Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) 2006 - SRG SSR
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<strong>EFK</strong>-<strong>Bericht</strong> über Prüfung <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong><br />
Der Verwaltungsrat setzt sich aus sieben bis neun Mitglie<strong>der</strong>n des Zentralrats zusammen. Der VR<br />
wird vom Präsidenten des Zentralrates <strong>der</strong> <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> geleitet. Dem Verwaltungsrat gehören die<br />
Präsidenten <strong>der</strong> Regionalgesellschaften sowie <strong>der</strong> Präsident des Ausschusses von Swissinfo/Schweizer<br />
Radio International (SRI) an. Drei Mitglie<strong>der</strong> werden vom Bundesrat gewählt, darunter<br />
<strong>der</strong> Präsident <strong>der</strong> <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> idée suisse und <strong>der</strong> SRI-Präsident. Der Zentralrat kann auf Antrag<br />
des Verwaltungsrats ein o<strong>der</strong> zwei weitere Mitglie<strong>der</strong> wählen.<br />
Dass die Trägerorganisationen ihre Verwaltungsrats-Präsidenten in den zentralen Verwaltungsrat<br />
entsenden, garantiert eine Vertretung aller (Sprach-)Regionen im VR. Gleichzeitig besteht aber die<br />
Gefahr einer Blockade gegen nötige zentrale Führungsvorgaben. Denn die einzelnen regionalen<br />
Verwaltungsrats-Präsidenten üben zur Wahrung ihrer eigenen regionalen Son<strong>der</strong>interessen tendenziell<br />
Zurückhaltung, wenn es um eine Beschränkung von Son<strong>der</strong>interessen <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Regionen<br />
geht. Nicht garantiert ist zudem, dass die verschiedenen für die Führung und Kontrolle des<br />
Unternehmens <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> notwendigen Fachkenntnisse im Verwaltungsrat vorhanden sind, wie<br />
dies <strong>der</strong> SCBP stipuliert. Grundsätzlich kann <strong>der</strong> Bundesrat dies über die von ihm bezeichneten<br />
Mitglie<strong>der</strong> steuern, die entsprechenden Anfor<strong>der</strong>ungsprofile sind <strong>der</strong>zeit aber nicht geklärt.<br />
Empfehlung 5.2.3<br />
Der Verwaltungsrat <strong>der</strong> <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> o<strong>der</strong> ein durch ihn eingesetzter Nominierungsausschuss sollte<br />
die Grundsätze für die Auswahl von Mitglie<strong>der</strong>n des Verwaltungsrats, inklusive die fachlichen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen, ausarbeiten. Dabei ist auch sicher zu stellen, dass die Gesamtinteressen (z.B.<br />
Nutzung von Synergien) vor die regionalen Interessen gestellt werden.<br />
Der Verwaltungsrat tagt so oft wie es <strong>der</strong> Geschäftsgang erfor<strong>der</strong>t. In den letzten Jahren fanden in<br />
<strong>der</strong> Regel 10 - 12 Sitzungen jährlich statt. Die Kompetenzordnung <strong>der</strong> <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> sieht vor, dass<br />
<strong>der</strong> VR alle „politisch und strategisch relevanten Geschäfte“ ab zwei Millionen Franken bewilligt.<br />
Für den wirtschaftlichen Einsatz <strong>der</strong> Mittel relevant sind folgende durch den VR beschlossene<br />
Weisungen und Reglemente:<br />
Die Finanzstrategie, die auch die finanzielle Führung (Ausgestaltung des Rechnungswesens,<br />
<strong>der</strong> <strong>Finanzkontrolle</strong>) beinhaltet, soll die langfristige Erhaltung <strong>der</strong> finanziellen Sicherheit und<br />
wirtschaftlichen Unabhängigkeit <strong>der</strong> <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> garantieren.<br />
Der „Charter für das Audit Committe des Verwaltungsrats <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> idée suisse“ beauftragt das<br />
Audit Committee, den Risiko- und Kontrollprozess im Unternehmen zu beurteilen, die finanzielle<br />
<strong>Bericht</strong>erstattung durchzusehen sowie die Unabhängigkeit und Leistung <strong>der</strong> Internen Revision<br />
und <strong>der</strong> externen Kontrollstelle zu beurteilen (vgl. Abschnitt 5.2.4).<br />
Im „Reglement für die Interne Revision <strong>der</strong> <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong>“ wird die Interne Revision beauftragt zu<br />
prüfen, ob die Grundsätze von Sicherheit, Ordnungsmässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit<br />
beachtet werden.<br />
Die <strong>EFK</strong> kommt zum Schluss, dass <strong>der</strong> <strong>SRG</strong>-Verwaltungsrat seinen Aufgaben gemäss Gesetz,<br />
Statuten und Geschäftsreglement nachkommt. Er hat die wesentlichen Massnahmen und Schritte<br />
zur Erfüllung <strong>der</strong> wirtschaftlichen Mittelverwendung unternommen. Nach Einschätzung <strong>der</strong> <strong>EFK</strong><br />
verstärkte <strong>der</strong> Verwaltungsrat sein Gewicht in den letzten Jahren. Fragen <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong><br />
Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> spielen im Verwaltungsrat eine grosse Rolle, insbeson<strong>der</strong>e das<br />
VR-Präsidium nimmt bei Projekten zur Verbesserung <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit (z.B. Einführung <strong>der</strong><br />
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