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32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz (pdf ...

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Gruppe, wie zum Beispiel Beschäftigung in einer Gesundheits- o<strong>der</strong> Pflegeeinrichtung,<br />

<strong>der</strong> Berufsfeuerwehr o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Polizei, o<strong>der</strong> Vorliegen einer schweren Krankheit<br />

abgefragt werden. Auch <strong>für</strong> die Impfung relevante Gesundheitsinformationen,<br />

wie zum Beispiel zu Allergien, Schwangerschaft, Medikamenteneinnahme, gehörten<br />

dazu. Auf diesem Dokumentationsbogen sollte zudem zum Zweck <strong>der</strong> Abrechnung<br />

vom impfenden Arzt o<strong>der</strong> von <strong>der</strong> impfenden Ärztin Name und Praxisstempel,<br />

das Impfdatum und die Chargen-Nummer vermerkt werden. Weiter enthielt <strong>der</strong><br />

Bogen die Erläuterung, dass die persönlichen Daten ausschließlich zur Durchführung,<br />

Dokumentation und Abrechnung <strong>der</strong> Impfung verwendet würden. Diese Dokumentationsbögen<br />

sollten nach <strong>der</strong> Impfung im Gesundheitsamt direkt an die Geschäftsstelle<br />

Impfung bei <strong>der</strong> Senatorin <strong>für</strong> Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und<br />

Soziales, Abteilung Gesundheitswesen, weitergeleitet werden. Dort sollte die Zahl<br />

<strong>der</strong> Impfungen zu Abrechnungszwecken ermittelt und die Bögen anschließend <strong>für</strong><br />

zehn Jahre aufbewahrt werden. Bei Impfungen durch nie<strong>der</strong>gelassene Ärztinnen<br />

und Ärzte sollten die Bögen zuerst an die Kassenärztliche Vereinigung weitergegeben<br />

werden, damit diese die Impfungen anonym mit dem Fonds <strong>der</strong> Krankenkassen<br />

abrechnen könne und anschließend zur senatorischen Dienststelle weitergeleitet<br />

werden. Wir erhoben gegen die zehnjährige Aufbewahrung <strong>der</strong> Dokumentationsbögen<br />

bei <strong>der</strong> senatorischen Dienststelle zum Zweck <strong>der</strong> ärztlichen Dokumentation<br />

letztendlich keine Bedenken, da eine entsprechend lange Dokumentation<br />

ärztlicher Unterlagen nach <strong>der</strong> Berufsordnung <strong>für</strong> Ärzte vorgesehen ist und<br />

diese nicht bei den impfenden Ärztinnen und Ärzte geführt werden sollte, da diese<br />

lediglich als Verwaltungshelfer des öffentlichen Gesundheitsdienstes tätig werden.<br />

Da<strong>für</strong> wurde die <strong>Datenschutz</strong>erklärung auf dem Dokumentationsbogen insoweit<br />

geän<strong>der</strong>t, dass erläutert wird, dass die Daten bei <strong>der</strong> Senatorin <strong>für</strong> Arbeit, Frauen,<br />

Gesundheit, Jugend und Soziales, Abteilung Gesundheit, <strong>für</strong> zehn Jahre aufbewahrt<br />

werden. Da jedoch die Abrechnung mit dem Fonds <strong>der</strong> Krankenkassen anonym<br />

erfolgen sollte, da<strong>für</strong> von <strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung also keine personenbezogenen<br />

Daten <strong>der</strong> Patienten benötigt wurden, wirkten wir darauf hin, dass auf<br />

eine Übersendung <strong>der</strong> Dokumentationsbögen an die Kassenärztliche Vereinigung<br />

verzichtet wird. Stattdessen wird <strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung von <strong>der</strong> senatorischen<br />

Behörde nur noch die Anzahl <strong>der</strong> erfolgten Impfungen pro Ärztin beziehungsweise<br />

Arzt mitgeteilt.<br />

7.13 Bevölkerungsumfrage Gesundheit<br />

Im April des Berichtsjahres informierte uns die Senatorin <strong>für</strong> Arbeit, Frauen, Gesundheit,<br />

Jugend und Soziales über Planungen zur Durchführung <strong>der</strong> zweiten<br />

Bevölkerungsumfrage Gesundheit im Rahmen <strong>der</strong> Gesundheitsberichterstattung.<br />

Da<strong>für</strong> wurde im Mai ein Fragebogen mit ungefähr 30 Fragen zur gesundheitlichen<br />

und sozialen Situation an 5.000 repräsentativ ausgewählte Bürgerinnen und Bürger<br />

in Bremen und Bremerhaven versandt. Die Teilnahme war freiwillig, die Befragung<br />

war im Anschreiben als anonym angekündigt. Für den Versand <strong>der</strong> Fragebögen<br />

und <strong>der</strong> Erinnerungsschreiben wurden bei den Meldeämtern Vor- und<br />

Familiennamen, akademischer Grad, Geschlecht, Adresse, Geburtsjahr und Staatsangehörigkeit<br />

erhoben. Diese Daten wurden <strong>für</strong> den Druck <strong>der</strong> Fragebögen an die<br />

Hausdruckerei <strong>der</strong> Senatorin <strong>für</strong> Finanzen übermittelt. Wir rügten, dass die Versendung<br />

in elektronischer Form unverschlüsselt erfolgte und wiesen darauf hin, dass<br />

die Weitergabe <strong>der</strong> Adressdaten an die Hausdruckerei <strong>der</strong> Senatorin <strong>für</strong> Finanzen<br />

unzulässig war, da es keine Rechtsgrundlage gibt, die diese Datenübermittlung<br />

erlaubt und auch keine Auftragsdatenverarbeitung vereinbart worden war. Bei <strong>der</strong><br />

Durchsicht <strong>der</strong> Unterlagen stellten wir fest, dass auf den Fragebögen eine Identifikationsnummer<br />

aufgedruckt war, die bei <strong>der</strong> senatorischen Behörde zusammen<br />

mit den personenbezogenen Daten gespeichert wurde. Dadurch wäre leicht eine<br />

Zusammenführung <strong>der</strong> Fragebögen mit den Identitätsdaten <strong>der</strong> Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmer möglich, sodass die Befragung entgegen <strong>der</strong> Darstellung im Anschreiben<br />

an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht anonym war. Später erreichten<br />

uns diesbezüglich auch mehrere Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern,<br />

die sich getäuscht fühlten und wegen <strong>der</strong> hoch sensiblen Fragen sehr aufgebracht<br />

waren. Die senatorische Behörde teilte mit, dass die auf den Fragebögen<br />

aufgedruckten Identifikationsnummern lediglich verwendet würden, um festzustellen,<br />

welche Teilnehmerin und welcher Teilnehmer geantwortet hätten, um den Versand<br />

<strong>der</strong> Erinnerungsschreiben zu steuern. Wir regten an, wenn auf die Identifikationsnummer<br />

nicht verzichtet werden solle, diese wenigstens zukünftig nicht mehr<br />

auf den Fragebogen, son<strong>der</strong>n auf den Rückumschlag aufzudrucken, um eine sofortige<br />

Trennung von Identifikationsnummer und Inhaltsdaten zu ermöglichen und<br />

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