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32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz (pdf ...

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Als Dokumentation wurde uns eine Leistungsbeschreibung übersandt, die die Leistungsbeziehung<br />

zwischen <strong>der</strong> Senatorin <strong>für</strong> Finanzen und Dataport beschreibt.<br />

Dieses Dokument war nicht auf einem aktuellen Stand und ersetzte zudem nicht<br />

die notwendige <strong>Datenschutz</strong>dokumentation nach dem Bremischen <strong>Datenschutz</strong>gesetz<br />

(BremDSG).<br />

Festzulegen ist, <strong>für</strong> welche Bereiche die Senatorin <strong>für</strong> Finanzen als Auftraggeberin<br />

<strong>der</strong> Basiskomponente verantwortlich ist und welche Verantwortung die einzelnen<br />

Dienststellen als Eigentümerinnen <strong>der</strong> Daten übernehmen. Dies betrifft unter an<strong>der</strong>em<br />

die Infrastruktur, das Administrationskonzept, Berechtigungskonzepte und<br />

die VIS-Geschäftsprozesse.<br />

Im Frühjahr des Berichtsjahres hatten wir daher um die Übersendung des Rahmendatenschutzkonzeptes,<br />

<strong>der</strong> Berechtigungskonzepte sowie ergänzen<strong>der</strong> Dokumentationen<br />

gebeten. Da auch sehr sensible personenbezogene Daten verarbeitet werden,<br />

haben wir sowohl eine Verschlüsselung auf dem Übertragungsweg wie auch<br />

bei <strong>der</strong> Datenspeicherung gefor<strong>der</strong>t. Weitere Fragestellungen und Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

ergaben sich zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis, zur Auftragsdatenverarbeitung<br />

sowie zur Bearbeitung von Verschlusssachen.<br />

Ende des Jahres haben wir die Leistungsbeschreibung „Zentrale Infrastruktur <strong>für</strong><br />

VISkompakt Bremen“ nebst weiteren Anlagen erhalten. Das noch ausstehende <strong>Datenschutz</strong>-<br />

und Sicherheitskonzept wurde uns <strong>für</strong> Februar 2010 angekündigt. Dazu<br />

werden wir im kommenden Berichtsjahr Stellung nehmen.<br />

5. Inneres<br />

5.1 „Künstliche DNA“<br />

Die Polizei Bremen startete im Berichtsjahr ein Projekt mit dem Namen „Eigentumsschutz<br />

durch künstliche DNA“. Sie kooperiert dazu mit einer privaten Firma, die<br />

entsprechende Produkte vertreibt. Die „künstliche DNA“ ist eine fluoreszierende<br />

Flüssigkeit, die ähnlich einem Lack auf Gegenstände aufgebracht wird und dem<br />

Diebstahlschutz dienen soll. Die Substanz färbt nach dem Trocknen nicht mehr ab<br />

und kann mit Hilfe einer UV-Lampe sichtbar gemacht werden. Das Produkt ist in<br />

einem Fläschchen erhältlich, das zum Markieren von ungefähr 70 Gegenständen<br />

ausreicht. Jedes Fläschchen ist mit einem eigenen DNA-Code sowie mit mikroskopisch<br />

kleinen Kunststoffplättchen, den sogenannten Microdots, versehen, um<br />

die Zuordnung des markierten Gegenstands zur Eigentümerin o<strong>der</strong> zum Eigentümer<br />

zu ermöglichen. In die Microdots sind einmalige Zifferncodes eingraviert, die<br />

mit Hilfe eines Mikroskops sichtbar werden. Haben sich die Eigentümerin o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Eigentümer des Gegenstandes in <strong>der</strong> Kundendatenbank <strong>der</strong> Herstellerfirma registrieren<br />

lassen, kann die Polizei diese im Fall eines Diebstahls über die Datenbank<br />

ermitteln und den gestohlenen Gegenstand zurückgeben.<br />

In <strong>der</strong> ersten Phase des Projektes <strong>der</strong> Polizei Bremen, die im Oktober des Berichtjahres<br />

begann, wurden Fläschchen mit <strong>der</strong> „künstlichen DNA“ an Schulen verteilt,<br />

um dort Wertgegenstände zu kennzeichnen. Die zweite Phase startete im November.<br />

In dieser Phase wurden die Bewohnerinnen und Bewohner zweier Stadtteile<br />

in Bremen und Bremerhaven von <strong>der</strong> Polizei mit kostenlosen Fläschchen mit <strong>der</strong><br />

Flüssigkeit, inklusive einer UV-Taschenlampe in Form eines Schlüsselanhängers,<br />

ausgestattet. Zugleich wurden Schil<strong>der</strong> in den betreffenden Gebieten angebracht,<br />

die darauf hinweisen, dass die Häuser und Wohnanlagen „DNA-gesichert“ seien.<br />

Vom rechtlichen Aspekt her haben wir gegen den beschriebenen Einsatz <strong>der</strong> Flüssigkeit<br />

zum Diebstahlsschutz keine Bedenken. Bezüglich <strong>der</strong> Herstellerdatenbank<br />

zur Registrierung von Verwen<strong>der</strong>n <strong>der</strong> „künstlichen DNA“ haben wir dagegen datenschutzrechtliche<br />

Probleme festgestellt. Der Zugriff auf die Datenbank durch die<br />

Polizei Bremen erfolgt über das Internet. Nachdem zunächst unklar war, ob die<br />

Daten verschlüsselt übertragen werden, teilte die Polizei Bremen uns zwischenzeitlich<br />

mit, dass die Internetseite zur Eingabe <strong>der</strong> Kundendaten eine verschlüsselte<br />

Übertragung <strong>der</strong> Daten ermöglicht. Die Zuständigkeit zur Prüfung dieser Internetanwendung,<br />

beispielweise bezüglich <strong>der</strong> Maßnahmen zur Absicherung gegenüber<br />

Angriffen aus dem Internet, liegt bei <strong>der</strong> datenschutzrechtlichen Kontrollbehörde<br />

des Bundeslandes Baden-Württemberg. Wir haben dorthin entsprechende<br />

Informationen weitergegeben. Über diese Bedenken hinaus besteht ein Missbrauchspotenzial<br />

mit <strong>der</strong> DNA-Flüssigkeit. Fremde Gegenstände könnten als ei-<br />

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