumen und den Wirkungsgrad zu erhalten, wurde die<br />

Durchführung einer Telefonverkehrsmessung geplant. Es handelt sich dabei um<br />

eine Erreichbarkeitsmessung, die von einer externen Firma durchgeführt wird. Der<br />

Inhalt <strong>der</strong> Telefongespräche wird bei den Messungen nicht aufgezeichnet. Ein Speichern<br />

<strong>der</strong> Gesprächsinhalte wäre nach dem Telekommunikationsrecht unzulässig.<br />

Die datenschutzrechtlichen Belange <strong>der</strong> in <strong>der</strong> bremischen Verwaltung Beschäftigten<br />

werden dadurch sichergestellt, dass keine einzelfallbezogenen Auswertungen<br />

<strong>der</strong> Informationen erfolgen, son<strong>der</strong>n die Daten gruppenbezogen erfasst und aufbereitet<br />

werden. Je<strong>der</strong> Gruppe sind mindestens fünf Nebenstellenrufnummern zu-<br />

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