Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) 2006 - SRG SSR
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<strong>EFK</strong>-<strong>Bericht</strong> über Prüfung <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong><br />
Vier bis sechs Mitglie<strong>der</strong> des Zentralrats haben Einsitz im (zentralen) Verwaltungsrat (früher Zentralratsausschuss<br />
ZRA). Dieser umfasst sieben bis neun Mitglie<strong>der</strong>. Der Verwaltungsrat hat die<br />
Oberleitung über das Gesamtunternehmen und ist für alle Belange zuständig, die nicht ausdrücklich<br />
durch Gesetz, Statuten o<strong>der</strong> das Geschäftsreglement einem an<strong>der</strong>en Organ vorbehalten sind.<br />
Die Trägerschaft <strong>der</strong> <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> hat die Funktion einer Brücke zwischen <strong>der</strong> Öffentlichkeit und <strong>der</strong><br />
<strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> und besteht aus den vier Regionalgesellschaften <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> idée suisse Deutschschweiz<br />
(<strong>SRG</strong>.D), <strong>SSR</strong> idée suisse Romande (RTSR), Società cooperativa per la radiotelevisione della<br />
Svizzera italiana (CORSI) und cuminanza rumantscha radio e televisiun (CRR). Diese haben den<br />
Auftrag, auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Konzession des Bundesrates und im Rahmen <strong>der</strong> Unternehmenspolitik<br />
<strong>der</strong> <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> Radio- und Fernsehprogramme zu schaffen und zu verbreiten. Die Regionalgesellschaften<br />
<strong>SRG</strong>.D und RTSR setzen sich ihrerseits aus je 7 Mitgliedsgesellschaften 5 zusammen,<br />
die in <strong>der</strong> Form von Genossenschaften (und vereinzelt von Vereinen) konstituiert sind. Diese<br />
Mitgliedgesellschaften wie auch die CORSI und die CRR stehen <strong>der</strong> ganzen Bevölkerung zur<br />
Mitgliedschaft offen und verstehen sich als Vertretung <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> verschiedenen Bevölkerungsgruppen<br />
in ihrem Tätigkeitsgebiet gegenüber dem Unternehmen <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong>.<br />
Das oberste Organ <strong>der</strong> Regionalgesellschaft ist <strong>der</strong> Regionalrat, <strong>der</strong> in erster Linie Kontroll- und<br />
Wahlfunktion hat. 6 Der vom Regionalrat gewählte (regionale) Verwaltungsrat hat gegenüber den<br />
Unternehmenseinheiten <strong>der</strong> jeweiligen Sprachregion im Rahmen <strong>der</strong> nationalen Vorgaben Führungs-<br />
und Kontrollkompetenzen. Im Verwaltungsrat <strong>der</strong> jeweiligen Regionalgesellschaften hat <strong>der</strong><br />
Generaldirektor <strong>der</strong> <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> ex officio Einsitz. Dabei verfügt er über ein Weiterzugsrecht: Erhebt<br />
er gegen einen Beschluss des Verwaltungsrats Einsprache, ist das Geschäft dem <strong>SRG</strong>-<br />
Verwaltungsrat zum Entscheid vorzulegen.<br />
Jede Regionalgesellschaft verfügt über einen Publikumsrat, <strong>der</strong> den Kontakt zwischen den Programmverantwortlichen<br />
einerseits und den Zuhörerinnen und Zuhörern, Zuschauerinnen und<br />
Zuschauern an<strong>der</strong>erseits sicherstellt und die Programmarbeiten <strong>der</strong> Regionalgesellschaften durch<br />
Feststellungen und Vorschläge unterstützt. Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Regionalgesellschaften können in die<br />
Publikumsvertretung gewählt werden. Schliesslich besteht in je<strong>der</strong> Sprachregion eine vom Publikumsrat<br />
eingerichtete Ombudsstelle für die Behandlung von Beanstandungen des Programms.<br />
Die personelle Zusammensetzung <strong>der</strong> einzelnen Gremien ist in Abschnitt 14.1.1 im Anhang ersichtlich.<br />
2.3 Leistungen <strong>der</strong> <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> im Überblick<br />
2.3.1 Der Service-public-Auftrag als Hintergrund<br />
„Service public umfasst eine politisch definierte Grundversorgung mit Infrastrukturgütern und<br />
Infrastrukturdienstleistungen, welche für alle Bevölkerungsschichten und Regionen des Landes<br />
nach gleichen Grundsätzen in guter Qualität und zu angemessenen Preisen zur Verfügung stehen<br />
sollen“ (Bundesrat 2004, 5470). Diese bundesrätliche Definition konzentriert den Service public auf<br />
5 Deutschschweiz: Zürich-Schaffhausen, Bern-Freiburg-Wallis, Region Basel, Ostschweiz, Zentralschweiz, Aargau-<br />
Solothurn, Cuminanza rumantscha radio e televisiun, Suisse romande: Berne, Fribourg, Genève, Jura, Neuchâtel,<br />
Valais, Vaud.<br />
6 Bei Swissinfo/SRI heisst <strong>der</strong> Regionalrat «Rat Swissinfo/SRI» und ist mit dem Verwaltungsrat <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> identisch.<br />
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