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32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz (pdf ...

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300.000 Euro geahndet werden kann. Nachdem keinerlei Reaktion <strong>der</strong> Unternehmen<br />

erfolgte, wandten sich die Betroffenen an uns. Bei <strong>der</strong> Durchsetzung <strong>der</strong> Rechte<br />

<strong>der</strong> Betroffenen gegenüber diesen Unternehmen sind wir jedoch regelmäßig mit<br />

dem Problem konfrontiert, dass es sich bei den fraglichen Unternehmen zumeist<br />

um reine Postfachfirmen handelt und daher verantwortliche Personen mit den uns<br />

zur Verfügung stehenden Mitteln und Ressourcen nicht zu ermitteln sind. Die Möglichkeit<br />

<strong>der</strong> rechtlichen Durchsetzung <strong>der</strong> datenschutzrechtlichen Ansprüche Betroffener<br />

stößt in diesen Fällen an tatsächliche Grenzen. Uns bleibt oftmals nur die<br />

Möglichkeit, auf eine Stilllegung des Postfachs des jeweiligen Unternehmens hinzuwirken.<br />

Es muss damit weiterhin bei <strong>der</strong> generellen Empfehlung bleiben, sich<br />

auf diese Kaffeefahrt-Unternehmen beziehungsweise ihre Werbepost nicht einzulassen.<br />

13.8.4 Prüfung von Onlineshops<br />

Im Jahr 2008 haben wir die Verarbeitung von Nutzerdaten in Onlineshops geprüft.<br />

Der Vorgang konnte allerdings erst in diesem Jahr abgeschlossen werden, da bei<br />

einigen Shops die Umsetzung unserer datenschutzrechtlichen Vorgaben sehr<br />

schleppend verlief. In zwei Fällen mussten wir die Verhängung von Zwangsgel<strong>der</strong>n<br />

androhen. Da wir nur stichprobenartig prüfen konnten, möchten wir die Bürgerinnen<br />

und Bürger im Hinblick auf die Übermittlung personenbezogener Daten in<br />

Onlineshops auf diesem Weg sensibilisieren.<br />

Blick ins Impressum<br />

Zunächst empfiehlt sich ein Blick in das Impressum. Das Impressum soll Verbraucherinnen<br />

und Verbraucher mit Hilfe <strong>der</strong> dort enthaltenen Angaben in die Lage<br />

versetzen, die Onlineanbieter auf ihre Seriosität zu überprüfen, zum Beispiel durch<br />

Anruf bei den zuständigen Aufsichtsstellen, bevor sie <strong>der</strong>en Dienste in Anspruch<br />

nehmen. Zudem haben die Nutzerinnen und Nutzer auf diese Weise Kontaktdaten<br />

<strong>für</strong> den Beschwerdefall und wissen, wo sich <strong>der</strong> Sitz des Unternehmens befindet.<br />

Das Impressum sollte auf jeden Fall Informationen wie den Namen, die Anschrift<br />

und die E-Mail-Adresse des Anbieters enthalten. Hat ein Onlineshop kein Impressum,<br />

ist Vorsicht geboten.<br />

Durchsicht <strong>der</strong> <strong>Datenschutz</strong>erklärung<br />

Weiterhin sollte die <strong>Datenschutz</strong>erklärung gelesen werden. Dieser kann entnommen<br />

werden, ob die Daten nur zur Vertragsabwicklung verarbeitet werden und im<br />

Unternehmen bleiben o<strong>der</strong> ob sie auch an Dritte weitergegeben werden. Es kann<br />

zum Beispiel sein, dass das Unternehmen eine Bonitätsanfrage bei einer Auskunftei<br />

stellt. Die Nutzerinnen und Nutzer sollten sich dann genau überlegen, ob sie<br />

mit <strong>der</strong> geplanten Verwendung <strong>der</strong> Daten auch wirklich einverstanden sind o<strong>der</strong><br />

doch lieber von dem Kauf Abstand nehmen.<br />

Eingabe personenbezogener Daten<br />

Ab dem Moment, wo die Nutzerinnen und Nutzer personenbezogene Daten preisgeben<br />

müssen, sollte eine gesicherte Verbindung, zum Beispiel SSL-Verschlüsselung,<br />

durch den Onlineshop angeboten werden. Ansonsten kann je<strong>der</strong>mann die<br />

Datenübermittlung mitlesen. Ob gesicherte Verbindungen verwendet werden, ist<br />

an dem angezeigten Protokoll „https://“ zu Beginn <strong>der</strong> Adresszeile im Browser o<strong>der</strong><br />

meistens an einem kleinen Vorhängeschloss mit geschlossenem Bügel zu erkennen.<br />

Zahlungsmodalitäten<br />

Es empfiehlt sich – wenn <strong>der</strong> Onlineshop dies anbietet – auf Rechnung zu bestellen.<br />

Dann müssen keine Bankverbindungsdaten übermittelt werden. Die Weitergabe<br />

von Kontodaten birgt stets Missbrauchsgefahren. Sollte die Eingabe von<br />

Bankverbindungsdaten unerlässlich sein, ist umso mehr auf eine gesicherte Verbindung<br />

zu achten.<br />

13.8.5 Aufzeichnung von Telefongesprächen zur Störungsbeseitigung durch<br />

einen Energieversorger<br />

Auf <strong>der</strong> Homepage eines Energieversorgers fanden wir Hinweise über die Aufzeichnung<br />

von Telefongesprächen. Wir fragten dort an, zu welchen Zwecken diese Gesprächsaufzeichnungen<br />

erfor<strong>der</strong>lich seien, wie lange die Aufzeichnungen gespeichert<br />

würden und welche Rechtsvorschrift dies erlaube. Der Energieversorger erklärte,<br />

es würden alle Telefongespräche aufgezeichnet, um in Gefahrenfällen, zum<br />

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