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32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz (pdf ...

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19. Anhang<br />

19.1 Automatisiertes Auskunftsverfahren gemäß § 112 Telekommunikationsgesetz<br />

Sicherheitsbehörden erhalten gemäß § 112 Telekommunikationsgesetz (TKG) über<br />

die Bundesnetzagentur von Telekommunikationsdienstanbietern Auskünfte aus <strong>der</strong>en<br />

Kundendateien (Namen und Anschrift <strong>der</strong> Inhaber von Rufnummern). Der Kreis<br />

<strong>der</strong> ins automatisierte Verfahren eingebundenen Behörden und verpflichteten Unternehmen<br />

wurde im Laufe <strong>der</strong> Jahre stetig vergrößert. Im abgebildeten Diagramm<br />

ist die Entwicklung beim automatisierten Auskunftsverfahren gemäß § 112 TKG<br />

im Zeitraum 2001 bis 2008 dargestellt.<br />

19.2 Liste des verfügbaren Informationsmaterials<br />

Informationen zu verschiedenen Bereichen können im Internet unter www.datenschutz.bremen.de<br />

abgerufen werden; hier gibt es auch Downloads <strong>für</strong> Formulare.<br />

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