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Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) 2006 - SRG SSR

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<strong>EFK</strong>-<strong>Bericht</strong> über Prüfung <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong><br />

Die <strong>EFK</strong> erachtet diese Grundsätze in <strong>der</strong> Stossrichtung als sinnvoll. Von beson<strong>der</strong>er Bedeutung<br />

sind dabei die Grundsätze G2 (Eigenfinanzierung) und G3 (Rentabilität).<br />

3.2.2 Rahmenbedingungen<br />

Die Rahmenbedingungen legen die Verantwortlichkeiten, die Annahmen zur Ertragsentwicklung<br />

sowie die Finanzierung <strong>der</strong> Unternehmenseinheiten fest:<br />

R1: Die finanzielle Führung obliegt dem ZRA (heute Verwaltungsrat) und dem Generaldirektor<br />

sowie <strong>der</strong> Geschäftsleitung <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> idée suisse;<br />

R2: Das Stammhaus ist wie eine Holding organisiert, die UE haben Markt- und Erfolgsverantwortung<br />

und führen dazu eigene Bilanzen und Erfolgsrechnungen sowie Kostenrechnungen<br />

gemäss den Vorgaben <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Führung betrauten Organe;<br />

R3: Die Gebühren sollen durchschnittlich 75 % zur Finanzierung beitragen und bleiben teuerungsbereinigt<br />

stabil. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit alle 2 Jahre einen Antrag auf Gebührenerhöhung<br />

zu stellen;<br />

R4: Die kommerziellen Erträge machen durchschnittlich 25% aus, sollen optimiert werden und<br />

weiter wachsen;<br />

R5: Neue Aktivitäten ausserhalb des Kerngeschäftes werden erschlossen und bestehende<br />

gewinnbringende Aktivitäten ausgeweitet;<br />

R6: Die Unternehmenseinheiten werden durch eine vom ZRA (heute VR) auf Antrag des Generaldirektors<br />

festgelegte Mittelzuweisung über die FE finanziert. Diese erfolgt nach einem<br />

Schlüssel, <strong>der</strong> die Min<strong>der</strong>heiten respektiert. 16 Die UE können über ihre Gewinnreserven frei verfügen,<br />

dies bis zu 5% des Umsatzes.<br />

Die Rahmenbedingungen enthalten wesentliche grundsätzliche Ausrichtungen des <strong>SRG</strong>-Konzerns.<br />

Die Zuweisung <strong>der</strong> finanziellen Führung an die zentralen Gremien VR, GD und GL (R1) ist richtig.<br />

Rahmenbedingung R2, wonach die Unternehmenseinheiten „Markt- und Erfolgsverantwortung“<br />

haben, steht dazu in einem Spannungsverhältnis. Die weitgehende Bestimmung des konkreten<br />

Leistungsangebots auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> UE entspricht zwar <strong>der</strong> fö<strong>der</strong>alistischen Struktur <strong>der</strong> <strong>SRG</strong><br />

<strong>SSR</strong>, die primäre Zuständigkeit <strong>der</strong> UE darf aber nicht dazu führen, dass Sparpotentiale nicht<br />

ausgeschöpft werden. Die Fixierung <strong>der</strong> Gebühreneinnahmen auf einen festen Prozentsatz ist<br />

nicht sinnvoll. Vielmehr sollte <strong>der</strong> Spielraum zur Erhöhung <strong>der</strong> kommerziellen Erträge im Rahmen<br />

des gesetzlich Erlaubten und wirtschaftlich Möglichen ausgenützt werden. Die Gebühren sind in<br />

Abhängigkeit davon als nötige Grundfinanzierung zu definieren.<br />

3.2.3 Finanzziele<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> finanzpolitischen Grundsätze und <strong>der</strong> Rahmenbedingungen werden die<br />

folgenden konkreten Finanzziele abgeleitet:<br />

Z1: Das Umlaufvermögen soll mindestens dem kurz- und mittelfristigen Fremdkapital entsprechen.<br />

17<br />

16 Zu den einzelnen Modalitäten vgl. Abschnitt 3.1.2<br />

17 In <strong>der</strong> Finanzstrategie lautet die missverständliche wörtliche Formulierung: “Das Umlaufvermögen wird mit kurz-<br />

und mittelfristigem Fremdkapital finanziert”.<br />

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