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32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz (pdf ...

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aus dem polizeilichen Informationssystem, um zu überprüfen, wer Zugriff auf die<br />

Daten hatte. Die Auswertung <strong>der</strong> Protokolldaten ergab, dass mehrere Polizistinnen<br />

und Polizisten während des in Betracht kommenden Zeitraums auf die Daten zugegriffen<br />

hatten.<br />

Wir baten daraufhin den behördlichen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten <strong>der</strong> Polizei Bremen,<br />

sich an die infrage kommenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu wenden,<br />

um herauszufinden, wer die Mobilfunknummer an die geschädigte Person herausgegeben<br />

hatte und diesen auf die datenschutzrechtlichen Vorschriften aufmerksam<br />

zu machen. Zudem haben wir darauf hingewiesen, dass zum Zwecke <strong>der</strong> Sensibilisierung<br />

<strong>für</strong> diese Problematik eine Information <strong>der</strong> Polizei Bremen insgesamt<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist. Mobil- und Festnetznummern von Personen dürfen grundsätzlich<br />

nicht an Dritte weitergegeben werden. Insbeson<strong>der</strong>e kann keine konkludente Einwilligung<br />

in die Weitergabe unterstellt werden.<br />

5.6 Vermeintliche Halterabfrage eines Pkw-Kennzeichens<br />

Im Sommer des Berichtsjahres wandten sich zwei Angehörige des öffentlichen<br />

Dienstes an uns und äußerten den Verdacht, dass ihr Privatleben seitens ihrer Vorgesetzten<br />

ausspioniert würde und dass diese unbefugte Halterabfragen anhand <strong>der</strong><br />

Kennzeichen ihrer privaten Pkw vorgenommen hätten. Die betroffenen Personen<br />

leben in Bremen zusammen in einer Wohngemeinschaft. Einer <strong>der</strong> Petenten ist beruflich<br />

in Nie<strong>der</strong>sachsen tätig. Der Landesbeauftragte <strong>für</strong> den <strong>Datenschutz</strong> Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

hat uns gegenüber bestätigt, dass in Nie<strong>der</strong>sachsen entsprechende Halterabfragen<br />

durchgeführt wurden. Wir ließen uns daraufhin die Daten <strong>der</strong> Protokollierung<br />

über ZEVIS-Abfragen (Zentrales Verkehrsinformationssystem beim Kraftfahrtbundesamt<br />

Flensburg) und eKOL-Abfragen (komfortable Lösung zur Abfrage und<br />

Recherche von ZEVIS-Daten) mitteilen. Daraus ergab sich jedoch, dass hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> betreffenden Kennzeichen we<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Polizei noch vom Stadtamt Bremen Abfragen<br />

durchgeführt worden waren. Das Ergebnis teilten wir den Petenten mit.<br />

5.7 <strong>Datenschutz</strong>konzepte bei <strong>der</strong> Polizei Bremen<br />

In diesem Berichtsjahr hat die Polizei Bremen uns ihren Entwurf des Rahmendatenschutzkonzeptes<br />

übersandt, das sich <strong>der</strong>zeit in unserer Prüfung befindet. Weiterhin<br />

wurden wir bei <strong>der</strong> Bewertung verschiedener Fachverfahren beteiligt. Derzeit gibt<br />

es noch Klärungsbedarf zu den Speicherfristen beim Verfahren des Einsatzleitsystem<br />

FELIS (Flexibles Einsatzleitsystem Innere Sicherheit) zur Datenübermittlung von<br />

Passagierlisten an die Wasserschutzpolizei sowie zum Einsatz des Verfahren PIER<br />

(Polizeiliche Information Ermittlung Recherche) <strong>für</strong> beson<strong>der</strong>s sensible Daten. Weiterhin<br />

teilte uns die Polizei Bremen mit, dass sie die Einführung eines Vorgangsbearbeitungssystems<br />

plant. Dazu haben wir im Vorfeld die datenschutzrechtlichen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

mitgeteilt. Wir gehen davon aus, dass wir bei dem Einführungsprozess<br />

beteiligt werden.<br />

5.8 <strong>Datenschutz</strong>konzepte beim Stadtamt Bremen<br />

Im 29. <strong>Jahresbericht</strong> hatten wir über das Fehlen eines allgemeinen Rahmendatenschutzkonzeptes<br />

beim Stadtamt Bremen berichtet. Das allgemeine Rahmendatenschutzkonzept<br />

sowie das IT-Betriebskonzept <strong>für</strong> das Stadtamt Bremen wurden uns<br />

Ende letzten Jahres zugestellt und im Frühjahr des Berichtszeitraums von uns bewertet.<br />

Wir haben zu den Dokumenten umfassend Stellung genommen. Derzeit werden<br />

unsere Hinweise zur <strong>Datenschutz</strong>dokumentation durch das Stadtamt Bremen<br />

aufgearbeitet. Allerdings beklagt das Stadtamt Bremen, dass aufgrund mangeln<strong>der</strong><br />

personeller Ressourcen fraglich sei, wann eine Umsetzung des Konzeptes erfolgen<br />

kann.<br />

Ebenso befindet sich jetzt unsere Stellungnahme zum Verfahren „Auslän<strong>der</strong>Daten<br />

Verwaltungs- und InformationsSystem“ – ADVIS – (vergleiche 30. <strong>Jahresbericht</strong>,<br />

Ziffer 9.16) in Bearbeitung, mit <strong>der</strong>en Abschluss das Stadtamt Bremen aufgrund<br />

seiner Arbeitssituation zum Ende des 1. Quartals 2010 rechnet. Termine <strong>für</strong> die abschließende<br />

Beantwortung unserer Fragen und Hinweise zu Verfahren wie dem<br />

Kassensystem und <strong>der</strong> Schlüsselverwaltung, wurden uns nicht genannt. Hier wird<br />

auf umfangreiche Verfahrensän<strong>der</strong>ungen verwiesen. Wir gehen davon aus, dass<br />

nach Abschluss <strong>der</strong> Arbeiten eine zeitnahe Anpassung <strong>der</strong> <strong>Datenschutz</strong>dokumente<br />

erfolgt und wir über den dann bestehenden Sachstand unterrichtet werden.<br />

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