Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) 2006 - SRG SSR
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<strong>EFK</strong>-<strong>Bericht</strong> über Prüfung <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong><br />
5 Akteure, Instrumente und Prozesse <strong>der</strong> Unternehmensführung<br />
In diesem Kapitel werden die Verfahren <strong>der</strong> <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> zur wirtschaftlichen und ordnungsgemässen<br />
Unternehmensführung analysiert. Dabei werden Akteure, Instrumente und Prozesse beschrieben<br />
und beurteilt, die bei den Vertiefungsfragen <strong>der</strong> nachfolgenden Kapitel eine wesentliche Rolle<br />
spielen. In Abschnitt 5.1 werden die in diesem Zusammenhang massgeblichen Grundsätze von<br />
Corporate Governance skizziert. Abschnitt 5.2 behandelt die einzelnen Akteure, Abschnitt 5.3<br />
einige mit einzelnen Akteuren zusammenhängende beson<strong>der</strong>e Probleme, Abschnitt 5.4 Abweichungen<br />
von vorgesehenen Prozessen. Die Führungsinstrumente und Führungsprozesse werden<br />
in Abschnitt 5.4 untersucht. Der abschliessende Abschnitt 5.5 dient <strong>der</strong> Synthese.<br />
5.1 Grundsätze von Corporate Governance<br />
Die Definitionen von Corporate Governance sind relativ unscharf und weichen voneinan<strong>der</strong> ab.<br />
Vereinfacht gesagt, stellt Corporate Governance Verhaltensregeln dar, nach denen ein Unternehmen<br />
geführt werden soll. Dabei können diese Regeln auf die Optimierung <strong>der</strong> Aktionärsinteressen<br />
ausgerichtet sein. Sie können aber auch die weiteren Interessen aller Stakehol<strong>der</strong> (Arbeitnehmende,<br />
Kapitalmarktteilnehmende, Gläubiger, Kunden, Behörden, Öffentlichkeit etc.) einbeziehen. Im<br />
Fall <strong>der</strong> <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> tritt anstelle <strong>der</strong> Aktionärsinteressen die Ausrichtung auf die Interessen <strong>der</strong><br />
Bürgerinnen und Bürger (die die <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> über die Politik mit dem Auftrag des Service public<br />
betraut haben).<br />
Im Zentrum <strong>der</strong> Beurteilung stehen dabei, unabhängig von <strong>der</strong> genauen Auffassung von Corporate<br />
Governance, Fragen <strong>der</strong> Organisation <strong>der</strong> obersten Führungsorgane und <strong>der</strong> Kontrolle, d.h. in<br />
erster Linie Fragen zweckmässiger „checks and balances“ und angemessener Transparenz. Der<br />
Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance (SCBP) versteht unter Corporate Governance<br />
„die Gesamtheit <strong>der</strong> auf das Aktionärsinteresse ausgerichteten Grundsätze, die unter Wahrung<br />
von Entscheidungsfähigkeit und Effizienz auf <strong>der</strong> obersten Unternehmensebene Transparenz<br />
und ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle anstreben“ (Economiesuisse 2002,<br />
S. 6). Dieser Code wurde vom Arbeitgeberverband Economiesuisse 2002 herausgegeben und<br />
wendet sich an schweizerische Publikumsgesellschaften, also an privatwirtschaftliche Unternehmen.<br />
In wesentlichen Bereichen können die Grundsätze auch auf die <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> angewendet<br />
werden. Eine internationale Richtschnur zum Thema bieten die OECD-Grundsätze <strong>der</strong> Corporate<br />
Governance in <strong>der</strong> überarbeiteten Version von 2004 sowie die OECD-Grundsätze zur Corporate<br />
Governance von Unternehmen im Staatsbesitz aus dem Jahre 2005. Im Folgenden wird vor allem<br />
auf die Grundsätze des SCBP abgestellt.<br />
Eine wichtige Grundlage von Corporate Governance ist die klare Trennung <strong>der</strong> Verantwortlichkeiten<br />
<strong>der</strong> verschiedenen Aufsichts-, Regulierungs- und Vollzugsinstanzen. Im SCBP werden insbeson<strong>der</strong>e<br />
Grundsätze für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung formuliert:<br />
Der Verwaltungsrat nimmt die Oberleitung <strong>der</strong> Gesellschaft wahr.<br />
Der Verwaltungsrat ordnet die Kompetenzen <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Geschäftsführung betrauten Personen.<br />
Anzustreben ist eine ausgewogene Zusammensetzung des Verwaltungsrats. Dem Verwaltungsrat<br />
sollen Personen mit den erfor<strong>der</strong>lichen Fähigkeiten angehören, damit eine eigenständige<br />
Willensbildung im kritischen Gedankenaustausch mit <strong>der</strong> Geschäftsleitung gewährleistet ist.<br />
Der Verwaltungsrat legt für seine Tätigkeit zweckmässige Verfahren fest.<br />
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