23.07.2014 Aufrufe

Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) 2006 - SRG SSR

Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) 2006 - SRG SSR

Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) 2006 - SRG SSR

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>EFK</strong>-<strong>Bericht</strong> über Prüfung <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong><br />

5 Akteure, Instrumente und Prozesse <strong>der</strong> Unternehmensführung<br />

In diesem Kapitel werden die Verfahren <strong>der</strong> <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> zur wirtschaftlichen und ordnungsgemässen<br />

Unternehmensführung analysiert. Dabei werden Akteure, Instrumente und Prozesse beschrieben<br />

und beurteilt, die bei den Vertiefungsfragen <strong>der</strong> nachfolgenden Kapitel eine wesentliche Rolle<br />

spielen. In Abschnitt 5.1 werden die in diesem Zusammenhang massgeblichen Grundsätze von<br />

Corporate Governance skizziert. Abschnitt 5.2 behandelt die einzelnen Akteure, Abschnitt 5.3<br />

einige mit einzelnen Akteuren zusammenhängende beson<strong>der</strong>e Probleme, Abschnitt 5.4 Abweichungen<br />

von vorgesehenen Prozessen. Die Führungsinstrumente und Führungsprozesse werden<br />

in Abschnitt 5.4 untersucht. Der abschliessende Abschnitt 5.5 dient <strong>der</strong> Synthese.<br />

5.1 Grundsätze von Corporate Governance<br />

Die Definitionen von Corporate Governance sind relativ unscharf und weichen voneinan<strong>der</strong> ab.<br />

Vereinfacht gesagt, stellt Corporate Governance Verhaltensregeln dar, nach denen ein Unternehmen<br />

geführt werden soll. Dabei können diese Regeln auf die Optimierung <strong>der</strong> Aktionärsinteressen<br />

ausgerichtet sein. Sie können aber auch die weiteren Interessen aller Stakehol<strong>der</strong> (Arbeitnehmende,<br />

Kapitalmarktteilnehmende, Gläubiger, Kunden, Behörden, Öffentlichkeit etc.) einbeziehen. Im<br />

Fall <strong>der</strong> <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> tritt anstelle <strong>der</strong> Aktionärsinteressen die Ausrichtung auf die Interessen <strong>der</strong><br />

Bürgerinnen und Bürger (die die <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> über die Politik mit dem Auftrag des Service public<br />

betraut haben).<br />

Im Zentrum <strong>der</strong> Beurteilung stehen dabei, unabhängig von <strong>der</strong> genauen Auffassung von Corporate<br />

Governance, Fragen <strong>der</strong> Organisation <strong>der</strong> obersten Führungsorgane und <strong>der</strong> Kontrolle, d.h. in<br />

erster Linie Fragen zweckmässiger „checks and balances“ und angemessener Transparenz. Der<br />

Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance (SCBP) versteht unter Corporate Governance<br />

„die Gesamtheit <strong>der</strong> auf das Aktionärsinteresse ausgerichteten Grundsätze, die unter Wahrung<br />

von Entscheidungsfähigkeit und Effizienz auf <strong>der</strong> obersten Unternehmensebene Transparenz<br />

und ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle anstreben“ (Economiesuisse 2002,<br />

S. 6). Dieser Code wurde vom Arbeitgeberverband Economiesuisse 2002 herausgegeben und<br />

wendet sich an schweizerische Publikumsgesellschaften, also an privatwirtschaftliche Unternehmen.<br />

In wesentlichen Bereichen können die Grundsätze auch auf die <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> angewendet<br />

werden. Eine internationale Richtschnur zum Thema bieten die OECD-Grundsätze <strong>der</strong> Corporate<br />

Governance in <strong>der</strong> überarbeiteten Version von 2004 sowie die OECD-Grundsätze zur Corporate<br />

Governance von Unternehmen im Staatsbesitz aus dem Jahre 2005. Im Folgenden wird vor allem<br />

auf die Grundsätze des SCBP abgestellt.<br />

Eine wichtige Grundlage von Corporate Governance ist die klare Trennung <strong>der</strong> Verantwortlichkeiten<br />

<strong>der</strong> verschiedenen Aufsichts-, Regulierungs- und Vollzugsinstanzen. Im SCBP werden insbeson<strong>der</strong>e<br />

Grundsätze für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung formuliert:<br />

Der Verwaltungsrat nimmt die Oberleitung <strong>der</strong> Gesellschaft wahr.<br />

Der Verwaltungsrat ordnet die Kompetenzen <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Geschäftsführung betrauten Personen.<br />

Anzustreben ist eine ausgewogene Zusammensetzung des Verwaltungsrats. Dem Verwaltungsrat<br />

sollen Personen mit den erfor<strong>der</strong>lichen Fähigkeiten angehören, damit eine eigenständige<br />

Willensbildung im kritischen Gedankenaustausch mit <strong>der</strong> Geschäftsleitung gewährleistet ist.<br />

Der Verwaltungsrat legt für seine Tätigkeit zweckmässige Verfahren fest.<br />

104

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!